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Central-Verein-Zeitung · 1936-03-05 · 10 (5.3.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
10 (5.3.1936)
Date
1936-03-05
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Reichsvertretimg und Unabhängige Orthodoxie Ein weiterer Schritt zur Einheit in der Vertretung der Juden Deutschlands nach außen ist erfreulicherweise erfolgt. Wie die Rerchsvertretung der Juden in Deutschland in Uebereinstimmung mit der Vertretung der Unabhänbigen Jüdischen Orthodoxie Deutschlands rmtteilt, ist eine Vereinbarung getroffen worden, aus Grund derer die Vertretung jüdischer allgemeiner Belange gegenüber den zuständigen Stellen durch die Reichsvertretüng erfolgt. In religiös-kulturellen Belangen vertritt die VUO ihre Interessen, wenn eine Verständigung mit der RV nicht erfolgt, selbständig. Nach innen bleibt die Selbständigkeit der VUO durch dieses Abkommen unberührt. Eine stetige loyale Fühlungnahme der RV und VUO sowie eine Teilnahme von Vertretern der VUO an Beratungen über Zuschüsse an Gemeinden und Institutionen der VUO ist vorgesehen. Wir vermerken diesen Vorgang mit besonderer Genugtuung, da wir glauben, daß die Positive Auseinandersetzung, die sich im Oktober vorigen Jahres in der C.-V.- Zeitung zwischen Reichsvertretung und unabhängiger Orthodoxie abspielte, einen letzten Anstoß zu dieser Verständigung gegeben hat. ksrteiprozrsmm und Gesetz Ein Aufsatz des Amtsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP In der „Deutschen Rechtspflege" behandelt der Amtsleiter im Reichsrechtsamt der NSDAP, Dr. Max Bauer, in einem Aufsatz u. a. die Frage, ob das Parteiprogramm der NSDAP geltendes Recht sei. Das Wirtschaftsprogramm der NSDAP sei oft dahin mißverstanden worden. Juden als Naturforscher ss Üb.ergebt ‘ .3 I Hausverwaltungen i | an die Firma Sa ACKER M A N N ( München Berlin W9 3 Ritter v. Epp Platz 9 Tirpitz Ufer 22 ss 3 Erste Referenzen! Beratung bei Immobilien'VerkKufen 3 daß nach ihm der Staat selbst Wirtschaft zu treiben habe. Tatsächlich sei nie an die Ausschaltung der Privatinitiative gedacht worden. Entgegenzutreten sei der Auffassung, daß das Parteiprogramm heute noch nicht als „bindendes Recht" angesprochen werden könne. Eine solche Anschauung verrate ein Steckengeblicbensein im formalistischen Rechtsdenken. Wenn einzelne ProgrammforderuNgen besonders ausgestaltet als formelle Gesetze veröffentlicht würden, diene dies lediglich der Rechtssicherheit, ändere aber nichts daran, daß die betreffende Forderung schon früher Geltung besessen habe, wie alle anderen Programmpunkte, die bisher noch nicht in ein besonderes Reichsgesetz ausgenommen worden seien. Der Richter müsse seinen Ueberlegungen die Programmpunkte der NSDAP zugrunde legen. Tue er dieses Gebot nicht, so handele er gegen den Willen des Führers und breche damit den Adolf Hitler geschworenen Treueid. Reichsminister Dr. Frank über die Judenfrage Im Mitteilungsblatt des BNSDJ vom 18. Februar 1636 wird nunmehr ausführlich über die bereits auszugsweise in der Tagespresse veröffentlichte Rede des Reichsnrinisters Dr. Frank beim zweiten Empfang des Wirtschastsrates der' Deutschen Akademie berichtet. Danach hat Dr. Frank sich über die Judenfrage, folgendermaßen geäußert: Die Judenfrage sei mit der Umwertung des Vvlksbegrifses zum