Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1936-04-30 · 18 (30.4.1936) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
18 (30.4.1936)
Date
1936-04-30
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2277379-9449481-9449348--10309-9448956
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Auswanderer! Wie transferieren Sie Ihr Vermögen? 1. Beratung über die Einwariderungsstaaten au» olfl. Landeskenntnis (Europa und Ueberiee) 2. Bestmöglicher und schneller Vermögenstransfer 3t Immobilien-Tausch bei Auswanderungen. Dr. jur. G. E. Rosendahl Devisenberater (Volljurlst u. Vollkaufmann) Frankfurt a, Main, Liebigstraße 50 Sprechstunde nach telef. Anmeldg. I Tel. 77128 rüstet. Sie trugen den bekannten flachen Stahlhelm des englischen Militärs, außer« dem einen gebuckelten Stahlschild — ähnlich den Schilden der römischen Legionäre -- gegen Steinwürfe und in der anderen Hand eine Holzkeule, in gleicher Weise zur Abwehr von Wurfgeschossen wie als Waffe brauchbar. Noch stärker als hier zeigte sich eine solche spontane Aufwallung der Zusammengehörig« reit und Einsatzbereitschaft am nächsten Tage, als es Plötzlich aus der Straße hieß: Die Schechunath Schapiro (eine Barackensiedlung nahe Jaffa) wird überfallen und in Brand gesteckt. Da die Arbeit auf den Bauten und in den Fabriken in Tel-Aviv, Jaffa und Umgebung ruhte, waren ohnehin viele Menschen aus der Straße. Sie alle setzten sich in Bewegung, viele zu Fuß, aber auch Autobusse unterbrachen ihre Strecke und Taxis sowie Privatwagen stellten sich ohne lange Unterhandlung zur Verfügung, um die Menschen dorthin zu bringen, wo es vielleicht jüdische Brüder aus höchster Gefahr zu retten galt. Eine besondere Sorge war auch die Heimschaffung derjenigen Tel-Aviver, die in einzelnen Vorstädten oder benachbarten Siedlungen arbeiteten und durch dazwischen liegende arabische Dörfer abgeschnitten waren. Nach zahlreichen Siedlungen des Scharon und der Schefelah führt der Weg durch rein jüdisches Gebiet und der Verkehr konnte lange, teilweise mit Polizeibedeckung, aufrechterhalten werden. Nach der neuen Jndustriesiedlung im Süden wurde in den späten Das Straffreiheitsgesetz Die Ntzichsregierung hat am 23. April 1936 (RGBl. S. 377) ein Strasfreiheitsgesetz erlassen. Nach 8 1 wird Straffreiheit gewährt für Straftaten, zu denen sich der Täter durch Uebereiser im Kampf für den nationalsozialistischen Gedanken hat hrnreißen lassen, mit Ausnahme von vorsätzlichen Zuwiderhandlungen, die den Tod eines Menschen herbeigesührt haben oder die eine gemeine Gesinnung des Täters erkennen lassen. Ferner wird Straffreiheit gewährt (8 2) für sogenannte Bagatellstrafsachen, d. h. für am 28. April 1936 rechtskräftig erkannte und noch nicht vollstreckte Strafen, wenn sie in Freiheitsstrafe von nicht mehr als einen Monat und Geldstrafe, bei der die Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr als einen Monat beträgt, allein oder nebeneinander bestehen. Anhängige, vor dem 20. April 1936 begangene Zuwiderhandlungen werden eingestellt und neue Verfahren nicht eingeleitet, wenn keine höhere als die oben angeführte Strafe zu erwarten steht: Schließlich werden mit dreijähriger Bewährungsfrist erlassen: Geld- und Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Monaten allein oder nebeneinander, die am 25. April 1936 rechtskräftig erkannt, aber noch nicht vollstreckt sind, oder die wegen einer vor dem 20. April 1936 begangenen Tat noch erkannt lverden, wenn es sich handelt: 1. um Straftaten gegen das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Parte: und zum Schutz der Parteiuniform vom 20. Dezember 1934. 2. um Beleidigungen des Führers und Reichskanzlers und anderer leitender Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP sowie um sonstigen politischen Meinungsstreit begangene Beleidigungen und Körperverletzungen. 