Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 9 (27.2.1936)
- Date
- 1936-02-27
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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4K C.-V.-Zeitung Nr. 9 4/ WIRTSCHAFT DER WOCHE 27.Februar 1936 Der Nachwuchs der Wirtschaftsführer in USA Hinter den ehernen Gesetzen der Wirtschaft und Technik stehen die Menschen von Fleisch und Blut mit ihren Stimmungen und Hoffnungen, mit ihren Leidenschaften und Aengsten. Die „rationale Dauerunternehmung" der modernen Wirtschaft scheint sich streng neutral zu den nicht errechenbaren Persönlichkeitswerten zu Verhalten. Daß das ein Irrtum ist, hat man längst überall erkannt. Die sozialen Gesetze, die etwa den Aufstieg vom Ghettohändler zum Wirtschaftsführer ermöglicht haben, sind wiederholt objektiv erforscht worden. Werner S o m b a r t, Jakob Lestschinsky, Kurt Zielenziger und andere haben in ihren bekannten Arbeiten über die Juden im Wirtschaftsleben auch die Rolle der jüdischen Unternehmerpersönlichkeit behandelt. Auch künftig wird man diesen Fragen durch eine objektive, überlegene Fragestellung nicht ausweichen dürfen. Zur Vorbereitung derartiger Untersuchungen kann vor allem methodisch ein amerikanisches Werk dienen, das zwar schon 1932 erschienen ist, auf das jedoch erst in diesen Tagen die Wirtschaftswissenschaft bei uns eindringlich aufmerksam macht. Wir geben darüber die objektive und viele neue Gesichtspunkte bringende Würdigung von Professor Wiedenseld (Leipzig) wieder, die dieser dem hier gemeinten amerikanischen Werk lanssig and Joslyn, American Business Leaders (A. Study in social origins and social stratilication); New-Pork 1932 (Macmillan Co., XIV, 319 Seiten) im letzten Februar-Hest von Schmollers Jahrbuch (Jahrg. 60; Heft 1, 1936) widmet. „Unter den mannigfachen Zeichen, daß die . Vereinigten Staaten von Amerika mit ihrem Gemeinschaftsleben sehr dicht an die Problematik Europas herangekommen sind, verdient besondere Beachtung die sehr. auffällige Erscheinung, daß man sich um die Herkunft der ■ heute führenden Männer zu kümmern beginnt; und zwar nicht mehr nur, wie es Anfangs- . zetten entspricht, im Sinne einer mehr anekdotenhaften Behandlung einer kleinen Zahl von Einzelschicksalen, sondern unter der Fragestellung einer allgemein bedeutsamen Massenerscheinung und Schichtenbildung. Hierbei hängt es wohl weniger mit der Wertung der verschiedenen Schichten als mit dem bereitstehenden Material zusammen, daß die erste, wirklich breit angelegte Untersuchung sich aus literarisch hervorgetretene oder irgendwie akademisch gebildete Männer stark konzentrrert hat; Professor Stephan Bisher hat sich (tm American Journal ok Sociology, März 1925) allein aus die Angaben von „Who’s who in America“ stützen können, und diese beziehen sich nun einmal ganz überwiegend auf Angehörige jener Schicht, lassen die Wirtschastswelt beinahe unberührt. Die fast gleichzeitig erschienene - Arbeit von P. Sorokin (im Journal ok Social Forces, Mai 1925) wiederum beschäftigt sich nur mit den „Millionären und Multi-Millionären", ' greift also aus dem Wirtschaftsleben eine auch in Amerika viel zu dünne Schicht heraus, als daß sie für die Offenlegung und Deutung einer allgemeingültigen Entwicklung gelten könnte. Um so wertvoller ist die hier anzuzeigende Untersuchung, die den Begriff eines „Führers der Wirtschaft" sehr breit nimmt und von den etwa 25 000 Menschen, die nach ihrer Schätzung in USA unter diesen Begriff fallen, rund ein Viertel — etwas mehr als 