Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 6 (6.2.1936)
- Date
- 1936-02-06
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2277379-9449481-9449242--10030-9448689- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
C.-V.-Zeitung Nr. 6 WIRTSCHAFT DER WOCHE 6. Februar 1936 Zur Steuererklärung 1935 Steuertermine im Februar - Wir werden in Zukunft zu Beginn eines jeden Monats an dieser Stelle eine kurze Uebersicht über die in, ihm fälligen wichtigsten Steuern geben. Es ist selbstverständlich, daß dies lediglich stichwortartig geschehen kann und nur als Gedächtnisstütze dienen soll, damkt die Steuerpflichtigen noch einmal an die für sitz in Frage kommenden Termine erinnert werdeia. Einzelheiten, wie und für welchen Zeitraum die^teuern zu bezahlen bzw. abzuführen sind, können aus Platzgründen nicht angegeben werden. Das muß der Prüfung des einzelnen überlassen bleiben. 5. Februar: Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer <zweite Hälfte bzw. ganzer Januar); 5. Februar: Abführung der einbehaltenen Bürgersteuer für Arbeitnehmer (zweite Hälfte bzw. ganzer Januar); 16. Februar: Bürgersteuer gemäß Steuerbescheid; 16. Februar: Umsatzsteuer (Voranmeldung und Vorauszahlung für Januar der Monatszahler); 15. Februar: Vermögenssteuer — Vierteljahrsrate; 15. Februar: Grundvermögenssteuer; 15. Februar: Hauszinssteuer; 15. Februar: Löhnsummensteuer für Januar; 15.Februar: Gewerbesteuern (Januar bis März); 15. Februar: Börsenumsatzsteuer für Januar; 26. Februar: Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer für erste Februar-Hälfte); 26. Februar: Abführung) der einbehaltenen Bür- , gersteuer für erste Februar-Hälfte; 29. Februar: Letzter Tag der Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftssteuer-Erklärungen für 1935. W—1. Steuerermässigung für Hausgehilfinnen ■ Die Steuerermäßigung für Hausgehilfinnen, 50 RM pro Monat, 600 RM für das Jahr, stellt lediglich eine soziale Maßnahme dar. Der Zweck des Gesetzes ist die Entlastung des Arbeitsmarktes um weibliche Arbeitskräfte und auf die Weise Verminderung der weiblichen Arbeitslosigkeit sowie die Ueberführung der weiblichen Arbeitskräfte in immer größerer Zahl in die Hauswirtschaft. Besteht eine gemischte Tätigkeit, z. B. wenn eine Hausgehilfin gleichzeitig im Betrieb ihres Arbeitgebers tätig ist, fei es als gewerbliche Arbeiterin oder als kaufmännische Angestellte, so ist für die Frage, ob die Steuerermäßigung zu gewähren ist, die überwiegende Tätigkeit maßgebend. Ist sie überwiegend als Hausgehilfin tätig, so können unter Sonderausgaben 50 RM monatlich abgesetzt werden.. Ist die Arbeitnehmerin dagegen überwiegend im Betrieb und nicht im Haushalt tätig, so sind die dem Arbeitgeber entstehenden Aufwendungen, d. h. Barlohn, freie Station, anteilige Sozialversicherungsbeiträge usw., Betriebsausgaben. Bei der Steuererklärung können deshalb niemals beide Möglichkeiten angewandt wer- ' den, sondern nur eine dieser beiden. Der in der Steuererklärung vorgesehene Satz ist dementsprechend auszufüllen. In einem gewissen Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Ausgaben für die Hausgehilfin steht die Frage, ob Mehrausgaben für den Haushalt infolge Mitarbeit der Ehefrau im Betriebe des Mannes abzugsfähig sind. Diese Mehrausgaben sind wicht Betriebskosten und dürfen nach § 12,1 EStG, nicht abgezogen werden. Die Mitarbeit der Frau im Gewerbebetrieb des Mannes ist durch 8 1356 BGB geregelt: „Zu Arbeiten im Hauswesen Und im Geschäfte des Mannes, ist die Frau verpflichtet, soweit eine solche Tätigkeit nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist." inj. Handwerkliche Nebenbetriebe Mit vielen Einzelhandelsgeschäften ist auch ein handwerklicher Nebenbetrieb verbunden. Herrenausstattungsgefchäfte übernehmen z. B. die Anfertigung von Maßoberhemden, Damenkonfektionsgeschäste unterhalten Maß- und Aenderungsateliers, Schnittwarengeschäfte haben eine kleine Arbeitsstube für die Anfertigung von Bettwäsche, Schürzen usw. Die „Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Deutschen Handwerks" vom 18. Januar 1935" hatte grundsätzlich auch für diese Mebenbetriebe nicht nur die Eintragung in die Handwerksrolle, sondern auch als Voraussetzung von dem Inhaber des Einzelhandelsbetriebs die Ablegung der Meisterprüfung verlangt. Für bestehende Geschäfte und deren Inhaber hatte die Verordnung Uebergangsbestimmungen und Erleichterungen vorgesehen: 1. Natürliche Personen, die vor dem 1. Januar 1932 in die Handwerksrolle eingetragen sind, bleiben eingetragen. 