3. um Begehung strafbarer Handlungen im Vollrausch, wenn dieselben eine der' unter Ziffer 1 und 2 bezeichneten Straftaten zum Gegenstände haben. Von der Amnestie sind ausgenommen: Zuwiderhandlungen gegen 8 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1934, nämlich Tragen von Uniformen bei Begehung strafbarer Handlungen und gegen 8 5 Absatz 1 des Gesetzes, nämlich unerlaubter Handel mit Uniformen und Uniformteilen sowie um Straftaten nach ß 134a und b RStGB 6 (öffentliche Beschimpfung des Reiches und der Partei sowie ihrer Gliederungen, der Fahnen usw.) und Vergehen gegen den sogenannten Kanzelparagraphen (8 130a RStGB), das sind staatsfeindliche Aeußerungen von Geistlichen. In einer Durchführungsverordnung vom 23. April 1936 (RGBl. S. 384) wird bestimmt, daß sich der Straferlaß auch auf noch nicht vollstreckte Nebenstrafen (Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, Stellung unter Polizeiaufsicht usw.) mit Ausnahme von Maßregeln zur Sicherung und Besserung sowie Einziehung und Versallerklärung sowie auf rückständige Bußen erstreckt. Ueber die Einstellung anhängiger Verfahren entscheidet aus Antrag der Beteiligten das Gericht. War das Verfahren auf Privatklage eingeleitet, so kann das Gericht die dem Privatkläger und dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen angemessen verteilen oder einem von ihnen ganz auferlegen. Ueber den Erlaß der von einer Verwaltungsbehörde rechtskräftig festgesetzten Geldstrafe entscheidet diese. Verneint dieselbe den Erlaß, so entscheidet auf Antrag des Beschuldigten das Gericht. Ma. Go. Ausserdienstliche Pflichten der Beamten In der „NS-Beamtenzeitung" behandelt Gerichtsassessor Mumm die Frage, wieweit das außerdienstliche Leben des Beamten der Ueberwachung und etwaigen Bestrafung durch den Vorgesetzten unterliege. Gesetzliche Grundlage sei § 10 des Reichsbeamtengesetzes, wonach der Beamte außerhalb seines Amtes darauf zu achten habe, daß durch sein Verhalten das Allsehen des Beamtenstandes und das Vertrauen des Volkes zu den Behörden nicht nur keinen Schaden leide, sondern immer mehr gefördert werde. Ein Anlaß zum Eingreifen sei dann gegeben, wenn der Beamte sich bewiißt oder aus Lauheit den NS-- Organisativnen fernhalte oder nur in solchen Kreisen verkehre, die Nicht gerade unerlaubte Zlvecke verfolgten, aber doch in den Ruf stünden. Stützen der Reaktion oder des Klassendünkels zu sein. Jeder Verkehr des Beamten mit Juden, auch mit den sogenanntei: „anständigen", sei selbstverständlich unzulässig, wenn er nicht niir in geschäftlichen Dingen erfolge und sich dann auf das unumgänglich notwendige Maß beschränke. Ebenso sei jeder Verkehr mit übelbeleumdeten Personen verboten. Der Beamte könne auch dazu angehalten werden, daß seine Angehörigen einen nicht zu beanstandenden Lebenswandel führten, könne allerdings für ein Fehlschlagen seiner Bemühungen dieser Art nicht verantwortlich ge-' macht werden. _ „Bekämpfung des Staatsfeindes“ Der Leiter des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin, SS-Gruppenführer Hey dr ich, beschäftigt sich in einem längeren Aufsatz im „Völkischen Beobachter" mit der „Bekämpfung des Staatsfeindes". In ihm heißt es unter anderem: „Wir wissen heute, es sind die ewig Gleichen. Der Jude, der Freimaurer und der politische Geistliche. Ihre Ziele sind die gleichen, doch ihre Organisationsformen passen sich der jeweils geltenden gesetzlichen Möglichkeit an." Im Hinblick auf die Juden fährt der Verfasser dann fort, durch die Gesetzgebung von Nürnberg fei ein direktes Zuströmen jüdischen Blutes in den Volkskörper verhindert, der mittelbare Einfluß jüdischen Geistes sei aber noch lange nicht endgültig gehemmt. Wenn in Deutschland innerpolitisch durch die nationalsozialistische Politik der Boden ungeeignet fei, fo schalte der Jude auf die Wirtschaft und auf die Außenpolitik