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Central-Verein-Zeitung · 1936-01-30 · 5 (30.1.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
5 (30.1.1936)
Date
1936-01-30
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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•r'gtJtiZfS&tinryvr-}SPJS^rw- : T-ifW-' „Keine Ehrenminderung“ .Eine wissenschaftliche Analyse der beiden Begriffe Staatsangehöriger und Reichsbürger gibt Professor^ Reinhard Höhn (Berlin) in der Zeitschrift „Deutsches Recht" vom 15. Januar 1936, Seite 20 ff. Nach dem bisherigen Recht sei Staatsangehöriger der Untertan dann, wenn er in einer d o,u e r n d e n Beziehung zum Staate stehe. wenii seine Persönlichkeit mit der Persönlichkeit des Staates in so enge Verbindung trete, daß zwischen ihm und dem Staate ein Rechtsverhältnis entstehe. Das neue Reichsbürgerrecht lehne den Staat als .eigenes Wesen ab und gehe vom Volke aus. Wenn sonder Staat nicht mehr der rechtliche'Ausgangspunkt für die Bestimmung des Reichsbürgers sei, so hätten sämtliche Vorstellungen Hnd der gesamte Ausbau des Staatsangehörigkeitsrechtes, der. bisherigen Zeit ihren Sinn und ihre.. Gültigkeit für. den nationalsozialistischen Staat , verloren. .Das Reichsbürgerrecht kenne nicht das Einzelindividuum, das zum Staat in Beziehungen trete, es kenne vielmehr nur den Volksgenossen „deutschen. oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweise, daß er gewillt und geeignet sei, in 'Treue- Volk und Reich zu dienen". - Wenn heute einem Deutschen das Reichsbürgerrecht verliehen werde,, so werde nicht einer individuellen Persönlichkeit zu ihren sonstigen Rechten nun noch das Reichsbürgerrecht . hinzuverliehen, sondern der einzelne werde vielmehr zur vollen Gemeistschaftspersö.ntichkeit e r st. dadurch, d ah er das Reichsbürgerrecht erlange. Werde einem Reichsbürger das Reichsbürgerrecht entzogen, so bedeute das nicht, daß er aus der Vielzahl seiner Rechte nunmehr lediglich' ein : Recht verliere, es bedeute für ihn vielmehr Ausschluß aus der Gemeinschaft der Vollgenossen. Mit dom Reichsbürgerrecht sei auch der bisherige Begriff Des Staatsangehörigen überwunden.. Der Staatsangehörige stehe neben dem Reichsbürger. ' Staatsangehöriger sei einmal der Reichsbürger, ferner dev Volksgenosse, der das Reichsbürgerrecht noch nicht erlangt habe, schließlich der Nicht-Volksgenosse,"'der,, dem Schutzverband des . Deutschen Reiches angehöre, zum Beispiel der Jude.. . .' Vas Gesetz sehe also einmal die Gemeinschaft aller'Vollgenossen, die Reichsbürger. Soweit die Staatsangehörigen.der Blutsgemeinschaft angehören, wachsen siMn diese Stellung hinein. . Für sie - bedeute' die. Staatsangehörigkeit nicht ein Statusrecht, das sie neben anderen Rechten besitzen, sie seien in erster Linie Volksgenossen, die Staatsangehörigkeit ergebe sich aus dieser Stellring. Ihren eigentlichen Sinn erhalte die Staatsangehörigkeit für 'diejenigen, die nicht Reichsbürger werden könnten. Erhalte ein Staatsangehöriger deutschen oder artverwandten Blutes das Reichsbürgerrecht nicht, dann werde damit festgestellt, daß er nicht als Volksgenosse in Frage komme. Das werde in dev.Regel als ein schwerer Mangel..- dev.