6000 — mit ihren Fragebogen und den daraus eingegangenen Antworten wirklich erfaßt hat. Das Blickfeld der Untersuchung wird durch zwei Fragelinien abgegrenzt, die mehr noch als die Erhebungstechnik von vornherein dem Ganzen das Gepräge einer Erfassung von Massenerscheinungen geben und der Verwertung der einzelnen Äntworten das Zufällig-Einzelhafte nehmen. Es soll festgestellt werden, ob bei dem wirtschaftlichen Führertum in USA etwa von kastenmäßigem Abschluß gesprochen werden kann oder gar muß, und zweitens, ob der Aufstieg zur Führerstellung mehr auf etwaige „Privilegien" der Umwelt des Aufgestiegenen oder aus persönliche „Ueberlegenheit" zurückzuführen ist. Zu diesem Zweck ist nicht nur nach dem Alter und der jetzt innegehaltenen Stellung, sondern namentlich auch nach dem Alter, in welchem der Gefragte überhaupt ins Wirtschaftsleben eingetreten und in welchem er in die jetzige Stellung gekommen ist, sowie nach dem hauptsächlichen Beruf des Vaters und des väterlichen Großvaters, nach der Art der Schul- und fonstigen Ausbildung, nach persönlichen Beziehungen als Unterlage der Ausgangs- und der jetzigen Stellung, nach finanziellen Unterstützungen der Anfangszeit durch Erbschaften, oder sonstige Zuwendungen gefragt worden. Eingehend wird begründet, warum gerade diese Verhältnisse und nicht noch andere erfragt worden sind; die Beschränkung der Bedeutung, die hieraus sich ergibt, wird klargelegt. Natürlich spielen rein praktische Gründe stark mit — bei einer privaten Erhebung darf nun einmal die Antwortwilligkeit der Befragten uicht allzu stark belastet werden. Aber hätte es wirklich soviel ausgemacht, wenn wenigstens der mütterliche Großvater (neben dem väterlichen) auch noch erfragt worden wäre? Gewiß wird seine rein finanzielle Bedeutung und seine Rolle als wertvolle „Beziehung" durch die entsprechenden Fragen mit ersaßt. Als Träger der samilienhasten Umwelt fällt er jedoch aus, und diese Lücke ist nicht befriedigend gerechtfertigt worden. Bei der großen Verehrung, mit der in USA die Frau behandelt zu werden pflegt, ist doch anzunehmen, daß gerade der Vater der Mutter auf die Entwicklung des Enkels mindestens den gleichen Einfluß wie der des Vaters auszuüben vermag; und auch die soziale Schichtung kann doch in der Tat, wie auch die Darlegung selbst hervorhebt, nicht gut allein von den Eltern des Vaters abgelesen werden. Zur Begründung des Unterlassens dieser Frage wird nur gesagt, daß sie derartige Möglichkeiten der Ungenauigkeit (confusion) in sich trage, daß die Antworten weitgehend wertlos geblieben wären. Als soziale Rubriken werden für Vater und väterlichen Großvater, also als Herkunftsumwelt erfragt: Ungelernter oder angelernter Arbeiter, gelernter Arbeiter, Büro- oder Kontorangestellter, Farmer, höherer Angestellter (minor executive), leitender Angestellter (major executive), Eigner eines kleinen Unternehmens (mit weniger als 50 000 Dollars jährlicher Lohnsumme), Eigner eines Großunternehmens, akademisch gebildeter Mann (Professional). Die Stellung des „Wirtschastsführers" wird dagegen umschrieben als Vizepräsident, Schatzmeister, Direktionssekretär, leitender Direktor (general Manager), Präsident, Vorsitzender des Verwaltungsrats (cbairman ok board), Junior¬ oder Seniorpartner, Alleineigentümer. Die Unternehmungsgrößen endlich werden nach den Jahreslohnsummen oder den Jahresroheinnahmen, für Banken nach der Summe der Aktivposten bestimmt; besonders zu erwähnen ist, daß die Gruppe der Kleinsten alle Unternehmungen von weniger