um. In der Wirtschaft habe er auch in Deutschland immer auf egoistische und verräterische Elemente als Mitarbeiter rechnen können, in der Außenpolitik arbeite der Jude mit Apparaten, die schon restlos seiner Führung unterlägen, dem Bolschewismus und den im Ausland noch intakten Freimaurerlogen. Der Kommunist, der sich in seinem Kernstück aus dem internationalen Verbrechertum rekrutiere und mit allen Mitteln der Technik der Neuzeit kämpfe, sei dabei besonders gefährlich, da er zugleich als Spion Sowjetrußlands angesehen werden müsse. Die Freimaurerlogen seien auch in. Deutfchland nie etwas anderes gewesen als Hilfsorganisationen des Judentums. Sie hätten den Zweck gehabt, ganz allmählich und unmerklich den deutschen Mann charakterlich und geistig in jüdischem Sinne umzubiegen. Bis auf wenige Unverbesserliche werde die Staats- und Volksfeindlichkeit bei Juden, Kommunisten und Freimaurern anerkannt. Aiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiliiiiiiiiiiiiiiiliiiiiliiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiliiiiiiti- Si Ü b e r g ft b t, S 1 Hausverwaltungen! | an die Firma S. ACKERMANN! IMttnchen Berlin W9Ü js Ritter v. Epp-PIatz 9 Tirpita-Ufer 22 S S Erste Referenzen! Beratung bei Imifcobilien-VerkSUfen.5 liiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiil Nachmittagsstnnden des Sonntags eine von starken Polizeikrästen begleitete Autobuskarawane zusammengestellt, welche die Arbeiter und Angestellten'heimbrachte. Der Autobttsverkehr nach Jerusalem wurde nach, zweitägiger Unterbrechung mit Polizeischutz wieder aufgenommen. Ueberhaupt gelang es den Behörden sillmählich, genügend bewaffnete Kräfte heranzuziehen und zweckmäßig zu verteilen.■ Auch Militär wurde eingesetzt, dagegen brauchten die in Haifa liegenden englischen Kriegsschiffe nicht einzugreifen. Erst hatten die englischen Behörden, nach ihrer Gewohnheit, innerhalb des Unruhegebjetes zunächst alle einheimischen Polizisten entwaffnet. Schon nach wenigen Stunden griff aber die jüdische Polizei, wieder mit Stahlhelm und Gewehren bewaffnet, mit besonderer Tatkraft ein. Außerdem wurde in Tel-Aviv, mit besonderer Genehmigung der Behörden, eine jüdische Hilfspvlizei gebildet, um die ausgebildeten bewaffneten Mannschaften für den Außendienst freizumachen. Diese durch Armbinde mit der Aufschrift „Sadran" (Ordner) kenntlich gemachten Hilfspolizisten übernahmen den gesamten Ordnungsdienst in der inneren Stadt und außerdem die Bewachung der Häuser und Siedlungen in den Randgebieten, die ans Sicherheitsgründen von den Bewohnern geräumt werden mußten. Siebentausend solcher Flüchtlinge kamen nach Tel-Aviv. Zum Teil wurden sie in der großen Synagoge, im Beth Arlosvroff (dem Klubhaus der Arbeiterpartei) und in städtischen Schulen untergebracht. Zum Teil lagerten sie tagsüber mit ihren ganzen Familien — es gab unter ihnen zahlreiche Jemeniten mit kleinen und kleinsten Kindern — unter den Bäumen des Rothschild-Boulevards. Sie bildeten dort ein neues, erschütterndes Bild der Judennot. Zugleich aber zeigte sich hier auch das Bild jüdischer Kraft. Es gab immerhin in der Nähe ein starkes jüdisches Zentrum, das die Flüchtlinge anfnehmen und schützen konnte. In wenigen Stunden hatte die Stadtverwaltung zusammen mit einigen anderen Organisationen — darunter an hervorragender Stelle die Hitachduth Olej Germania — ein Hilfswerk organisiert, das wenigstens für einen Teil der Flüchtlinge Privatquartiere beschaffte und außerdem Geld, Hausrat und Lebensmittel durch eine mit überraschender Geschwindigkeit durchgeführte Haussammlung aufbrachte. Jetzt wehen auf den Häusern der Stadtverwaltung und der Jewish Agency die jüdischen Fahnen auf.Halbmast. Der Balkon des Stadthauses trägt eine ständige Trauer-Drapierung, denn jeden Morgen lverden — 3 Tage laiig — unter ungeheurer. Beteiligung neue Opfer zu Grabe