-Persönlichkeit des Betreffenden anzusehen sein. Ganz anders.sei die Sachlage bei dem Staatsangehörigen nicht-deutschen oder nicht-artverwandten Blutes. Gr könne überhaupt nicht Reichsbürger werden. Das bedeute sür ihn keine Ehrenminderung und keine Aechtung. Geächtet könne man nur durch Ausschluß aus einer Ge-; meinschaft werden, der man zugehöre. Der. Staatsangehörige nicht-deutschen oder nicht-artverwandten Blutes gehöre ja einem anderen Volkstum an, das als solches in seiner Eigenart vom deutschen Volke geachtet werde. Die Anerkennung des artfremden Wesens schließe die Aufnahme in die deutsche Blutsgemeinschaft aus. Der Staatsangehörige- -nicht-deutschen oder .nicht-artverwandten Blutes sei Glied seines eigenen Volkstums. .Dies gelte besonders vom Juden. ' Er erhalte seinen Schutz vom deutschen Volk und übernehme demgegenüber Pflichten gegenübev dem Volk, das ihm Schutz gewähre. Reichsminister Dir. Fr ick und Kerri zur Rassepolitik Im neuesten Heft der „Zeitschrift der Akavem 1 e für Deutsches Recht" machen u. xi.. Neichsinnenminister Dr. Frick und R e i ch s mi n i ste r K err l A u s fü h r u n g e n zur R a s s e p v l i tst k. Tr. Fri ch betont, daß.von der .Reinerhaltung der Rasse der'Bestand des Volkes und des'Staates und seine Kultur, abhängig sei. Jede Vermischung mit. artfre'mde-n Blut sei Rasseverderb und bedeute, auf die Dauer gesehen, den Untergang von Volk und Staat. Von diesem Standunkt aus sei die Angliederung fremder Volksteile nicht mehr als eine Stärkung, sondern als eine Schwächung der Volkskrast zu betrachten. Dr. Frick betont sodann, daß diese von der Rasse ausgehende Auffassung kein Werturteil über die . verschiedenen Völker der Erde und ihre Rassen bedeute. Es werde vielmehr nur festgestellt, daß sie verschieden geartet seien. Und da sie so kraft des göttlichen Schöpfer- Willens, ..geartet seien, sei es nicht Menschensache, innerhalb der -Weltordnung diese verschiedenen Rassen gleichsam in eine 'Wertskala einzufügen. Dagegen sei es notwendig, die Mischung nicht artverwandten -Rassen zu verhindern. Gute und schlechte Menschen gäbe es in jeder reinen Rasse. Bei dauernder'Verwischung artfremder Rassen lassen indessen die guten Eigenschaften nach, und die schlechten.beginnen die Vorherrschaft zu ge- Nürnberger Gesetze Winnen. Es sei ferner irrig, von einer „deutschen" Rasse zu sprechen. Allerdings werde die nordische Rasse als stärkster und schöpferischster Teil des deutschen Volkstums angesehen; deshalb wolle man das nordische Blut, das heute im deutschen Volk noch mit etwa 50 Prozent rein und vermischt vorhanden sei, erhalten und vermehren. Reichsminister Kerrl schreibt über „Ehe, Mischehe, Mischlingsehe, religionsverfchiedene und religwnsgemischte Ehe". Die religiös-gemischten Ehen, die man bisher als Mischehen bezeichnet habe, seien in gewissem Sinne als Ehen zweiten Ranges angesehen worden, was ' nach nationalsozialistischem Empfinden unhaltbar und schädlich sei. Die Ehe, bei der sich gesundes deutsches Blut zum artverwandten Blute finde, sei ohne Rücksicht auf die konfessionelle Zugehörigkeit gesegnet. Sie könne auch dem göttlichen Willen nicht widersprechen, sondern sei gottgewollt, da Gott, und nicht der Mensch, Blut und Rasse werden und organisch wachsen lasse. Dem göttlichen Willen widersprechend, und daher auch für die Menschen mangelhaft, sei die Ehe, die zu einer Vermischung von edlem mit unedlem Blute führedie Ehe unter