Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 21 (22.5.1936)
- Date
- 1936-05-22
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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j! ' ' landwirtschaftliche Produktion in größerem Umfange steigern, so müßte man auch an eine Agrarreform Herangehen, da der Großgrundbesitz in außerordentlichem Maße überwiegt. Daß sich aus diesem Umstand sowie dem Lebensstandard der Massen. soziale Spannungen ergeben müssen, sei begreiflich, und eine dauernde Normalisierung werde nicht ohne Agrarreform möglich sein. Vorläufig suche Chile die möglichen Schrumpfungen, die sich auf dem engen Binnenmarkt ergeben könnten, durch eine Steigerung der Ausfuhr auszugleichen. . Allerdings hätten sich auch die Einfuhren erhöht, die den gleichen Strukturwandel durchmachten wie die chilenische Wirtschaft. Hätten sie sich früher größtenteils aus Fertigwaren zusammengesetzt, so versorge jetzt die chilenische Jndurstrie das Land mit Woll-, Eisen-, Papier- und Zementwaren, teilweise auch mit Glaswaren sowie völlig mit den Erzeugnissen der Schuhindustrie. Eine Einfuhr in größerem Maße sei nur bei Baumwollartikeln, Chemikalien und pharmazeutischen Produkten (trotz kleiner Eigenproduktion) und Maschinen notwendig. Dagegen sei die Einfuhr von industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten aller Art stark gestiegen. Gerade hierin sowie in Maschinen sei die deutsche Einfuhr in Chile in den letzten Jahren beträchtlich, wie sich überhaupt die deutsch-chilenischen Handelsbeziehungen (Kompensationsvertrag) am meisten von allen am chilenischen Außenhandel beteiligten Ländern gehoben hätten. Trsnskerverruclle mit USA In Nr. 19 der C.-V.-Zeitung hatten wir auszugsweise einen Artikel der „Frankfurter Zeitung" unter der Ueberschrift „T r a n s f e r v e r s u ch e m i t U S A s ü r A u s - u n d Rückwanderer" wiedergegeben, zu den: in Nr. 253 der „Frankfurter Zeitung" vom 18. Mai eine Zuschrift veröffentlicht wird. In ihr heißt es, daß der skeptische Unterton der Ausführungen in dem erwähnten Artikel zu einem guten Teil begründet sei. Man werde davon ausgehen müssen, daß von 100 aus USA vorliegenden 'Haustausch- bzw. Hausverkaufangeboten mehr als 90 ans den verschiedenartigsten Gründen nicht in Frage kämen. Keineswegs sei es aber so, daß ein solcher Kauf oder Tausch überhaupt unmöglich sei. Erforderlich sei aber, daß das Objekt iur einzelnen genau geprüft werde. Wesentlich sei nämlich der Umstand, daß die Grundstückspreise in USA zurzeit noch als besonders niedrig anzusehen seien, während die Mieten im Verhältnis zu den Grundstückspreisen höher lägen. So sei bei den überhaupt in Frage kommenden Objekten durchschnittlich mit einer Verzinsung des deutschen Kapitals von 6 Prozent oder mehr zu rechnen. Eine Schwierigkeit für die ganze Transaktion liege aber neuerdings in dem Nunderlaß 4 6/36 der R e i ch s d ev i s e n st e l l e von: 2. April 1936, wonach der ausländische Einwanderer vorliegendensalls mit denr von dem deutschen Auswanderer für ihn auf Sperrkonto einbezahlten Kaufpreis in Reichsmark grundsätzlich anbietungspflichtig sei. Eine Ausnahme von dieser Anbietungspflicht solle im allgemeinen nur dann vorgenommen werden, wenn der ausländische Eimvanderer einen Teilbetrag in Devisen abliefere. Es sei wohl davon auszugehen, daß diese neue Vorschrift im wesentlichen nur diejenigen Einwanderer treffen solle, die außer dem für ihr Haus erzielten Verkaufserlös, , der sich in Reichsmark in Deutschland befinde, noch über irgendwelche