getragen und auf den Ehrenplätzen des alten Friedhofes bestattet, nachdem ihnen zuvor auf dem Platz vor dem Stadthaus, unter Teilnahme der Spitzen aller jüdischen Behörden, die letzte Ehrung zuteil geworden war. Am Tage bilden sich nur noch vor den Anschlägen der Stadtverwaltung, in - denen Verlustlisten, Erlasse und die — neuer» diugs beruhigenden — Nachrichten aus dem Lande bekanntgegeben werden, größere Anfammliingett. Die Arbeiterorganisation hat durch große Plakate ihre Mitglieder zur Disziplin ermahnt und sie instruiert, wo die Arbeit wieder aufgenommen werden kann, wo nicht. Die Schiffe, die nach Jaffa bestimmt waren, lvurden liach Haifa umgeleitet, wo die Passagiere völlig ungestört landen konnten. Die Eisenbahnverbindung zwischen den Städten des Landes ist normal. Der Hasen von Jaffa liegt freilich still, und die jüdische Handelskammer hat im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung bereits erklärt, daß sie selber die. Güter am Strand von Tel-Aviv ausladen lassen würde, wenn nicht sofort für Aufnahme der Hafenarbeit gesorgt würde; das wäre gewissermaßen eine provisorische Verwirklichung des alten jüdischen Wunsches nach einem eigenen Hasen. (Dieser Wunsch ist inzwischen von jüdischen Wirtschaftsinstitutionen in Gemeinschaft mit Vertretern der Tel-Aviver Stadtverwaltung und der See-Abteilung der Jewish Agency zu einer akuten Forderung gegenüber der Regierung verdichtet worden. D. Red.) Auch die Verlegung der besonders für die jüdische Wirtschaft wichtigen Regierungsämter von Jaffa nach Tel-Aviv oder .wenigstens die Einrichtung von Parallelämtern in Tel-Aviv wurde mit Nachdruck gefordert. Von 7 Uhr ab sind die Straßen der Stadtmenschenleer im buchstäblichen Sinne des Wortes, da von dieser Stunde ab das Betreten der Straße auf Grund des Ausnahmezustandes verboten ist. Infolgedessen finden auch keinerlei Veranstaltungen statt, und Theater, Cafes und Kinos bleiben geschlossen, was in diesen Stunden der Trauer auch ohnehin selbstverständlich wäre. Die wirtschaftlichen Folgen all der traurigen Ereignisse lassen sich natürlich nicht mit Sicherheit prophezeien. Für die Levantemesfe wird viel davon abhängen, ob die jetzt eingetretene Beruhigung anhält oder ob die in Jerusalem und anderen Städten noch immer sehr starke arabische Hetze noch Erfolg haben wird. (Die Messe wird am 30. April eröffnet werden. Die Messe-Delegationen aus Frankreich, Holland, .Norwegen, der Tschechoslowakei, Rumänien, Bulgarien und der Türkei sind bereits im Lande. D. Red.) Der Aerztekvngreß, der gewissermaßen als Auftakt zur Nieste gelten kann, wird jedenfalls pünktlich erösnet werden; die Teilnehmer sind gut gelandet. (Die feierliche Eröffnung des Kongresses, an dem 300 Delegierte teilnehmen, ist am 23. April im Beisein Chaim Weizmanns erfolgt. D. Red.) Bei aller Trauer und bei allem Ernst in der Beurteilung der arabischen Frage ist man jedenfalls in allen Kreisen des jüdischen Palästina fest entschlossen, sich nicht entmutigen zu lassen und die Arbeit an demselben Punkt fortzusetzen, wo sie in den letzten Tagen wegen dringlicherer Dinge unterbrochen werden mußte. Es darf als Symbol dafür gelten, daß schon di» ersten Bewohner wieder in die vorübergehend geräumten Siedlungen zurückkehren. Politisch ist die Frage freilich noch nicht ansdiskutiert. Schon lange hat man der Regierung vorgeworfen, daß sie die illegale Einwanderung von transjvrdanischen Wanderarbeitern, unter denen sich viele minderwertige Elemente befinden, mit allzu großer Nachsicht geduldet habe. Unter den Messerhelden von Jaffa scheinen in der Tat solche Leute einen größeren Anteil zu haben als palästinensische Araber. Hinzu kommt, daß die von einem Verwandten des Mufti geführte arabische Jugendorganisation, die schon bei den Verhandlungen über die nach London zu sendende Abordnung einen ultraradikalen