Ungleichartigen, unter Angehörigen verschiedener Rassen, die Mischehe, und mit grad. mäßigen Einschränkungen auch ihre Abart, die Mischlingsehe. In einem dritten Aufsatz von Landgerichtsrat Dr. Rissom wird eine Uebersicht über die Rassenmischehen im Hinblick auf die neue Gesetzgebung gegeben. Der Verfasser -beschäftigt sich dabei auch ausführlich mit den Heiraten von Halbjuden untereinander und weist darauf hin, daß die Anfechtung einer Rassenmischehe wegen Irrtums über die Bedeutung der Rassenzugehörigkeit nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts möglich sei, meint aber, daß das Reichsgericht an Voraussetzungen und Beweis dieses Irrtums und in bezug auf die Anfechtungsfrist zu hohe Anforderungen gestellt habe. Er meint, daß durch ein neues Aushilfegesetz eine Scheidungsmöglichkeit eröffnet werden könnte. Er erwähnt dabei den Vorschlag von Professor: S t o ll, wonach eine Scheidung von Rassenmischehen auf Grund beiderseitigen Einverständnisses -auch dann zugelassen werden solle, wenn die Fortsetzung -der Ehe unter Berücksichtigung-der völkischen und der Familienbelange nicht mehr zügemutet werden könne. Unterhalt des Ehegatten und Stellung der Kinder wären dabei besonders zu regeln. * Im „Völkischen Beobachter" werden, im Rcrh-t men eines Aussatzes über den Begriff der Mischehe statistische Angaben über die Zahl der Mischehen im 20. Jahrhundert gemacht. Im Jahre 1901 seien von tausend Eheschlüssen 1,40 Mischehen gewesen. Bis 1910 sei der Anteil auf 2,01, - 1915 auf 4,1 gestiegen. Auf hundert rein jüdische Ehen seien im Jahre 1901 an Mischehen 16,9 gekommen, 1910 25,9, 1915 104,2das heißt, daß mehr jüdische Mischehen als rein jüdische Ehen - geschlossen wurden. Von 1915 bis 1920 sei der Anteil der Mischehen langsam zurückgegangen. ' Er betrug 2,49 auf tausend Eheschließungen und' 29,4 auf hundert rein jüdische Ehen. 'Danach macht sich ein neues Ansteigen geltend,- so daß im Jahre 1924 3,52- Mischehen auf tausend Eheschließungen entfielen. Von da ab fällt der Anteil'. langsam bis aus 2-69 von je tausend Ehe'schließun-' gen im Jahre 1933. Eine Aeusserung des Gauleiters Wagner Auf einer Arbeitstagung des Führerkorps der NSDAP in Schlesien^ die in-Breslau nach einem Bericht der „Schlesischen Tageszeitung" stattfand, sprach Gauleiter,,' Josef Wagner u. ä. auch über. die Juden frage.; bföandelte die grundsätzliche Auffassung der NSDAP zur Judenfrage einerseits, und deren . praktische Anwendung andererseits. Das Prinzip der Auffassung sei geklärt. Nun komme die prak-. - tische Seite. Die Nürnberger Gesetze hätten den ■ ganz großen Schritt ins Staatspolitische hinein getan, und damit gleichzeitig auch ins Biologische,' also ins Rassische, Praktische hinein. Eshabe, niemand mehr das Recht, in dieser . Hinsicht irgendwie eine 'andere Haltung einzunehmen, es - komme jetzt darauf an, daß Staat und Bewegung, daß diese Einheit des Volkes nun die Auswirkungen durch die Jahre und Jahrzehnte und Jahrhunderte so werden und reifen lassen/ hast dann das Problem nach innen als absolut' gelöst bezeichnet. werden könne. Daran gebe es nun gar nichts mehr zu deuten. . Aus der badischen U nterr ichts-V erwaltung „Der Führ e r" in Karlsruhe macht Angaben üben die Zahl der auf Grund des Gesetzes zur .Wiederherstellung des- Berussbeamtentüms im Jahre 1933 