als 500 000 Dollars Jahressumme umfaßt, daß also der Begriff des Wirtschaftsführers nicht etwa an eine Mindestsumme seines Unternehmens gebunden ist. Den Grundbegriff der ganzen Untersuchung, eben den des Wirtschastsführers, einigermaßen klar zu umreißen, war naturgemäß nicht leicht. Wäre das Wirtschaftsleben der USA in Wirklichkeit so ausschlaggebend von den Riesenunternehmungen und den Großkonzernen gekennzeichnet, wie es in der deutschen Oesfentlichkeit vielfach angenommen wird, oder könnte man' einige wenige Wirtschaftszweige als beherrschend und als Standardzweige aufsühren) so Hütte man sich wohl an irgendeine hochgegrissene Mindestjahressumme halten können. Da jedoch auch drüben die Mannigfaltigkeit, wenn auch vielleicht nicht so stark wie in Deutschland, so doch immer noch viel zu stark ist, als daß man sie vernachlässigen dürste, so mußten die Verfasser in der Tat von jedem quantitativen Maßstab absehen und qualitative Merkmale ausstellen. Für die Personen haben sie die Stellung als leitender Angestellter, Teilhaber oder Alleineigentümer als entscheidend genommen, den Begriff des leitenden Angestellten aber in der schon angeführten Weise noch genauer, wenngleich auch nur rechtlich-formal, umschrieben. Von den Unternehmungen, die ihre Leiter zu Wirtschaftssührern machen, wird verlangt, daß sie groß genug seien, in ihrer Wirtschaftsbetätigung (field) mehr als örtliche Bedeutung zu haben. So wenig scharf diese Begriffsbestimmung ist, so viel sie für die Einreihung des Einzelfalles dem Gefühl überläßt — es ist ' den Verfassern zuzugeben, daß jede auch nur im geringsten schärfere Festlegung entscheidender Merkmale die Auswahl völlig in Willkür gestellt hätte. Für eine statistische Erhebung allgemeiner, etwa amtlicher Natur, wobei die Einreihung maßgeblich vom Gefragten selbst vorgenommen werden muß, eignet sich deshalb die hier gestellte Frage nicht. Die Ungenauigkeit des Begriffs ist aber bei einer privaten Fragebogenerhebung erträglich, weil das Aussuchen der Befragten und die Beurteilung der Antworten letztlich doch für alle Einzelfälle bei denselben Männern, eben den Verfassern, gelegen hat. Daß diese mit weitestgehender Vorsicht ihres Amtes gewaltet haben, geht aus der ausführlichen Darlegung ihres Vorgehens und ihrer Gründe hervor, die nicht weniger als 75 (von 270) Seiten des Textes umfaßt. In der Auswertung der Ergebnisse zeigt sich dieselbe Vor- und Umsicht. Nicht nur werden die Ziffern je für die einzelnen Gruppen und in allen irgend möglichen Kombinationen gewürdigt; es werden auch andere Untersuchungen aus USA und aus fremden Ländern zum Vergleich und zur Kontrolle herangezogen, wo es nur geht — die Erhebung des deutschen Untersuchungsausschusses (veröffentlicht im Heft 117 der Beiträge zur Statistik Bayerns, 1930) ist allerdings noch nicht berücksichtigt worden. Die Verfasser bleiben vor allem der Grenzen sich bewußt, die ihren Folgerungen aus der notwendigen Beschränkung der Fragestellung gezogen sind. So mag man hier und da aus der einen oder anderen Ziffernreihe, im einzelnen etwas anderes herauslesen und namentlich noch vorsichtiger, als die Verfasser schon selbst es tun, die Bedeutung der Umwelterhebung beurteilen. Auf eine vorgefaßte Meinung, die den Ziffern Gewalt antut und den Bedenken nicht genügenden Raum gewährt, stößt man nirgends. Die Ergebnisse können also volle Beachtung fordern. Sie lausen in der einen Untersuchungsrichtung darauf hinaus, daß zwar die heutigen Führer der nordamerikanischen Wirtschaft