gesetzgeberischen Thema geworden. Man müsse sich gerade vor dem Führer dankbar zeigen, daß er die Lösung der Judenfrage ebenso in einer vornehmen, sachlich gerechtfertigten Form gefunden habe. Deutschland habe an einer völligen Ueberbeeinslussung des deutschen Lebens durch die Repräsentanten des jüdischen Volkes gelitten. Die deutschen Rechtswahrer könnten nicht „Schirmherren" eines volksfremden Splitters sein,, der den Dank für die Gastrolle, die er in Deutschland habe spielen dürfen, durch die fortgesetzte Verpestung des Lebens abtue, sondern sie stünden hier als die Repräsentanten des deutschen Volkes, das unter dieser Vorherrschaft des Judentums auf allen Gebieten schmählich habe leiden müssen, um das deutsche Volk wiederherzustellen als Machtinhaber auf feinem eigenen Boden, um diesem deutschen Volk das Vertrauen wieder zurückzugeben, daß es selbst seines Schicksals Lenker sei. Aus diesem Gewissen heraus sei in der Umwertung Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Professor Dr. I. Stark, hat bei der Einweihung des Philipp-Lenard-Jnstituts in Heidelberg am 13. Dezember 1935 eine Rede gehalten, die nunmehr unter dem Titel „Philipp Lenard als deutscher Naturforscher", in den „Nationalsozialistischen Monatsheften" (7. Jahrg., Nr. 71) veröffentlicht worden ist. Auf Grund der Anschauung, daß auch die abstrakte Wissenschaft blutmäßig-rassisch gebunden sei, hat sich Professor Stark darin in folgender Weise gegen die jüdischen Physiker gewandt: „Da ist eine große Gruppe von Leuten vor allem in der Physik, die glauben, zur Gewinnung von Resultaten, zumindest zu eindrucksvollen Abhandlungen oder sogar sensationellen Formulierungen gelangen zu können, wenn sie eine mathematisch prunkvoll emgekleidete Theorie Machen oder von den Formeln solcher Theorien ausgehen., Es entspricht diese Art des Vorgehens, der jüdischen Eigenart, die eigene Meinung, den eigenen Willen und Vorteil zum Maß aller Dinge und so auch der Naturerkenntnis zu machen. Die jüdische Physik, die so in den letzten drei Jahrzehnten entstanden ist und sowohl von Juden wie von ihren nichtjüdischen Schülern und Nachahmern gemacht und propagiert wurde, hat folgerichtig auch in. einem Juden ihren Hohenpriester gefunden, in Einstein. Aus ihm hat jüdische Reklame den größten Naturforscher aller Zeiten machen wollen. Einsteins Relativitätstheorien waren aber im Grunde nichts , weiter als eine Häufung von gekünstelten Formeln auf Grund von willkürlichen Definitionen und Transformationen der Raum- und Zeitkoordinaten. Auf die Sensation und die Reklame der Einsteinschen Relativitätstheorie folgte die Matrizenthevrie Heisenbergs und die sogenannte Wellenmechanik Schrödingers, die eine so undurchsichtig und formalistisch wie die andere. Trotz der Häufung derartiger theoretischer Literatur zu Bergen, hat sie aber keine bedeutende neue Erkenntnis von Wirklichkeiten in der'Physik gebracht. Dies konnte nicht anders sein; denn ihr Ausgangspunkt, die formalistische menschliche Meinung, war falsch.. Der jüdische Formalismus in der Naturforschung ist unter allen Umständen zu verwerfen." „Als vor 15 Jahren", fährt Professor Stark fort, „die Relativitätstheorie zur obersten Göttin in der Naturforschung gemacht und allgemeine Anbetung für sie gefordert wurde, da hat sich Lenard unerschrocken gegen den allgemeinen