Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 20 (14.5.1936)
- Date
- 1936-05-14
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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O.J2 S 0 4 2 o D o o Q GL O 0 L Hoffnungen auch in das neue Geschäftsjahr. Für die Berliner Damenmäntelkonfektion wird eine wesentliche Besserung des Geschäftsganges, vor allem auf Grund der inzwischen erfolgten Räumung der Läger und der dadurch fühlbaren Entlastung des Marktes, nachgewiesen. Weiter wird bemerkt, daß die Exportmodenschau, der Wirtschaftsgruppe „Bekleidungsindustrie" , der Konfektionsindustrie beträchtliche Exportaufträge, insbesondere von skandinavischen und holländischen Firmen, zugeführt habe. Eine merkliche Belebung habe ferner der Konfektionsexport nach England erfahren, einerseits durch die Gründung von Zweigniederlassungen der bedeutendsten Berliner Firmen in England, andererseits durch die verstärkte Acquisitions- und Reisetätigkeit der übrigen Fabrikanten. Diese Erfolge seien um so höher zu bewerten, als sie in allerschärfstem Wettbewerb gegen die internationale ausländische Konkurrenz erzielt wurden. Diese Konkurrenz wurde besonders in England verstärkt durch einen Zustrom gut fundierter amerikanischer Firmen, die mit allen Mitteln versuchten, den englischen Markt, nebst seinen großen Absatzgebieten im englischen Empire, an sich zu reißen. Aus dem gleichen Bericht entnehmen wir Nachrichten von der Belebung des Exportes nach Polen, vom Ausbau des deutsch-ägyptischen Handels und von der Steigerung des deutsch-griechischen Warenverkehrs sowie von der Entwicklung des deutschen Außenhandels im Orient. Der Ausbau des deutschpolnischen Handels hat erfreuliche Fortschritte gemacht und dazu geführt, daß angesichts der steigenden . Entwicklung der deutschen Ausfuhr der polnische Ausfuhrplan für April um 50 Prozent gegenüber März erhöht werden konnte. Für die Holzausfuhr aus Polnisch-Oberschlesten nach Deutsch-Oberschlesien, die auf Grund des deutsche polnischen Genfer Abkommens zollfrei nach Deutschland erfolgen kann, wurde polnischerseits ein größeres Wertkontingent zur Verfügung gestellt. Nun war allerdings diese Feststellung vor der Einführung der Devisenbewirtschaftung in Polen erfolgt. Man gibt sich aber an maßgeblichen Berliner Stellen der Hoffnung hin, daß der polnische Handel mit Deutschland keine Einschränkung erfahren dürfte — Aegypten gehört zu jenen wenigen Ländern, die frei von allen Handelshemmungen sind, die den internationalen Warenverkehr an seiner Entfaltung hindern. Im Gegensatz zu den Kausleuten anderer Länder kann der ägyptische Kaufmann sich nach der jeweiligen Marktlage allein richten. Eine gesunde Ausdehnung des deutsch-ägyptischen Warenaustausches wird festgestellt. — Die Fortschritte Deutschlands auf dem griechischen Markt — Deutschland hatte innerhalb der griechischen Ausfuhr bereits seit 1934 den ersten Platz inne und ist im Jahre 1935 auch in der Einfuhr Griechenlands an die erste Stelle gerückt — betrafen im einzelnen besonders Kohle und Koks, Jndustriemaschinen, Autos, Baumwollgewebe, pharmazeutische Artikel und Farben, sowie Bücher. Auch auf dem Landmaschinenmarkt ist die amerikanische Konkurrenz geringer geworden, so daß Deutschland seinen Absatz nahezu vervierfachen .konnte. — Was die Entwicklung der deutschen Ausfuhr nach den einzelnen Staaten des Orients anlangt, so steht die Türkei natürlich im. Vordergrund. Im Durchschnitt gesehen zeigten Ausfuhrsteigerungen von 20, 30, ja von 100 Prozent die Entwicklungsfähigkeit dieser Märkte. Das schwierigste Kapitel bei der Regelung der Wirtschaftsbeziehungen zu den Orientstaaten ist nach wie vor der Zahlungsverkehr. P—n. Die Wirtschaft in fremden Ländern Gerade im Zuhammenhang mit Auswanderungsplänen ist es wichtig, über die Wirtschaftslage von Ländern informiert zu werDen, die als Einwanderungsländer im Besonderen in Frage kommen. Dies gilt neben Palästina — das ja wöchentlich ausführlich von der C.-V.