Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 19 (7.5.1936)
- Date
- 1936-05-07
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
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$2.-V.-Zeitung Nr. 19 WIRTSCHAFT DER WOCHE 7. Md 1936 Transferversuche mit USA für Aus- und Rückwanderer In der „Frankfurter Zeitung" (Ausgabe vom 26. April) wird unter dieser Ueberschrist eine größere Zuschrift veröffentlicht, die sich mit den Fragen des Transfers für Auswanderer nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika und den Versuchen beschäftigt, die gemacht werden, um derartige Transsermöglichkeiten — insbesondere auch durch Haus- und Gefchäftstausch mit Rückwanderungswilligen — zu schassen. Aus diesen Ausführungen, die wir im folgenden auszugsweise dem Inhalt nach wiedergeben, spricht mcht nur eine offenbar recht genaue Kenntnis der Sachlage, sondern sie zeigen auch deutlich die Schwierigkeiten aus, die solchen Versuchen entgegenstehen — Schwierigkeiten, die die größte Gewissenhaftigkeit in jedem einzelnen Fall verlangen, um spätere Enttäuschungen, die leicht mit schweren materiellen Einbußen verbunden sein können, für alle Beteiligten auszuschließen. Der Verfasser betont, daß — da ein direkter Kapitaltransfer seit einiger Zeit nicht mehr möglich ist — nur die Möglichkeit des mittelbaren Transfers, vor allem der Verkauf von Auswanderersperrguthaben bleibe. Eine Verkleinerung der beim Sperrmarkverkauf entstehenden Verluste werde gelegentlich erreicht durch Verwendung der Sperrmark bei einem Znsatzexportgeschäft oder bei einem Sperrmarkkredit, dessen Tilgung und Verzinsung in Devisen in besonderen Füllen genehmigt werde. Es habe sich in den Vereinigten Staaten allerdings als schwer erwiesen, solche Transaktionen durchzuführen. Zur Frage des Tauschs in Deutschland liegender Objekte gegen solche im Ausland bemerkt der Verfasser, daß in USA mehr als in jedem anderen Lande Neigung vorhanden gewesen sei, in Verbindung mit Grundstückserwerb nach Deutschland zurückzuwandern. Allerdings seien teilweise aus beiden Seiten auch falsche Hoffnungen und Vorstellungen entstanden. Die Auswanderer aus Deutschland hätten teilweise gehofft, für ihre Grundstücke annähernd gleichwertige Objekte im Ausland erhalten zu können, während rttckwanderungswillige Ausländsdeutsche vielfach glaubten, sich gegen geringen Gegenwert Reichtümer in Deutschland verschaffen zu können. Solchen falschen Spekulationen aus beiden Seiten müsse entgegengetreten werden, ehe man über die Durchführung eines Tausches mit Aussicht auf Erfolg verhandeln könne. Danach aber dürste der Tausch vou Grundstücken und auch der Erwerb amerikanischer Objekte gegen Markzahlnng vereinzelt möglich sein. Unter Schilderung der bei Beachtung der gesetzlichen Bestim- Unmgen für den Rückwanderer nach Deutschland im einzelnen bestehenden Möglichkeiten wird in dem Aussatz betont, daß ebenso wie beim Auswanderer auch beim Rückwanderer die besondere Lage des Falles und die allgemeinen Verhältnisse geprüft und die Genehmigung den jeweiligen Bedürfnissen angepaßt werde. Das Zustandekommen von Grundstücksqeschäften werde außerdem durch die Unübersichtlichkeit der Häusermärkte auf beiden Seiten erschwert. Jede Partei möchte zunächst ein Grundstück, das an Ort und Stelle schwer realisierbar sei, auf dem Wege des Tausches verhältnismäßig besser loswerden. Dies