Relativitäts- Wahnsinn erhoben und die Relativitätstheorie für unsinnig erklärt. Sein tapferes Auftreten gegen sie auf der Naturforscherversammlung in Nauheim im Jahre 1920 wird ihm immer so zur Ehre gereichen, wie es Planck nicht zur Ehre gereichen wird, daß er damals Einstein Sekundantendienste leistete, und zwar nachher Einstein und seine Richtung in jeder Weise gefördert hat. Nun, Einstein ist heute aus Deutschland verschwunden und kein ernsthafter Physiker sieht mehr in seinen Relativitätstheorien eine unantastbare Offenbarung. Aber leider haben seine deutschen Freunde und Förderer noch die Möglichkeit, in seinem Geiste weiter zu wirken. Noch steht fein Hauptförderer Planck an der Spitze der Kaifer-Wilhelm-Gesellschast, noch darf sein Interpretator und Freund, Herr v. Laue, in der Berliner Akademie der Wissenschaften eine physikalische Gutachterrolle spielen. Und der theoretische Formalist Heisenberg, Geist vom Geiste Einsteins, soll sogar durch eine Berufung ausgezeichnet werden. Gegenüber diesen bedauerlichen Zuständen, welche nationalsozialistischem Geist widersprechen, mag der Kampf Lenards gegen j>en Einsteinismus eine Mahnung sein."; Auf einen Aufsatz „Deutsche und . jüdische Physik", den ein Studierender der Naturwissenschaften, Willi Menzel, im „Völkischen Beobachter" (Nr. 29) veröffentlicht hat, hat nunmehr Professor Dr. Werner Heisenberg ebenfalls im „Völkischen Beobachter" (Nr. 59) geantwortet. Der bedeutende Physiker sucht an einer Reihe von Beispielen zu belegen, daß der bahnbrechende Fortschritt der netteren Naturerkenntnis vor allem den modernen Begriffssystemen der physikalischen' Theorie, besonders der Quantentheorie, zu verdanken sei. Ein Blick in die physikalische Literatur der Gegenwart zeige, daß in der ganzen Welt junge Wissenschaftler an der Arbeit seien, die neuen Erkenntnisse über die Atome, die in der -Quantentheorie niedergelegt seien, durch experimentelle und theoretische Arbeit weiterzuführen und zu vertiefen. In ähnlischer Weise gelte auch die Relativitätstheorie als die selbstverständliche Grundlage weiterer Forschung, weil sie sich in allen Experimenten, in denen sie nachgeprüft werden könne, bis in alle Einzelheiten bewährt habe. Im Anschluß an diese Entgegnung von Professor Heisenberg bringt der „Völkische Beobachter" eine Stellungnahme von Professor Dr. I. Stark, der den Vorrang der experimentellen vor der theoretischen Physik ebenfalls an Beispielen zu erweisen sucht. Einsteins Relativitätstheorien würden von keinem fruchtbaren Experimentalphysiker irgendwie zum Ausgangspunkt von Arbeiten gemacht, und alle ihre Behauptungen seien noch heute experimentell umstritten oder sogar als unzutreffend erwiesen. Heisenberg vertrete in seinem Artikel auch heute noch die Grundeinstellung der jüdischen Physik. Die Scheidung in deutsche und jüdische Physik hält Robert W i e m a n n in seinem Aussatz „Die Rechte der Physik" für unzweckmäßig („Berliner Tageblatt", Nr. 104). Er weis? darauf hin, daß ausschließlich nichtjüdische Physiker die Voraussetzungen für die Einsteinsche Relativitätstheorie geschaffen haben. Auch die Wellenmechanik entbehrte durchaus der jüdischen Geburtshilfe; denn ihre wesentliche Form erhielt sie durch den Deutschen Erwin Schrödinger. Der Anteil der Juden am Ausbau der modernen Physik sei nicht