-Zeitung behandelt wird — vor allem von einer Reihe überseeischer Staaten, vor allem Amerikas und Afrikas. Wir werden in Zukunft in unregelmäßiger Folge versuchen, wirtschaftsinformatorisches Material über solche Länder zu veröffentlichen, und zwar einmal — was besonders interessant ist — soweit es uns aus Briefen ausgewanderter Juden zugänglich gemacht wird (vgl. zum Beispiel die beiden in der letzten Nummer der E.-V.-Zeitüng veröffentlichten Berichte aus Schanghai und Bolivien), und zum anderen aus Artikeln oder Berichten, die anderwärts veröffentlicht werden. Die Reihenfolge der Veröffentlichung ist natürlich mehr oder weniger durch Lien Zufall bestimmt, aus ihr ist also eine Klassifizierung der Länder weder nach den praktischen Einwanderungsnoch nach den Arbeitsmöglichlichkeiten zu entnehmen. Wir bringen heute auszugsweise einen Bericht „Kolumbien — ein Land im Werden", den wir in Hest 12 der Zeitschrift „Die Deutsche Volkswirtschaft, Nationalsozialistischer Wirtschaftsdienst" von Dr. O. M e r st e d t veröffentlicht fanden. In diesem Artikel wird darauf hingewiesen, daß Kolumbien trotz seiner ungewöhnlich günstigen Lage an zwei Weltmeeren und des verschwenderischen Reichtums seines Bodens, mit 1,3 Millionen Quadratkilometer Oberfläche und 8 Millionen Einwohnern der drittgrößte Staat Südamerikas, in der Weltwirtschaft bisher eine größere Rolle nicht zu spielen vermochte. Das hängt vor allem mit seinen klimatischen und wirtschaftlichen, insbesondere auch verkehrsmäßigen Verhältnissen zusammen. Die Erschließung Kolumbiens, dessen Reichtum in seinen heutigen Ausfuhrerzeugnissen: Kaffee, Erdöl, Platin, Gold, Bananen, tierischen Produkten und Erzen nur sehr unvollkommen zum Ausdruck komme, habe daher mit der Herstellung ausreichender Verkehrsmöglichkeiten zu beginnen; eine Aufgabe, die man heute klar erkannt habe und deren Bewältigung zu fortschreitenden wirtschaftlichen Erfolgen führe. Denn außer den genannten Erzeugnissen berge der Boden Kolumbiens noch viele ungehobene Reichtümer: Quecksilber, Kupfer, Eifert, Steinsalze, Braunkohlen, Asphalt und Edelsteine seien festgestellt; die Flora zähle viele kostbare Holzarten und Medizinpslanzen; Ackerbau, Plantagenwirtschaft und Viehzucht fänden alle nur denkbaren Möglichkeiten, und zwar, je nach der Höhenlage, tropischer, subtropischer, gemäßigter und alpiner Natur. Der Nachdruck der wirtschaftlichen Bemühungen des Landes liege, ebenso wie in anderen südämerikanischen Ländern, auf der Industrialisierung, die, gefördert durch eine umfassende Einfuhrdrosselung (Devisenzuteilung), auf einzelnen Gebieten (Textilien, Bekleidung, Schuhe und einigen billigen Massenwaren) die ausländische Einfuhr schon fast überflüssig mache. Dafür steige die Einfuhr.von Maschinen aller Art, insbesondere derjenigen, die der Mechanisierung der Agrar- und Pflanzenwirtschaft dienen. Daneben fänden deutsche Eisen- und Stahlwaren, pharmazeutische Artikel, Anilinfarben, Baumwollwäsche, Küchenporzellan, Fässer, Draht, Elektro-Artikel usw. — alles typische deutsche Einfuhrwaren — guten und steigenden Absatz. Dies um so mehr, als der Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Kolumbien heute eine befriedigende Regelung gefunden habe und die japanische Konkurrenz unter dem Drucke Washingtons so gut wie ausgeschaltet sei. Auch Deutschland sei ein guter Kunde Kolumbiens. Im ersten Halbjahr 1935 sei die deutsche Ausfuhr nach Kolumbien .gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres um fast 65 Prozent gestiegen, den Grundsätzen des Kompensationsverkehrs entsprechend, der den deutsch-kolumbianischen Warenaustausch völlig beherrsche, habe aber auch die deutsche Einfuhr aus Kolumbien ähnliche Fortschritte gemacht. — Die allgemeine Wirtschaftsbelebung in Kolumbien halte zurzeit unverändert an. Aus dein Arbeitsrecht Pfändung der Vergütung von Provisionsreisenden In der Praxis tauchen häufig Zweifel auf, ob Gläubiger von Provisionsreifenden die vollen Bezüge pfänden können oder ob der Reisende einen bestimmten Teil seiner Bezüge als unpfändbar für sich behalten darf, sobald er sie für S p e s e n verwendet. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Beschluß vom 18. Oktober 1935 („Juristische Wochenschrift" 1936 S. 343) ausgeführt, daß ein Provisionsreisender, der lediglich Provision, aber keinerlei Fixum oder Spesenzuschuß erhält, nicht die gesamten Spesen als , psändungssrei in Anspruch nehmen darf, sondern nur auf die gemäß 8 850b ZPO ohnehin ausgeworfenen Freibeträge von monatlich 150,— RM nebst einem Sechstel bezw. einem Drittel des Mehrbetrages beschränkt ist. Demgegenüber vertritt das Kammergericht („Juristische Wochenschrift" 1936 S. 519) in einem Beschluß, von 10: Dezember 1935 die Ansicht, daß von den Bezügen eines Provistonsreisenden der . Teil unpfändbar ist, der nicht eine Vergütung für geleistete Dienste darstellt, sondern nur dazu bestimmt ist, den Reiseaufwand des Reisenden zu decken. Unerheblich ist dabei nach Ansicht des Kammergerichts, ob dem Reisenden die Spesen im voraus gezahlt oder ob sie ihm nachträglich ersetzt werden, weiter ob für die Spesen ein bestimmter Betrag ausgesetzt ist, oder ob sie mit der allgemeinen Vergütung mitabgegolten werden. Benutzt der Reisende bei seinen Geschäftsreisen einen Kraftwagen, so sind nicht nur die Ausgaben für den Betriebsstoff und für das Oel, sondern auch die Ausgaben für die Reparaturen sowie ein gewisser Betrag für die Abnutzung des Wagens von den Bezügen als unpsändbar in Abzug zu bringen. Auch das Reichsarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil vom 29. Januar 1936 („Amtliche Sammlung" Band 16), das allerdings nicht einen Reifenden betraf, den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, daß Beträge unpsändbar seien, die dem Schuldner nicht zu freiem Eigentum zusließen, sondern hinsichtlich deren er durch ein Treueverhältnis gebunden ist, daß er sie zu bestimmt vorgeschriebenen Zwecken im Interesse seines Dienstherrn zu verwenden hat.. Was in diesem Fall für die sogenannten „Auslösungsansprüche" gesagt wird, muß — wie Landgerichtsdirektor Kallee in einer Anmerkung zu diesem Urteil („Arbeitsrecht-Kartei" 558 vom 24. April 1936) ausführt — auch für Reisespesen eines Reisenden gelten, soweit sie lediglich dem Ersatz der Auslagen eines Reisenden dienen. Abänderung eines Anstellungsvertrages In einem Anstellungsvertrage war vereinbart worden, daß nur schriftliche Abmachungen unter den Parteien gelten sollten.. Der Betriebssichrer hatte nun einseitig einem Gefolgschafts- Mitglied mitgeteilt, daß er den Lohn herabsetze, der Arbeitnehmer hatte nicht widersprochen, sondern zu den neuen Bedingungen weiter gearbeitet und demnächst die erhöhte Vergütung mit der Begründung verlangt, daß eine Herabsetzung, der Vergütung der Schristsorm bedurft hätte. Das Reichsarbeitsgericht („Arbeitsrecht - Sammlung" Band 26, Hest 1) hat die Klage abgewiesen. Selbst wenn die Parteien vereinbart hätten, daß nur schriftliche Abmachungen Gültigkeit haben sollten, so gelte das nicht, wenn beide Parteien erkennen ließen, daß ihr Wille formlos gelten solle. Dieser Fall sei gegeben, da der Arbeitnehmer widerspruchslos zu den neuen Bedingungen gearbeitet habe. An Hand dieses Urteils soll darauf hingewiesen werden, daß man auf die .Schriftform von Verträgen — selbst wenn diese Form unter den Parteien vereinbart ist — nicht zu sehr ver-. trauen darf, Nach geltendem Recht ist es zulässig, daß die Parteien, sogar stillschweigend, für Abänderungen des, schriftlichen Vertrages' voix der Schriftform absehen.__ Ahnentafel für Handwerkslehrlinge. In einer Anordnung des Landeshandwerksmeisters Berlin- Brandenbürg-GrenZlnark wird laut „Frankfurter Zeitung" jedem Handwerkslehrling dringend empfohlen, sich eine Ahnentafel anzulegen. Der Lehrmeister soll feinen Lehrling anhalten, sofort mit der Ahnen- und-Sippenforschung zu beginnen und nicht bis aus den Tag zu warten, an dem einmal der Nachweis der arischen Abstammung gefordert werde. ( 2956 96^615 9198 3030 1031110206698