treffe vor allem für die amerikanische Seite zu, die im allgemeinen die stärkere sei, weil die Zahl der Auswanderer wesentlich größer sein dürfte, als die der wirklich ernsthaft entschlossenen Rückwanderer. Außer dem direkten Grundstückstausch sei es möglich, daß deutsche Auswanderer ausländische Grundstücke, zumal wenn sie unbelastet seien, gegen Reichsmark erwerben, aber in der Regel nur in Verbindung mit der Rückwanderung eines Ausländsdeutschen, dem die Verwendung der für das Grundstück gezahlten Reichsmark innerhalb von Deutschland gestattet werde. Es dürfte sich für den Auswanderer, so heißt es in dem Artikel weiter, kaum lohnen, auf diese Weise ein Haus zu kaufen, um es in den Vereinigten Staaten bald nach der Einwanderung wieder abzustoßen, denn der Ueberpreis, der zunächst gezahlt werden müsse, und der Verlust der beim sofortigen Verkauf wahrscheinlich sei, würde ungefähr an den Verlust beim Sperrmarkverkauf herankommen. Der Erwerb von Geschäften mit den dazugehörigen Häusern solle verschiedentlich mit Erfolg durchgeführt worden sein und hätte dann den Auswanderern eine sofortige Arbeits- und Verdienstmöglichkeit geschaffen. Dagegen sei der Erwerb von Geschäften in gemieteten Räumen Problematischer, da man hier Praktisch eigentlich nur für die Einrichtung und das „Goodwill“ einer Firma zahle, ohne Möglichkeit, den wirklichen Wert genall nachzuprüfen. Auch die Rückwanderer würden sich davor hüten, Aufgaben zu übernehmen, denen sie nicht gewachsen seien. Sie hätten meist nicht die Absicht, in Deutschland zu arbeiten, sondern wollten sich .dort zur Ruhe setzen. Es bestehe sicherlich ein starkes Bedürfnis aber ein ebenso starkes Mißtrauen gegenüber allen Vermittlern, die sich in letzter Zeit in großer Zahl dieser neuen Geschäftsmöglichkeit angenommen hätten. Bekannte Grundstücks- und Bankfirmen hätten sich bisher an diesem Gewerbe nicht beteiligt. Wahrscheinlich hätten sie sich klar gemacht, daß die Vermittlung dieser Geschäfte, die so verschieden sei von dem normalen Gruudstücksgeschäst, nicht nur mühsam, sondern vor allein verantwortungsvoll sei. Steuerfragen Steuertermine im Mai 5. Mai: Abführung der einbehaltenen Lohn- und Bürgersteuer für Arbeitnehmer (ganzer Monat April bzw. 2. Aprilhälfte). 11. Mai: Umsatzsteuer (Voranmeldung und Vorauszahlung der Monatszahler). Vermögenssteuer: Erste Viertcljahrsrate 1936. Bürgersteller gemäß Steuerbescheid. 15. Mai: Grundvermögenssteuer, Hauszinsstener, Gewerbesteuer, Lohnsnmmensteuer. 20. Mai: Abführung der einbehflltencn Lohn- und Bürgersteuer der Arbeitnehmer für die erste Maihälfte. Freie Berufe im Sinne der Gewerbesteuer Durch § 4 des Gesetzes über dringende Fincmzmaßnahmen vom 6. April 1936 (Preuß. Gesetzsammlung Nr. 11 vom 9. April 1936, S. 89ff) ist nach dem Wirtschastsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin, der Kreis der freien Berufe im Sinne der Gewerbestenerverordnnng, zu denen bisher insbesondere Steuerberater, Bücherrevisoren und dergleichen nicht gehörten, erheblich e r w e i t e r t worden. Es gehören danach zn den freien Berufen insbesondere: die unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die Berufstätigkeit der Aerzte und Rechtsanwälte, der Ingenieure, der Architekten, der Handelschemiker, der Heilkundigen, der Zahntechniker, der Landmesser/ der Wirtschaftsprüfer, der Steuerberater, der Buchsachverständigen' und