größer als auf anderen Gebieten der Wissenschaften und die Verwerfung der modernen Physik als spezifisch jüdisch nicht gerechtfertigt. Der Ausbau der exakten Physik sei keine Sache des Glaubens, er vollziehe sich in hartem Ringen um Erkenntnisse, bei dem jeder Fortschritt willkommen sei. Für den Naturwissenschaftler sei allein maßgebend, ob eine Theorie richtig oder falsch sei. des Volksbegrisfes der große Gedanke verwirklicht, daß der Jude nicht Bürger des Reichs im vollen Sinne sein könne und sein dürfe. Pas^ jüdische- Volk möge-, wie der Führer wiederholt gesagt habe, sich seine eigene völkische Zukunft ausi bauen und als Ganzes in dieser völkischen Zukunft seine eigenen Wege gehen, dem Deutschtum aber möglichst nicht all zu sehr mehr in die Quere der Entwicklung kommen. Die Erfahrungen mit den in Deutschland lebenden Juden auf allen Gebieten seien derart, daß, wenn die manchmal im Ausland auftaucheuden Kritiker die Tatsachen kennten, sie nicht in so schlvächlicher und stets judensreuudlicher Weise kritisieren würden. In Berlin seien von fast 6000 Anwälten beinahe 3500 Juden gewesen. In der Gesamtheit der Kunst, des Theaterwesens, der Bildung, der Presse, der Politik seien die Juden als der Zersetzungskeim erkannt, und insbesondere in den Reihen derer, denen die Verelendung des Volkes zu verdanken sei, in den Führern der November-Revolte von 1918, in den Führern der bolschewistischen Clique, die sich breit gemacht hätte, seien die Juden am Werke gewesen. So wie kurz nach der Ermordung Kurt Eisners in München ein kleiner nationalsozialistischer Kreis von damals geschworen habe, dieses jüdische Pack der bolschewistischen Zersetzung aus Deutschland hinauszuwerfen, so sei es auch wahr gemacht. — Die Juden ge fetzgebung f e i beendet und a b g e s ch l o f f e n. Der Jude könne in Deutschland feinen Geschäften ungehindert nachgehen, könne fein Leben als Staatsangehöriger, der im deutschen Staatsraum nun einmal lebe, fortsühren, aber die Deutschen verbäten es sich, daß irgendwelche jüdischen Geistesprodukte sie in ihrem Gemeinschaftsleben weiter behelligten. fanden sich 425 in Berlin, 61 in Frankfurt a. M., 46 in Breslau und 10 in Leipzig. Am 1. Januar 1936 gab es nach einer in der „Juristischen , Wochenschrift" veröffentlichten Statistik im Deutschen Reich insgesamt 18 854 Rechtsanwälte, von denen 2552 jüdisch und nichtarisch waren. Die Gesamtzahl der Anwälte im Laufe des Jahres 1935 hat sich nur unwesentlich erhöht, die der u i ch t a r i s ch e n Anwälte ist um 184 gesunken. Im Jahre 1934 war die Gesamtzahl der Anwälte um 340 (1935: 83) gestiegen, die der nichtarischen Anwälte' allein in Preußen um 214 gesunken. Nicht viel weniger als die Hälfte der am 1. Januar 1936 vorhandenen jüdischen Rechtsanwälte, nämlich 1036, wohnten im Bezirk der Nechtsanwaltskammer Berlin. In Breslau gab es 234, in Frankfurt a. M. 135, im Bezirk München 127, in Hamburg 119 und in Karlsruhe 105. Es folgen die Rechtsanwaltskammern in Hamm, Nürnberg, Düsseldorf, Stuttgart usw. Die geringste Zahl von jüdischen Rechtsanwälten befand sich am Reichsgericht mit 2 und dem Bezirk der Nechtsanwaltskammer Oldenburg ebenfalls mit 2. Ziffern aus der Justiz - In bei- „D eut sche n Justiz" werden die Namen von 754 jüdischen Notaren veröffentlicht, die auf Grund der Bestimmungen des