und der auf Grund des Reichsbürgergesetzes zum 31. Dezember 1935 in den Ruhestand versetzten Beamten tn der badischen Schulverwaltung. Auf Grund des Berufsbeamtengesetzes wurden als Juden zur Ruhe-gesetzt: im Unterrichts-- Ministerium 1 bis dahin noch beschäftigter Referent, in der Hochfchulberwaltung auf Grund des Gesetzes 63, durch besondere Maßnahmen vor dem Gesetz 7 und nachher 32 (im ganzen 102), in den höheren Schulen auf Grund des Gesetzes 24, nachher 8 (insgesamt 32), in den Fachschulen auf Grund des Gesetzes 6, nachher 3 (zusammen 9), in den Volks- und Fortbildungsschnien durch das Gesetz 11, vorher 15 und nachher 13 (im ganzen 39), im Bereich des Theaters, der Künste und Wissenschaften. durch das Gesetz 5, nachher 1 (insgesamt ~6). Zur Zeit der Verkündung der Nürnberger Gesetze waren an den Hochschulen noch 27 indische Lehrer verblieben, in den höheren Lehranstalten 21, an den Fachschulen 2, an den Volks- und Fortbildungsschulen 6 Lehrer, die übrigens seit langem nur noch in jüdischen Klassen verwendet wurden. Es wird sodann sestgestellt, daß im Zug der. Nürnberger Gesetze und ihrer Durchführung kein Oie Trauer um Während der Bersetzungsseierlichkeiten für König Georg V. wurden in allen Synagogen Englands Gottesdienste abgehalten, bei denen ein vom Oberrabbiner des britischen Reiches, Leo Baecks Beileid Der Großrabbiner des Britischen Reichs, Dr. I. H. Hertz, hat von dem Vorsitzenden des Deutschen Rabbinerverbandes und Präsidenten der Reich sVertretung der JudeninDeutschland, Rabbiner Dr. Leo Baeck, folgende Beileidsbezeugung erhalten: „Es ist mir ein Bedürfnis, es Ihnen auszusprechen, wie innig auch die Juden in Deutschland die tiefe Trauer empfinden, von der alle Juden im Britischen Reich jetzt erfüllt sind. Die ganze Welt beklagt den Heimgang König Georgs V., durch dessen Person sich alle Gebiete und alle Menschen in, dem großen Reich geeint wußten, und der überall als die Verkörperung dessen dastand, was feit Altem edel, gut und stark im englischen Volk ist. Sein Andenken ist gesegnet." Dr. I. H. Hertz, zu diesem Anlaß verfaßtes Gebet gesprochen wurde. Oberrabbiner Dr. Hertz leitete den Gottesdienst, der um 3.30 Uhr in der Londoner Großen Synagoge stattfand- Besondere Gedenkgottesdienste wurden außerdem um 6 Uhr abends in allen Londoner Synagogen abgehalten. Vor dem Nachmittagsgottesdienst in der Großen Synagoge veranstaltete der Rat der United Synagoge im Ernest-Schiss-Gedächtnis- . saal der Großen Synagoge eine Trauerversammlung. Der Präsident der United Shnagogue, Lionel de Rothschild, legte folgenden Antrag vor,, der einstimmig angenommen wurde: „Der Rat der United Synagogue, beschließt, ' daß Seiner allergnädigsten Majestät König Eduard >VHI. eine untertänige, ehrerbietige Adresse vorgelegt werde, in der dem herzlichen Mitgefühl .und-Beileid, des Rates und der Mit- ■ glieder der United Synagogue zu dem unwiederbringlichen Verlust ausgesprochen wird, den Seine Majestät und die ganze Nation infolge des beklagten Todes seines königlichen Vaters,, unseres, geliebten Königs Georg, gesegneten und . ruhmreichen Angedenkens, erlitten haben, und in der weiterhin die ehrfürchtigen und loyalen Glückwünsche des Rates und der Mitglieder der . United Synagogue sür Seine Majestät anläßlich der Thronbesteigung sowie heiße Gebete um