ähnlicher Berufe. Die gewerbesteuerpflichtigen freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbekapitalstencr oder der Lohnsummenstener, sondern nllr der Gewerbeertragsstener und können bei dieser vom Gewerbeertrag als Entgelt für die persönlichen Arbeiten und Dienste 6000 RM abziehen (statt 1500 RM wie die anderen Gewerbetreibenden). Befreiungen von der Lohnsummen- Steuer Der Preußische Finanzminister hat einem Antrag der Industrie- und Handelskammer zn Berlin stattgegeben, den Begriff des Arbeitslohnes bei der Gewerbelohnsummensteuer der Lohnsteuer anzugleichen und steuerfreie. Iubiläumsgeschenke, Heiratsbeihilfen, Gebnrtsbeihstfen, Weihnachtsgeschenke und dergleichen auch von der Lohnsnmrnenftener sreszustellen. In der Preußischen Gesetzsammlung Nr. 11 vom 9. April 1936 S. 98 werde bestimmt, daß für die Berechnung der Lvhnslimmensteuer 1. für die Zeit vom 1. April 1934 ab 9 a) Iubiläumsgeschenke b) Heiratsbeihilsen , c) Geburtsbeihilsen 2. für die Rechnungsjahre 1934 und 1935 Weihnachtsgeschenke 3. für das Rechnungsjahr 1935 die Sonderzahlungen (Zehrgelder) zum Tage der natioualeu Arbeit dann außer Betracht bleiben, wenn sie nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, gehören. Wenn abweichend von dieser Vorschrift die Lohnsmnmenstener gezahlt wvrden ist oder die Steuergrnndbeträge durch Veranlagung festgesetzt worden sind, sv ist auf Aptrag des Steuerpflichtigen eine Veranlagung borzunehmen oder die Veranlagung zn berichtigen. Der Antrag kann nur bis zum 3 0. Juni 19 36 gestellt werden. Dar Wareneingangsbuch Unter Hinweis auf die Bestimmungen über die Führung eines Wareneingangsbuchcs richtet die „Deutsche Steuerzeitung" eine Warnung an die in Betracht kommenden Wirtschaftskreise, denen nicht dringend genug empfohlen werden könne, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Die Finanzämter hätten bereits begonnen, Steuerpflichtige, die gegen die Vorschriften über Führung des Wareneingangsbuches verstoßen, in erhebliche Strafen zu nehmen. In diesem Zusammenhang werde auf einen Kommentar der Bestimmungen verwiesen, der zum Ausdruck bringe, daß im Rahmen eines neuen Verfahrens der Betriebsprüfung sowohl beim Kunden wie beim Lieferanten auch die Fälle anfgcdcckt würden, in denen etwa versucht werde, Wareneinkänfe gegen bar nicht eiuzntragen. In einem solchen Fall sei der Tatbestand des 8 396 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung gegeben; die Strafe werde dann meistens 2 Jahre Gefängnis betragen. Notizbuch des Kaufmanns Der mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Treuhänders der Arbeit f n r das Wirtschaftsgebiet N i e d e r s a ch s e n beauftragte Treuhänder des Wirtschaftsgebietes Südwestdentschland, Dr. Kimmich. hat diesen Posten verlassen, um sich wieder ausschließlich seinem südwestdeutschen Bezirk zu widmen. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte wurde Dr. v. Maerken beauftragt, der zuletzt Stellvertreter des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Rheinland war. # Wie die Wirtschaftsgruppe „Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe" mitteilt, soll zur Behebung der Winzernot und zur Förderung des Weinhandels auch im Sommer 1936 eine Weinwerb e w o ch e veranstaltet werden. * Das Reichswirtschastsministerium teilt nach Meldungen der Tagespreise mit: „Wegen Ueberschreitung der von