Reichsbürgergesetzes mit dem 31. Dezember 1935 entlassen worden sind. Die betreffenden Notare waren in preußischen Oberlandesgerichtsbezirken sowie im Bezirk der Oberlandesgerichte Braunschweig, .Dresden, Hamburg, Oldenburg und Stuttgart tätig. Die. in den übrigen Oberlandesgerichtsbezirken ausgeschiedenen jüdischen Notare sind bereits.bekanntgegeben worden; ihre Zahl betrug sechs. Bon den 754 entlassenen jüdischen Notaren be- Rassenfragen im Strafrecht In der neuesten Nummer der „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht" behandelt Staatssekretär Dr. Freister den Einbau der Rassegesetzgebung in das künftige Strafrecht. Die Strafbestimmungen ' wegen Rasse- Verrats gehörten an die Spitze des Abschnittes „Schutz von Rasse und Erbgut". Zu überlegen sei ferner, ob nicht unmittelbar hinter dem „Rasseverrat" und der rasseschüdigenden Eheerschleichung ein Delikt „Verletzung der R a s s e n e h r e" — für die ganze Rassengesetzgebung überhaupt beschränkt aus den Verkehr von Juden und Deutschen — einzubauen wäre. Zum Schluß schlägt Dr. Freister vor, den Abschnitt „Schutz von Rasse und Erbgut" im künsligen Strafgesetzbuch wie folgt aufzubauen: 1. Rasseverrat: a) verbotener Mischehenabschluß, b) rasseschändender außerehelicher Geschlechtsverkehr.. 2. Rasseschädigende Eheerschleichung. 3. Verletzung der Rassenehre. 4. Auflehnung gegen Maßnahmen zur Rassen- und Erbgutpflege. 5. Vereitlung der Durchführung von Maßnahmen zur Nassen- und Erbgutpflege. 6. Zersetzung des Fortpflanzungswillens'. 7. Zerstörung der Fortpflanzungskraft. 8. Abtreibung. 9. Aerztlich gebotene Abbrechung der Schwangerschast. 10. Anerbieten zu Abtreibungen. 41. Ankündigung von Mitteln zur Abbrechung der Schwangerschaft. . Auslandsnachrichten Belgien Im belgischen Parlament hat zum erstenmal seit seinem Bestehen eine Judendebatte stattgefunden. Der katholische Abgeordnete Dr. D e l w a i d e übte Kritik daran, daß Ende Januar Dr. Henri Buch als erster Jude zum Richter in Belgien ernannt tvurde. Der Abgeordnete begründete seinen Einspruch damit, daß der junge Richter erst vor kurzem naturalisiert worden und deshalb „mit der flämischen Kultur und Seele nicht genügend verbunden" sei. (Tatsächlich wurde Dr. Buch in Antwerpen geboren und erzogen. Mit Rücksicht auf seine besondere Befähigung wurden ältere Anwärter bei seiner Ernennung übergangen.) In seiner Entgegmmg setzte sich der Justizminister Soudau entschieden für die Ernennung von Dr. Buch ein. England In der Sitzung des Unterhauses vom 27. Februar fragte der Abgeordnete von Bethnal Green, Dan Chater, den Innenminister, ob er die Polizei beauftragen wolle, vorbeugende Maßnahmen gegen die Belästigung und Verfolgung jüdischer Kausleute in dem Wahlkreis Bethnal Green durch faschistische Organisationen zu treffen. Innenminister Sir John Simon antwortete, er schenke dieser Angelegenheit größte Aufmerksamkeit und habe sich darüber mit dem Polizeikommissar der Hauptstadt beraten. Wenn es auch schwer sei, manchmal den Ursprung der Angriffe zu entdecken und die Angreifer zu fassen, so könne es doch nicht geduldet werden, daß irgendein Teil der Bevölkerung solchen Methoden ausgesetzt sei. Auf eine Frage des Abgeordneten Watkius, ob diese Antwort sich nicht nur auf Bethnal Green, sondern auch auf ganz London und insbesondere auf Hackney beziehe, antwortete