2. Natürliche Personen, die nach dem 31. Dezember 1931 in die Handwerksrolle. eingetragen sind, bleiben eingetragen, auch wenn sie die Meisterprüfung nicht bestanden haben, sofern sie vor dem 1. Januar I960 geboren sind oder bis zum 31. Dezember 1939 den Nachweis erbringen, daß sie die Meisterprüfung inzwischen abgelegt haben. Durch eine Anweisung des Reichswirtschaftsministers vom 14. November 1935 war den Reichsgruppen Industrie, Handel und Handwerk allerdings eine vorläufige Organisationsruhe für gemischte Betriebe auserlegt worden. Trotzdem war es schwierig, gemischte Betriebe zu verkaufen, da der neue Inhaber den handwerklichen Nebenbetrieb nur weiter ausüben durfte, wenn er in dem betreffenden Handwerk oder einem verwandten Handwerk die Meisterprüfung abgelegt hatte. Eine Verordnung vom 22. Januar 1936 bringt jetzt eine wesentliche Erleichterung. Nach ihr dürfen nunmehr natürliche Personen als Inhaber eines mit einem handwerklichen Nebenbetrieb verbundenen Unternehmens und juristische Personen (GmbH., Aktiengesellschaft) auch in die Handwerksrolle eingetragen werden, wenn mit der Leitung des Nebenbetriebs jemand beauftragt wird, der die Meisterprüfung abgelegt hat. Der Nebenbetrieb kann daher bei Verkauf des Betriebes unverändert fortgesetzt werden, auch wenn der neue Inhaber selbst nicht „Meister" ist, er muß allerdings mit der Leitung einen „Meister" betrauen. Ein neuer Absatz 2 des 8 1 der Verordnung sagt, daß der Reichswirtschaftsminister noch Durchführungsbestimmungen erlassen wird, die sich insbesondere auf die Eintragung handwerklicher Nebenbetriebe in die Handwerksrolle erstrecken werden. mj. Einheitliche Richtlinien für die Kaufmannsgehilfenprüfung Nachdem die Kaufmannsgehilfenprüsüngen bei allen Industrie- und Handelskammern eingeführt sind, hat die Arbeitsgemeinschaft der Jndustrie- und Handelskammer laut Tagespresse Richtlinien aufgestellt, die eine einheitliche Bewertung der in der Prüfung gezeigten Leistungen stcherstellen und dem Prüfling und Lehrherrn Sinn und Zweck der Prüfung zum Bewußtsei»' bringen sollen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung sind innerhalb fünf Stunden ein Aussatz sowie Arbeiten im kaufmännischen Rechnen, in der Buchhaltung und im kaufmännischen Schriftverkehr zu liefern. In der mündlichen Prüfung, die möglichst getrennt nach Berussgruppen oder-Geschäftszweigen erfolgen soll, entfallen auf jeden Prüfling 20 bis 30 Minuten. Prüflinge aus dem Einzelhandel sollen nach Möglichkeit in Verkaufsräumen des betreffenden Geschäftszweiges geprüft werden. Im übrigen sollen theoretische Fragen aus den verschiedensten Gebieten des kaufmännischen Wissens mit praktischen Fragen verbunden werden. Ueber die Prüfung wird ein schriftliches Zeugnis ausgestellt, das die Feststellung.enthält, in welchem Geschäftszweig und in welcher Wirtschaftsstufe die Prüfung als KausmaNnsgehilse bestanden wurde. Fragen der Preisgestaltung Wir haben uns kürzlich an dieser Stelle ausführlich mit diesem Thema beschäftigt („C.-V.- Zeitung" Nr. 3) und sind dahei auch besonders auf das Problem der Preisunterbietung an Handeines BANKHAUS ADOLF KASSeD Frankfurt a. M. Arndtstrasse 50 Tel. Sa.