Devisen im Ausland verfügten. Andernfalls würde diese Vorschrift leicht dazu führen, die ganze Haustäuftransaktion überhaupt unmöglich zu machen, was nach Ansicht des Einsenders von der Reichsstelle mit diesem Erlaß nicht beabsichtigt gewesen sein könne. Der Erlaß beziehe sich seines Erachtens nur auf einen Hauskauf in Reichsmark, nicht auf einen Halls t a ll s ch, bei dem eine Anbietungspflicht nicht in Frage komme. Hauswirt und Mieter Ausführungsverordnungen zum Reichsmieten- und Mieterschutzgesetz Zu der reichsrechtlich erfolgten Aenderung der Mietnotgesetze, über die wir in der C.-V.-Zeitung vom 23. und 30. April 1936 berichtet hatten, sind nunmehr für Preußen zwei landesrechtliche Ausführungsverordnungen — zum RMG: Pr. Ges. S. Seite 99, zum MSchG: Pr. Ges. S. Seite 102 — ergangen. 1. Reichsmietengesetz. Neu ist die Berechtigung des Vermieters, bei Sammelheizung als Vorschuß monatlich ein Zwölftel des Vorjahresverbrauchs umzulegen. Die Umlegung des Wassergeldes unter Kürzung der gesetzlichen Miete um 3 v. H. darf nur noch erfolgen, wenn der Vermieter vor Fülligkeit des Mietzinses eine entsprechende schriftliche Erklärung abgegeben hat (früher bestand keine Form- Vorschrift). Erhöhungen der Abgaben für Entwässerung und Müllabfuhr nach dem 30. April 1936 können auf die Mieter umgelegt werden. Notwendige Jnstandsetzungsarbeiten dürfen auf Anordnung der Gemeinde vom Mieter oder der Gemeinde in Auftrag gegeben werden, wofür der Mieter dem die Instandsetzung verweigernden Vermieter 18 v. H. der Friedensmiete bis zur Tilgung der aufgewandten Kosten kürzen darf. Diese 18 v. H. können, sofern die Gemeinde die Instandsetzung angeordnet hat, von ihr lvie füllige Abgaben im Verwaltungszwangswege vom Mieter beigetrieben werden. Die Zahlung an die Gemeinde befreit den.Mieter von der Zahlung des entsprechenden Mietzinses an den Vermieter. 2. Mieterschutzgesetz. Die Grenzen für die Freistellung vom MSchG entsprechen der reichsrechtlichen Regelung, mit der einzigen Ausnahme, daß für Stettin ebenfalls die Berliner Freigrenze von 1200 RM Jahresfriedensmiete festgesetzt worden ist. Jedoch ist der Regierungspräsident — in Berlin der Staatskommifsar — allgemein ermächtigt, anderweitige Freigrenzen anzuördnen. Die Aufgaben der Mieteinigungsümter sind jetzt endgültig von den Gemeinden auf die Amtsgerichte übertragen worden. Für Berlin wird damit nur der seit 1. November 1935 bestehende Rechtszustand bestätigt. Zur reichsrechtlichen Aenderung des MSchG bleibt noch zu erwähnen, daß eine Räumungsfrist auch dann gewährt werden kann, wenn der Mieter sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Räumung verpflichtet hat. Das bedeutet, daß das Gericht vom Amts wegen, also auch ohne Antrag der Parteien, den Räumungsvergleich mit einer Räumungsfrist versehen oder eine vereinbarte Räumungsfrist verlängern kann. Kein Zurückbehaltungsrecht Nach der Beendigung des Mietverhültnisses hat der Mieter die gemietete Sache zurückzugeben. Dem Mieter eines Grundstückes steht wegen seiner Ansprüche gegen den Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Diese Bestimmung des §' 556 BGB gilt — wie das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 9. Januar 1936, IV 212/35, abgedruckt im „Kurzberichterstatter" 1936, S. 584, ausführt — auch dann, wenn der Mieter durchaus gerechtfertigte Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter hat. Er kann sich nicht aus dem Gesichtspunkt arglistigen Verhaltens auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Es bleibt ihm lediglich