zum erheblich größeren Teil schon Söhne von Geschäftsmenschen sind (darunter etwa 30 Prozent Söhne von Großunternehmern, gegen etwa 10 Prozent Söhne von Arbeitern), daß aber Arbeiterenkel und vollends die Söhne kleiner Geschäftsleute und die Söhne der akademisch gebildeten Mittelschicht noch immer den Hauptbestandteil der Führerschicht abgeben; von einem kastenartigen Abschluß der wohlhabenden Schichten ist nichts zu spüren. Und in der anderen Richtung ihrer Fragestellung glauben die Verfasser seststellen zu können, daß in wesentlich stärkerem Grade als von den persönlichen und materiellen Hilfen der Umwelt der Aufstieg zur heutigen Führerstellung von persönlicher Tüchtigkeit und guter Schulbildung getragen worden sei; dies gelte in besonders hohem Grade von den Größtunternehmungen, an deren Leitung weder die unmittelbaren „Erben", noch überhaupt die Söhne der wirtschaftlichen Oberschicht einen bemerkenswert hohen oder auch nur dem Schichtenausbau der Vorgeneration entsprechenden Anteil aufweisen. Daß auch im einzelnen die Untersuchungen der Verfasser zu bedeutsamen, für die Kenntnis des nordamerikanischen Wirtschastsaufbaus wichtigen Ergebnissen geführt hat, braucht wohl nicht besonders dargelegt zu werden. Wer immer sich mit Fragen des dortigen Wirtschaftslebens besaßt, wird an dem Buche nicht vorübergehen dürfen. Soweit die wichtigen Bemerkungen Professor Wiedenselds zu dem amerikanischen Werk! Für künftige Untersuchungen, die vor allem an die Arbeiten von Lestschinskh (Das wirtschaftliche Schicksal des deutschen Judentums; Berlin 1932) anschließen müßten, ergibt sich vor allem methodisch (über das Auswahlprinzip der Fragen) viel Neues, wenn man das Problem der Nolle des Juden in der modernen Wirtschaft tiefer erfassen will. L. F. Das Verbot der Marknoteneinfuhr Die Tagespresse veröffentlicht nachstehende Warnung an das Publikum: „Die Einbringung und Einsendung von Reichsmarknoten aus dem Ausland nach Deutschland ist mit Wirkung vom 6. Dezember 1935 verboten worden. Reichsmarknoten, die von deutschen Reisenden bei der Rückkehr von einer Auslandsreise nach Deutschland eingebracht werden, unterliegen ausnahmslos der Beschlagnahme und Einziehung, auch kann gegebenenfalls Bestrafung erfolgen. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß sich die Ausnahmebestimmung, nach der Reisende Marknoten bis zum Betrage von 30 Mark im Reiseverkehr nach Deutschland einbringen dürfen, nur aus ausländische Reisende bezieht. Inländische Reisende d ü r s e n also in keinem Fall Marknoten aus dem Ausland nach Deutschland bringen. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß auch die Annahme von Marknoten, die aus dem Ausland eingesandt oder eingebracht worden sind, verboten ist. Ueber die Bestimmungen im einzelnen erteilen die Devisenstellen Auskunft. Von Marknoteneingängen aus dem Ausland ist der zuständigen Devisenstelle binnen drei Tagen Mitteilung zu machen. Zuwiderhandlungen werden streng geahndet. Die Bestimungen gelten nicht nur für Marknvten, die zur Bezahlung von Warenforderungen, Frachten usw. dienen sollen, sondern auch für solche Marknoten, die als Geschenk, als U n t e r st ü t - zungszahlung oder aus einem anderen Rechtsgrund aus dem Ausland eingehen. Den inländischen Personen, die solche Geschenksendungen, Unterstützungszahlungen und dgl. zu erwarten haben, wird deshalb in ihrem eigensten Interesse angeraten, die ausländischen Geldgeber zu ersuchen, für die Zahlung keine Mar knoten zu verwenden. Für die deutschen