-No. 71244 , vor der - Einzelhandelsvertretung der Jnduftrie- und Handelskammer gehaltenen Referats eingegangen.. Nunmehr lesen wir zu der Frage, .wann Preisunterbietungen erlaubt sind, in der Tagespreise von einer Entscheidung des Reichsgerichts (RG II 44/35). Darin heißt es: Preisunterbietungen sind mit Rücksicht auf den freien Leistungswettbewerb ein durchaus erlaubtes Mittel im Wettbewerbskampf. Nur das Hinzutreten besonderer Umstände vermag eine Preisunterbietung als sittenwidrig zu brandmarken und sie damit zu einer unerlaubten (88 823, 826 BGB) zu machen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Preisunterbietung, den Zweck verfolgt, den Konkurrenten aus jeden Fall, „koste es was es wolle", zu vernichten, um dann nach erlangter Monopolstellung die Preise diktieren zu können. In solchem Verhalten würde ein durch ungerechtfertigte Preisdrückerei geschaffener, gegen die guten Sitten verstoßender Äehinderungswettbewerb zu erblicken sein. Dagegen muß eine Preisunterbietung selbst dann nicht mehr sittenwidrig sein, wenn die Preise sich unter den Selbstkosten bewegen. Denn es kann verschiedene berechtigte Gründe zu einer, solchen Preisherabsetzung geben, so z. B. den Willen, ein Unternehmen über eine vorübergehende wirtschaftliche Depression hinwegzubringen. Wie die Fachgruppe Rundfunk laut Tagesprefse mitteilt, wurde ihr korrespondierender Kartellverband, bisher Radio-Großhändlerverband e.V., in die -Wirtschafts stelle- Deutscher Rundfunk-Großhändler e. V. umgewandelt. Die Trennung der kartellmäßigen Tätigkeit von der bloßen sachlichen und beratenden im Sinne des. Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der gewerblichen Wirtschaft habe zu dieser Maßnahme geführt. M. Dreyf uss Söhne Herrenkleiderfabrik Speyer Gegründet 1828 Spezialität: LODEN u. SPORT HERREN-KONFEKTION Max Buchwalter Breslau I Reuschestrasse 51 Leipzig CI Brühl 4 ERLANGER & LIST Fabrik bayerischer Trachtenkleidung MÖNCHEN Paul-Heyse-Strasse 10 Ojimfan! — Lederbekleidung aller Art. Engros,— Detail. . Lederjacken...ab Mk. 20.78, Lederwesten / Hosen / Mäntel billigst B. MOZES, eigene Fabrikation Bln.SW19, Neue Jakobstr. 28 Katalog gratis '» DAMEN-KONFEKTION / S --KLEIDER “ - * 0 InifU Berlin W 8 Ct LüVj * Krausenstr- 54/55 Hj Die Modeneuheiten unserer Frühjahrskollektion 1936 H 1 M Sportkostüme jj fl ™ Regenmäntel ™ fl Hin Gummi, Gabardine und Popeline H ■3 sind erschienen. ^liiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiilik I LUX & Co. I | BERLIN W 8, Rroneastr. 50-5* | s Jugendliche Mäntel und Kostüme Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiim fMt,MattliiasSCi)A 1 Damennml Mädchenmäntelfabrik J BRESLAU —' Siedner & Co. Damen-Mäntel / Kinder-Mäntel Br esl a u, Ring 50 M.WOLFSKY&Co. BERLIN e DAMENMÄNTELFABRIK töemmmimtetfafoik Breslau I, BerlinW8 ST* Paul Goldstein Blusen- und Kleiderfabrik Breslau, Reuschestr. 51 ADOLF GEHR Jägendliche Mäntel und Kostüme Berlin W 8, Kronenstrasse 57 Entscheidend für den Wert einer Anzeige ist,ob der Anzeigenteil der Zeitung, in der inseriert wird, aufmerksam gelesen wird. Die „G.-V.-Zeitung“ wird bis zur letzten Zeile gelesen ■■ CKgpflcmtl R€ U 9 C-H-E «T-FL.00-Ö1 Damen-Mäntel Mädcheh-Mäntel ^! r; i-:.■'i:;:;!■'t:;! Meyer Kleiderbügel - Fabrik für Damenu. Herrenkonfektion Berlins 42. BramJenburjistr. 29; Fl, 1172 H. Meyer & Co. ERFURT Damenmäntelfabrik Vergessen Sie nicht wenn Sie einkaufen, sich auf das Inserat in der C. - V. - Zeitung zu beziehen «i WÄSCHE / SCHÜRZEN <- RAES- und ■BERUFSKLEIDUNG ARTHUR ABRAHAM BERLIN C 2 MAGDEBURG Neue Friedrichstr. 22a Kantstr. 8 Wäsche-Schörzenn.. Simon Schwarzenberger Fürth i. B. Herrenwäschefabrik Margulius i Weinberg Düsseldorf Spezlalfabrlkatlon von Oamenberufsmänleln. Haus- und Senrier-Kleidern BRUDER BLOCK Göppingen (Württ.) Deggingena. d. Fils ■ Fabriken für Wäsche und Bekleidung /Trikot-Weberei llttil l-i .1 MW> ULM a. D. Lieferung nur an "Wiederverkäufer ■ ,. ' ■■■—. - ' '= Robert Weinberg BERLIN NO 43 « Neue Könlgstr. 61 Spezialfabrikation von CARL HELFT Mechanische Weberei B L E1 C H E RO D E Spez. Bettwäsche FRITZ GRUNEWALD Herrenwäsche-Fabrik W.- Elberfeld Schürzen, Kitteln, Hausu. Servierkleidern, Spielhosen 3. Rothschild Herrenwäsche - Fabrik I DUISBURG GERSON & ROOS DÜSSELDORF Grossfabrikation von Damenwäsche, Pyjamas u. Charmeuse-Wäsche Sichel £ Kaufmann Wäschefabrik B AM B ERG Anzeigenschluß Dienstag 654939 2966 B71/4847C