unbenommen, unbeschadet der Verpflichung zur Räumung seinerseits durch Klage gegen den Vermieter sein Recht 31t suchen. Ma. Go. Fristlose Kündigung eines Mietvertrags In der „Juristischen Wochenschrift" (1936, S. 1353) wird ein Urteil des Reichsgerichts vom 3. Februar 1936 veröffentlicht. Danach ist die fristlose Kündigung eines Mietvertrages uuäw wenn die Fortsetzung des Mietverhültnisses. dem Kündigenden nicht mehr zuzumuten sei, weil sie mit seinen Pflichten gegen das Volk unvereinbar wäre. Das gelte besonders für Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sich der Vertragsgegner als Vvlksschädling erweise. Ueberholte Testamente Bei den Amtsgerichten und sonstigen Verwalt tungsstellen liegen noch eine große Anzahl von Testamenten aus der Zeit vor dem 1. I a n u a r 1 9 2 4. Erfahrungsgemäß sind viele dieser alten Testamente durch die Geldentwertung gegenstandslos geworden. Der Reichsjnstizminister hat nun, wie der Tagespresse entnommen wird, eine Allgemeinverfügung erlassen. Er betont darin u. a., daß die überholten Verfügungen zumeist nicht nur nicht mehr dem Willen des Erblassers entsprächen, sondern daß sie nicht selten auch Erbstreitigkeiten zur Folge hätten. Die zuständigen Justizbehörden haben sich daher mit den betreffenden Testatoren wegen etlvaiger Rücknahme des Testaments in Verbindung zu setzen. Erfolgt die Rücknahme bis zum 30. S e P t e m b e r 1 9 3 6, wird von der Erhebung der Gebühr abgesehen. Reichsnährstands-Ausstellung in Frankfurt a. M. Im „Völkischen Beobachter" veröffentlicht Stabsnmtssührer Dr. Neischle einen Artikel zur Neichsnührstandsausstellung in Frankfurt a. Main, in dem es heißt, daß der Unterschied zwischen früher und jetzt in diesem sndwestdentschen Ansstellungsgau besonders deutlich sei. Der jüdische Kapitalismus habe hier in den letzten Jahrzehnten starke Positionen erobern können. Jüdisches Händlernnd Spekulantentum habe sich auf denr Lande ausgebreitet und hatte sich zum großen Teil maßgebend bei der Verwertung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse unter der Belieferung mit landwirtschaftlichen Bedarfsstoffen eingeschaltet. Hierin sei heute Wandel geschaffen. Tie Besucher der Ausstellung würden auch hier den Einfluß des Judentums in der Ernährungswirtschaft gebrochen finden. Ernst Kromwell, der Gründer und derzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Lederwerke Kromwell Aktiengesellschaft in Nürnberg begeht am 27. Mai seinen 70. Geburtstag. Kromwell ist langjähriges treues Mitglied des C.-V. A. SCHÄFER MÖBELTRANSPORT M öbeltra n^porte, u m x ü ge, Lager hä u f er, S p e zialit a t: A u s I a n d - D T Palästina * Amt ■ : ■ empfohlen AusIand - ü bersee Berlin-Wilmersdorf Wilhelms a u e 36 Tel : H 6 7236. Gegr.1851 HERREN-BEKLEIDEN G Pas führende Speziäkjeschäff für HERREN s KL El DUNG SPORT-KLEIDUNG JÜNGLINGS-KLEIDUNG KNABEN - KLEIDUNG MASS-KL EIDUNG Schriftliche Besfellongeni fuhren wir prompt und gewissenhaft aus! Die zuverlässigen Kleiderfachleute BAMBER6ER& HERTZ Köln - Leipzig - München Stuttgart LIEGNITZ Herrenu. Knaben- Kleiderfabrik Spezialabteilung: Knabetiwaschkonfektion GRÜN & CO, Herrenkleider - Fabrik Spez.: Gabardine-Mäntel BERLIN C 2 Neue Friedrichstr. 65166 Gusta v Haas G - M * B - H Kleiderfabrik Aschaffenburg Gebr. Kurzweg G. m. b. H. * Berlin C 2 Siefs grosses Lager Georg Friedländer Herren - Kleider - Fabrik i fBcesCaxi I, Oleu&cfiestcasse 37-38 NATHAN RÜBEN KLEIDERFABRIK LÜBBECKE (WESTFALEN) W. Solinger S Co. GmbH. 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