der N ober w a ch u n g s - » stelle für u n c b I c Metalle sestge setzten Richtpreise haben in letzter Zeit die zuständigen Preisüberwachungsstellen in mehreren Fällen Ordnungsstrafen in beträchtlicher Höhe verhängen müssen. Eine weitere erhebliche Strafe ist von der Preisüberwachungsstelle im braunschweigischen Ministerium des Innern gegen eine Firma festgesetzt worden, die gegen die Richtpreise für Zinn verstoßen hat." Die Internationale Liga zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte, wie das Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin berichtet, in Berlin unter Leitung ihres Vorsitzenden Dr. Iunkerstorss, Berlin, die diesjährige Sitzung ihres Exekutiv- Komitees. örmzlielÜLeitsIrescllemixunxen kür Auslandsreisen Nach der neuen Fassung des Abschnittes I Ziffer 2 des Runderlasses 182/35 DST/Ue^T sind nach dem Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin als öffentlich-rechtliche Berufs-, vertretuügeu gemäß Ri II, 86 Abs. 1 zur Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinignngen für Geschäftsreisen zngelchsen: a) Tie Industrie- und H a n d e l s k a in - in e r n, und zwar allgemein, nicht nur unter Beschränkung auf ihre Mitglieder. Tie den Judustrie- und Handelskammern erteilte Ermächtigung tritt neben die dett Ortspolizeibehörden (vergl. jedoch Ziffer 5 der Richtlinien für die Ausstellung der Tringlichkeitsbescheinigungen für Auslandsreisen) und die den Stellen zu d bis d erteilten Ermächtigungen; b) die Handwerkskammern; c) die R e ch t s an w a l t s k a m m e r n; d) die folgenden Stellen aus dem Bereich der R e i ch s k u l t n r k a m m e r: Reichskanuucr der bildenden Künste, Reichsfilmkannner, Reichsmusikkammer, Reichspressekammer, Reichsschrifttnmskammer, Reichstheaterkammer, sämtlich in Berlin. Tie den Ortspolizeibehörden erteilten Richtlinien finden sinngemäß Verwendung. Oie Konjunktur im Frühjahr Das I nstitut s ü r Konjunkturforschung hat vor wenigen Tagen seinen neuen V i e r t e l j a h r e s b e r i ch t veröffentlicht, lieber die Wirtschaftslage im Frühjahr heißt es nach den in den Zeitungen veröffentlichten Auszügen, daß die Snisonbelebung auch diesmal Erzeugung, Beschäftigung und Umsatz kräftig gesteigert habe. Tie Erzeugung der I n d u st r i e bleibe unter Schwankungen auf hohem Stand: auf wichtigen Teilgebieten steige sie weiter. Der Wert der Industrieproduktion betrage zurzeit monatlich rund 5 Mdn. gegenüber 4,5 i. V. und 3 Mdn. im Frühjahr 1933. Im Zusammenhang mit der Belebung der Weltwirtschaft und in Auswirkung des „Neuen Planes" beginne auch die deutsche A u 8 f u h r sich allmählich aus ihrer Erstarrung zu lösen. Im ersten Vierteljahr betrage die Wertsteigerung rund 17 Prozent, und die Ausfuhrmenge sei infolge notwendiger Preiszugeständnisse noch stärker geworden. Die Zahl der für die Ausfuhr Tätigen sei in der gewerblichen Wirtschaft auf 1,7 Millionen gestiegen. Gleichzeitig seien die störenden Sondcrbeweguugcn in den Einzelhandelsn in s ä tz e n abgcklnngen, sowohl im Textilhandel als auch ans den Lebcnsmittelmärkten. Die Liquidität der Betriebe habe sich vor allem nach dem guten Ausfall des Weihnachtsgeschäfts nicht unerheblich gebessert. Weiterhin beschäftigt sich der Bericht des Instituts mit der Entwicklung in den einzelnen Zweigen der Industrie, der Landwirtschaft und des Außenhandels. kür den Einzelhandel lieber