Exporteure, Spediteure usw. empfiehlt es sich, bei Abschlüssen mit ausländischen Firmen die Zahlung mit Marknoten unter Hinweis aus das Marknoteneinfuhrverbot ausdrücklich auszuschließen, um jede unliebsame Auseinandersetzung über die Zahlungsweise von vornherin auszuschalten. Insbesondere wird jedes Vertragsangebot, jede Auftragsbestätigung und dgl. einen entsprechenden Vermerk zu tragen haben." Oie Devisen-Freigrenze van 10RM Bis zu 10 RM je Monat ist es bekanntlich gestattet, ohne Genehmigung Zahlungen an das Ausland vorzunehmen. Diese Freigrenze ist streng an die Person gebunden; demnach darf zum Beispiel niemand den Ueberweisungsspielraum, den eine andere Person nicht ausgenutzt hat, auf sich übertragen lassen, um ihn selbst auszunutzen. Obwohl der Sinn der geltenden Bestimmungen keinen Zweifel zuläßt und obwohl wiederholt aus diesen Sachverhalt hingewiesen worden ist, kommen doch immer wieder Fälle der — zum Teil irrtümlichen — Uebertretung vor. Dies hat dem Leiter der Devisen st elle Frankfurt am Main, wie wir der „Frankfurter Zeitung" entnehmen, Veranlassung gegeben, erneut die Rechtslage darzulegen. Er betont also, daß die Freigrenze nur für Zahlungen aus eigenen Mitteln dessen, der die Zahlung leiste, gelte. Die Verwendung fremder Pässe für Zahlungen im Nahmen der Freigrenze sei also unzulässig; ebensowenig statthaft sei die Zahlung auf Grund des eigenen Passes mit Mitteln einer dritten Person (z. B. eine Ehefrau zahlt an ihren Sohn im Ausland mit Mitteln ihres Mannes), der die Freigrenze bereits ausgenutzt hat. Wer also unliebsame strafrechtliche Weiterungen vermeiden wolle, hüte sich auch aus Gefälligkeit, derartige Zahlungen für andere zu leisten. In dem Aufsatz „Die Neufassung der Transferbestimmung für Auswanderer" von Rudolf Gräupner in Nr. 8 der C.-V.-Zeitung vom 20. Februar muß es in dem Absatz „Steuerliche Unbedenklichkeitbescheinigung" heißen: „Hierbei ist zu beachten, daß Schenkungen von Eltern an Kinder bis zum Betrage von 30 000 RM schenkungssteuerfrei sind; bei höheren Schenkungen ist nur der 30 000 RM übersteigende Betrag zu versteuern. Schenkungen von Kindern an Eltern sind dagegen nur bis 2000 NM schenkungssteuerfrei; hier ist jedoch bei höheren Zuwendungen der ganze geschenkte Betrag steuerpflichtig." Dr. Wilhelm Berliner In Wien starb nach kurzem Krankenlager im Alter von nur 54 Jahren Generaldirektor Wilhelm B e r l i n e r , der in der Oesterreichischen Wirtschaft und darüber hinaus eine angesehene Stellung hatte. Er war der Leiter der auch w Deutschland und anderen Ländern vertretenen Versicherungsgesellschaften Phönix in Wien, oie unter seiner Führung aus nicht sehr großen Anfängen zu einem international bekannten Versicherungskonzern geworden ist. Dr. Berliner war schon in jungen Jahren, kaum 18 alt, in die Gesellschaft eingetreten und erreichte infolge seiner Klugheit, Tüchtigkeit und Arbeitskraft deren höchste Spitze. Bereits im Jahre 1914 wurde er stellvertretender Direktor und sechs Jahre später, nach Beendigung des Krieges, wurde ihm die Leitung des Unternehmens übertragen. Er hat nicht nur auf dem Spezialgebiet des Versicherungswesens mit Erfolg gearbeitet und auch neue Versicherungszweige eingesührt, sondern der österreichischen Wirtschaft darüber hinaus wertvolle Dienste geleistet. So gehörte er als Sachverständiger zu der österreichischen Friedensdelegation in St. Germain, ferner war er Mitglied des Generalrates der Oesterreich-Ungarischen Bank und später auch der Oesterreichischen