Sir John Simon, es handele sich um einen allgemeinen Grundsatz. . Der Londoner Polizeichef hat bekanntgegeben, daß jedermann, der antisemitische Reden halten würde, verhaftet werden wird. Diese Ankündigung erfolgte im Zusammenhang mit der Vernehmung des Propagandaleiters der British Union of Fascists, der wegen judenseindlicher Aeußerungen bei einer Versammlung in Nordost-London verhaftet wurde. Der Ankläger der Polizeibehörde erklärte, der Pvlizeichef nehme diese Dinge sehr ernst. Es müsse in weitesten Kreisen bekannt werden, daß derartige Reden nicht -geduldet werden würden. Griechenland König Georg II. von Griechenland hat den einzigen jüdischen Abgeordneten des neuen griechischen Parlaments, Albert T s ch e n i o, in Audienz empfangen und mit ihm eine Reihe von Problemen der griechischen Judenheit besprochen. Der König bekundete lebhaftes Interesse für die Erscheinungen des innerjüdischen Lebens und brachte dem Abgeordneten gegenüber die Hoffnung zum Ausdruck, daß er und seine Glaubensgenossen ebenso wie die übrigen Teile der griechischen Bevölkerung auf die Beseitigung von Gegensätzen und die Wiederherstellung harmonischen Zusammenlebens im Lande hinwirken würden. Rumänien Die Tageszeitung „Lupta" hat Erklärungen veröffentlicht, die . Ministervrüsident Gheorgye Tatares cu am Tage der Nachwahl in Mehedinti, die bekanntlich mit einer Niederlage der antisemitischen Rechtsparteien endete, abgegeben hat. In dieser Erklärung rückte der Ministerpräsident energisch von den Bestrebungen der antisemitischen Christlich-Natonalen ab und sagte u. a.: „Meine Meinung über die extremen Rechte? Ich will sie jedermann sagen: Ich sehe in ihr eine bolschewistische Formation, geführt von politischen Abenteurern, die sich von den eigentlichen Bolschewiken nicht unterscheiden. Ich habe keinerlei Sorge: eine derartige Formation wird niemals zur Herrschaft über das Land gelangen. Daß sie uns ungeheuren Schaden macht, gebe ich zu. Wir bekämpfen sie entsprechend der Bedeutung, die wir ihr beimessen. Wollen 'die National-Zaranisten, daß wir sie gemeinsam bekämpfen? Dann wollen wir uns darüber verständigen." - Die jüdische Presse nimmt diese Erklärung des Ministerpräsidenten zur Kenntnis, weist aber daraus hin, daß, abgesehen von der Haltung der Regierungsparteien bei den Wahlen (sie hatte den Rechtsparteien keine eigenen Kandidaten entgegengestellt), von der Negierung selbst aus dem Gebiet der Arbeitsgesetzgebung Maßnahmen getroffen wurden, die die jüdische Bevölkerung zu „Fremden" stempeln und in flagrantem Widerspruch zur Verfassung und zu den Gesetzen stehen. Sichern Sie die durch AusbiidiiDQ im: Höhere Schule und Internat 1. Schulbildung bis zürn Abiturium 2. Für Knaben und Mädchen von 6—18 Jahren 3. Unter Leitung bewährter Pädagogen 4. Studienberechtigung in fast allen Staaten — Sprachenpflege 5. Werkunterricht; Landarbeit, Haushaltkunde 6. Vorbereitung für Palästina 7. Aerztliche Ueberwachung, indivi* duelle Förderung 8. Schönste Umgebung, gutes Klima, Sport 1 9. Erstklassige Verpflegung 10. Zeitgemässe Preise — keine Transferschwierigkeiten Neuaufnahmen zum 1. April 1936 Auskünfte und Prospekte durch dieLeltuhg: Oberreg.-Rat «. o. Dr. Werner Peiser Dr. M. Goldstern .Florenz, Villa Pazzi, Plan de! Guillarl

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