die A nswirkungen des EinzeIh a n dels - Schutz ges etzes in Berlin unterrichtet eine im Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin veröffentlichte Zusammenstellung des Oberbürgermeisters der Stadt Berlin, die auf Anregung der Einzelhandelsvertretung der Industrie- und Handelskammer in Angriff genommen wurde, und die zunächst eine Uebersicht über die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1935 bringt. Danach wurden in Berlin insgesamt 1241 Anträge genehmigt und 625 Anträge abgelehnt. Vom Polizeipräsidenten wurden in zweiter Instanz 46 Anträge genehmigt. - An den Polizeipräsidenten wurden 29 Ersuchen nm Schließung gerichtet, und in 14 Fällen hat der Polizeipräsident den Ersuchen um Schließung stattgegeben. Weitere Ergebnisse sollen laufend im Wirtschaftsblatt veröffentlicht werde». * Die Fachgruppe „Nahrungs- und Genußmittel" der Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel" hat unter dem Vorsitz von Dr. Franz Hayler, München, in Bad Harzburg eine Arbeitstagung abgehalten. Ein großer Teil der Besprechungen war, wie dem Bericht der „Frankfurter Zeitung" zu entuehnien ist, dem Einzelhandels- Schutzgesetz gewidmet. Angeregt sei die Vorbereitung der llmgestaltung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels in ein Einzelhandels- Berufsgesetz worden. Der Leiter der Reichshauptabteilung III des Reichsnährstandes, Dr. Körte, habe u. a. darauf hingciviesen, daß der gesamte Nahrungs- und Genußmittel-Einzelhand'el auf seine Leistung stolz sein könne, die er in der letzten Zeit, als diese oder jene Lebensmittel knapp gewesen feien, vollbracht habe. Der Reichsnährstand wisse und erkenne hoch an, was der LebensMittel- Einzelhandel in dieser Zeit für das deutsche Volk getan habe. Wenn der Ausdruck „Verteiler" hier und da gebraucht würde, so wolle man damit nicht einen Stand betrachten, sondern die Funktion. Es sei einfach selbstverständlich, daß der Lebensmittel-Einzelhandel nicht Verteiler, sondern Kaufmann sei; daher werde in verschiedene Mnrktncnregelungen auch der unbedingte Schutz des Einzelhandels eingebaut werden. Vor allem gelte es, den Lebensmittel-Einzelhandel als letzte Stufe vor dem Verbraucher vor überhöhten Preisfvrderungen von jeder Seite zu schützen. Kreisleiter Av, der stellvertretende Leiter der Fach-' gruppe „Nahrnngs- und Genußmittel" habe gesagt, wenn das Preisniveau in letzter Zeit so stabil geblieben sei, sv nur deshalb, weil der Lebensmittel-Einzelhandel eine Verkürzung seiner Handelsspannen aus sich genommen habe. Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft hat unter dem 18. April 1936, wie das Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin berichtet, weitere Bedingungen für die Genehmigung zur W irisch asts wer - b u ng durch M o d e s ch a u e n bekanntgemacht. In ihnen werden der Begriff „Modenschau" im l| Püssee-Busch & Co. I II Berlin SW 19, Kommandantenstr.72 | Expedition nach auswärts am gleichen Tage Sinne dieser Bekanntmachung und die Grundsätze mitgeteilt, unter denen die Genehmigung erteilt wird. Die Bekanntmachung trat am i. Mai 1936 in Kraft. Auf Modeschauen, die bis zum 1. August 1936 beendet sind, findet sie keine Anwendung. . Oie Neuordnung der Papierformate Zu der in der letzten Nummer der C.-V.