Nationalbank. Jüdische Interessen waren ihm ebenfalls nicht fremd, mit Aufmerksamkeit hat er stets die Entwicklung der Arbeiten in Palästina verfolgt, und auch sonst dem österreichischen Judentum mit Rat und Tat zur Verfügung gestanden. An der Trauerfeier in Wien nahmen Vertreter der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des Innenministers, anderer staatlicher und kommunaler Behörden der Diplomatie und zahlreicher Vertreter der Wirtschaft ■ teil. Für die Kultusgemeinde war das Gesamtpräsidium mit dem Vorstande erschienen. Die Betriebsausgaben der Handelsvertreter Zur Einkommensteuererklärung der Handelsvertreter Berlins ist eine Verfügung des Präsidenten des Landesfinanzamtes Berlin vom 1. Februar von Bedeutung. Sie beschäftigt sich mit der Ermittlung des Gewinns der nichtbuchfüh rungspflichtigen selbständigen Handelsvertreter (Handlungsagenten) und setzt,, wie dem neuesten Heft des Wirtschaftsblattes der Industrie- und Handelskammer Berlin zu entnehmen ist, folgende Betriebsausgabenpauschsätze für 1935 fest: a) Wenn sie am Ort (Berlin und Vororte) reisen und die Provisionseinnahmen (Roheinnahmen) 10 000 RM nicht übersteigen: 35 bis 40 Prozent der Provisionseinnahmen. Dieser Satz ist auch auf solche Vertreter anwendbar, die mit Musterkofser reisen. d) Wenn sie auswärts (in einzelnen Provinzen, Ländern oder im ganzen Deutschen Reich, nicht aber im Ausland) reisen und die Provisionseinnahmen (Roheinnahmen) . 13 000' Reichsmark nicht übersteigen: 53 bis 58 Prozent der Provisionseinnahmen. Diese Sätze gelten auch dann, wenn der Handelsvertreter einen Teil seiner prozentualen Provision als sogenannten Spesenzuschuß erhält. In diesen Fällen ist der gleichfalls prozentuale — also nach dem Erfolg bemessene — Spesenzuschuß den Provisionseinnahmen hinzuzurechnen und nach der Summe von beiden die Höhe der Betriebsausgaben unter Anwendung der obigen Sätze zu berechnen. Dagegen sind die Pauschsätze n i ch t a n w e n d b a r bei der Erstattung oder teilweisen Erstattung ziffernmäßig bestimmter Unkosten oder bei Gewährung einer ziffernmäßig festgesetzten Spesenentschädigung. Die Sätze gelten nicht für Handelsvertreter, die zur Kunden- und Auftragswerbung vorwiegend Gastwirtschaften besuchen. Zu beachten ist, daß die Pauschsätze keine Anwendung finden bei Handelsvertretern, die gemäß 8 161 Abs. 1 Ziff. 1 der Reichsabgabenordnung zur steuerlichen Buchführung verpflichtet sind, weil der Gewerbeertrag (vor Abzug des gewerbesteuerfreien Betrages von 1500 RM) mehr als 6000 RM betragen hat. Für die Ermittlung des Gewinnes dieser Handelsvertreter ist vielmehr der Buchabschluß maßgebend. In die Betriebsausgabenpauschsätze sind die ordnungsgemäß entrichteten Gewerbe- und Umsatzsteuern mit eingeschlossen, ebenso die Beiträge zu Berufsschulen und sonstigen Berufsverbänden. Den Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, im einzelnen Fall tatsächlich entstandene höhere Betriebsausgaben ziffernmäßig nachzuweisen. Dir Finanzämter sollen von dem ihnen grundsätzlich zustehenden Recht, ihrerseits im einzelnen Fall den Nachweis der tatsächlich entstandenen Ausgaben zu verlangen, nur beim Vorliegen besonderer Gründe Gebrauch machen, insbesondere, wenn das Finanzamt Grund zu der Annahme hat, daß der Pauschsatz die tatsächlichen Betriebsausgaben übersteigt. Bei geringen Abweichungen der geltend gemachten oder der im einzelnen Fall vom Finanzamt vermuteten Betriebsausgaben von den Richtsätzen ist also von Erörterungen abzusehen. füdkee Jtctießt -Ar «SS