Standpunkt eingenommen hatte, auch an dem gegenwärtigen Verleumdnngsfeldzug stärker beteiligt ist, als anderen arabischen Führern lieb sein mag. Der High Conunrssioüer hat jedenfalls sowohl in der Oesfentlichkeit wie auch in einem besonderen Empfang der arabischen Führer deutlich zu erkennen gegeben, 'daß er die Schuldfrage für eindeutig geklärt ansieht. Auch die jüdischen Stellen — Weizmann, Ben Gurion und Ben Zwi (der Führer des Waad Le'umi) — stehen in Kontakt mit dem High Commissioner, und sie können sich darauf berufen, daß das jüdische Palästina gerade diesmal die Kraft bewiesen hat, unverdiente Schicksalsschläge zu meistern. Gerichtsurteile Vor dem Schöffengericht Hannover hatte sich — wie die „Frankfurter Zeitung" vom 23. April 1936 berichtet — ein Angeklagter wegen versuchter Erpresswig z:l verantworten. Er hatte einem jüdischen Einwohner einen Brief geschrieben, in dem er Postlagernd die Uebersendung eines größeren Geldbetrages forderte, wenn er nicht die von dem Juden angeblich im Jahre 1922 begangenen Rasseschändungen dei: Behörden zur Kennt-- i:is bringen solle. Es gelang nach wenigen Tagen, den Briefschreiber sestznnehmeii. Er wurde zu einem Jahr Gefängnis wegen versuchter Erpressung verurteilt. * Vor dem Schöffengericht Gießen hatten sich laut „Frankfurter Zeitung" vom 24. April sechs jüngere Männer wegen Einzelaktivnen ' gegen Inden zu verantworten, die sie im vorigen Jahre, in der Nacht vom 15. zum 36. September, also wenige Stunden nach Erlaß der Nürnberger Gesetze, in Nieder-Ohmen im Kreise Alsfeld begangen hatten. Sie hatten vorher gezecht und dann bei mehreren jüdischen Einwohnern Fensterscheiben eiiigeworfen und Türen beschädigt, in der Synagoge wurden Einrichtungsgegenstünde zerstört und zum Fenster hinausgeworfen; die jüdische Religionsgemeinde schätzte den verursachten Schaden auf 5000 RM. Der Staatsanwalt erklärte, es habe der strikte Befehl des Führers und Reichskanzlers Vorgelegen, daß Einzelaktionen gegen Juden zu unterbleiben hätten, und verlangte eine empfindliche Strafe. Das Gericht berücksichtigte bei allen Angeklagten ihre Trunkenheit, ctitf die sie sich beriefen, als strafmildernd und verurteilte sie unter Anrechnung eines Teiles der Schutzhaft zu drei Wochen bis zu zwei M o n a t e n Gefängnis. Zu Beginn der Badesaison Misdroy: Die „Swinemünder Zeitung" vom iS. April berichtet über eine Tagung der Fachgruppe für Pensionen und Frenidenheime in Misdroy. Bürgermeister Dr. Szpitta sagte nach bicfeut Bericht n. a.: „Juden sind, wie der neue Badefnhrer ausdrücklich fettgedruckt hervvrhebt, bei uns, wie überall, unerwünscht, und die Kurverwaltung wird in diesen: Jahre von ihren: Recht, diesei: Freindlingen den Zutritt zum Strande und zu dei: Knrnnlagen zu verbieten, m jeden: Falle Gebrauch n:achen." Würzburg: Der „Würzburger General-Anzeiger" vom 24. April schreibt: „Neue Badeordnung für die städtischen Flußbäder. Die Badeordnnng für die städtischen Flußbäder von: 2. Mai 3030 und ihre Ergänzungen bedurften einer Neufassung, die in der gestrigen Ratssitzung vom Referenten Stadtrat Rolf Schmitt unterbreitet wurde. Ans den vorgelesenen 37 Paragraphen sei hervorgehoben, daß Zuschauern, Hautkranken und Indender Zutritt zu den st ä d t i s ch e n F l u ß b ä d e r n nicht gestattet ist. Für jede angefangenen drei Stunden ist eine Badekarte zu lösen." 1) Liegestuhl mit Kohh dicht ausgeflochten, saubere Verarbei-1 i ostung .. 2) Balkonschirm mit Knickvorrichtung, buntgsstreifter calloaneÖ^ Tisch mit Zwischenboden, Boondotrohr, gute Verarbeitung, yT95 4) Aufliegern a t r a t z e passend zum Liegestuhl, büntge- C7/C streifterBezug 5) Sessel Boondotrohr, gute Verarbeitung, bequeme Form,-/o* kräftig.Gesteli / mit 4 Messern, 12 Zoll. 18.75 lOZol 117.50 1 Zen Lzoll...... lOri ca. 60 cm 0

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.