-Zcitung auszugsweise wiedergegebenen Anordnung der Ucberwachangsstelle für Papier über die Herstellung von Papiererzeugnissen in Normformaten sei noch die Aenßerung der Fachgruppe „Papier" der Wirtschaftsgruppe „Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel" mitgeteilt, nach der durch die, Zulassung der Weiterverwendung der vorhandenen, nicht den neuen Normen entsprechenden Papiersormate und -gewichte große wirtschaftliche Schäden und die Entwertung der vorhandenen Vorräte an Briefbogen, Vordrucken ustv. sowie der erheblichen Bestände unverarbeiteier Papiere verhindert werden. Es werde darüber hinaus in den nächsten Jahren noch möglich sein, Briefbogen usiv. und sonstiges Schriftgut in den bisher berlvandten Formaten und Gewichten aus den Rohpapiervorräten zn ergänzen. Die Bestimmungen über die Herstellung von Schulheft«:, Zeichenblöcken und Schlilbüchern seien so abgesaßt, daß and) sie Rücksicht ans die vorhandenen Bestände nehmen. Es bestehe also keinerlei Grund zu der Befürchtung, daß diese Nenanordnung Vorhandenes unbrauchbar machen könnte, und niemand habe Veranlassung zu übereilten Maßnahmen. Oie luden im sächsischen Wirtschaftsleben Die Ergebnisse der.Bebölkernngs- und Berufszählung vom 16. Juni 1933 Ivurden i» Nr. 47 der C.-V.-Zeitung vom 22. November 1935 veröffentlicht, soweit es sich um die Berufsgliederung und soziale Struktur der Inden im ganzen Reich handelt. Dabei waren die Schemata der deutschen R'eichsstatistik zugrunde gelegt. Das Sächsische Statistische Landesamt in Dresden hat inzwischen eine Svnderanszählung für die im Lande Sachsen ansässigen Juden nach der beruflichen und nach der sozialen Schichtung hin vorgenommen und die Ergebnisse in der Zeitschrift „Sächsische Wirtschaft", dein Mitteilungsblatt der Wirtschaftskammer Sachsen und der Industrie- und Handelskammer Dresden bekanntgegeben. Danach waren von 100 Erwerbspersonen 0,3 (im Reich 1,7) in der Landwirtschaft tätig, 23,6 (23,1) in der Industrie und im Handwerk, 66,1 (61,3) _ in Handel und Verkehr und 10,0 (12,5) im öffentlichen Dienst und in häuslichen Diensten. Die nachstehenden Berufe werden in Sachsen bevorzugt: Reisende, Vertreter, Agenten (1136), Verkäufer (738), Buchhalter, Korrespondenten, Stenvthpistcn (466), sonstige kaufmännische oder Bürsangestellte (1422), Aerzte (242), Rechtsanwälte und Notare (78). Bezieht man die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte und Aerzte auf die Gesamtzahl der Angehörigen dieser beiden Berufe, so findet sich bei den Aerzten eine Anteilsziffcr von 44,44 v. H. (im Reiche 16,3 v. H.) und bei den Aerzten eine solche von 3,6 v. H. (10,9 v. £>.). Betrachtet man die soziale Struktur, also den Aufbau des jüdischen Bevölkerungsanteils nach der Stellung im Beruf, so findet man im Lande Sachsen unter 1.00 jüdischen Erwerbspersonen 46 selbständige (im Reich ebenfalls 46), 10 mithelsende Familienangehörige (9,6), 37 (34,5) Beamte und Angestellte, 10 (8,7) Arbeiter und Angestellte und eine (1,21) Hausangestellte. ___ E. GL L, Die Firma Koch & Co., Spezialhaus für Herrenbekleidung, Inhaber Bernhard Wilens, in Bielefeld, feierte am 1. Mai das Jnbilänin ihres 40jährigeu Bestehens. Von der saarländischen Zigarettmindustrie. Die „9ieue Abendzeitung" in Lndwigshafen berichtet im Rahmen eines Aufsatzes, daß die saarländische Zigarettenindustrie judenfrei sei. Es gebe im Saarland heute keine Zigarettenfabrik niehr, bei der ein Jude etwas mitzureden hätte, geschweige denn beteiligt sei.