lange, glückliche und erfolgreiche Herrschaft zum Ausdruck gebracht werden, und daß eine loyale, ehrerbietige Adresse herzlichen Mitgefühls und Beileids Ihre Majestät Königin Mary überreicht werde." Die ITA erinnert anläßlich des Todes König Georgs V. an dessen mannigfache jüdische Beziehungen. Es ist bekannt, schreibt sie, daß König Georg V. 1882 mit seinem, kurz nachher verstorbenen älteren Bruder, dem damaligen Thronanwärter, Palästina besucht hat. Der 17jährige Prinz Georg notierte damals in seinem Tagebuch die Eindrücke, die das Land und die Hauptstadt Jerusalem auf ihn gemacht haben, und erwähnt dabei, daß er zum Sederabend zum damaligen sephardischen Landesrabbiner geladen war, und daß er bis zum Schluß der Festtafel dort geblieben ist. Zur Bibel hatte der verstorbene König eine tiefe Beziehung und nannte das Alte Testament die größte Schöpfung in der Geschichte der Menschheit. Als aus Anlaß seines Jubiläums ein Preisausschreiben für den Entwurf zu einer neuen Briefmarke ausgeschrieben wurde, liefen' viele Hunderte Zeichnungen ein; der König entschied sich sür die Arbeit ernes armen jüdischen jungen Mannes, eines unbekannten Künstlers aus dem Londoner Ghetto, obwohl Personen seiner Umgebung gerne gesehen hätten, daß gerade ein solcher Preis einem Engländer verliehen worden wäre. (Wir haben diese'Marke seinerzeit in diesen Blättern wiedergegeben. Die Schristltg.) Bekannt sind auch seine freundschaftlichen Beziehungen zu einzelnen jüdischen Persönlichkeiten des British Empire. Mit James de Rothschild verband ihn eine herzliche Freundschaft; der Baron war sein häufiger Besucher. Er pflog auch Umgang mit einigen Mitgliedern der aus Indien stammenden jüdischen Familie Sassoon, deren Mitglied, Sir Philip Sassoon, gegenwärtig Unterjüdischer Lehrer mehr arische Schüler unterrichte. Das völkische Prinzip sei folgerichtig auch bei den Schülern durchgesetzt worden. Im April 1934 wurde in Mannheim eine jüdische Volksschule und Fortbildungsschule errichtet. Es folgten jüdische Volksschulen, in Heidelberg, Emmendingen' und Bruchsal. - Diese sind Bezirksschulen, d. h. sie werden auch von den vereinzelt in benachbarten Ortschaften wohnenden Schülern besucht. Den Unterricht erteilen jüdische Lehrer, die durch Versetzung in den Ruhestand aus dem badischen Schuldienst ausgeschieden waren. Köni§ Georg V. staatssekretär für das britische Luftfahrtwesen ist. Es wird . erzählt, daß König Georg und Königin Mgry einmal an einem Freitag - Vorabend Sir Herbert Samuel, der bekanntlich der jüdischen religiösen Tradition anhängt, einen Besuch in dessen Londoner Wohnung abstatteten. Als es dunkel zu werden begann, entschuldigte sich Lady Samuel bei dem Königspaar, sie müsse sich sür einige Minuten entfernen, um anläßlich des Sabbat-Einganges den Segen beim Lichteranzünden zu sprechen. Königin Mary und der König aber erboten sich, sie in ihr Kabinett zu begleiten, wo sie der Zeremonie, des „Lichtbenschens" andachtsvoll beiwohnten. Nansen-Pässe für Auswanderer aus dem Saargebiet Das Internationale Nansen-Amt teilt mit, . daß entsprechend den Vorschlägen des Völkerbundsrates auf seiner Tagung im Mai 1935 vom Nansen-Amt Ende Juli den Regierungen ein Plan für . den Einschluß der Auswanderer aus. dem Saargebiet in das Nansen-Paßsystem unter gleichzeitiger' Vorlage eines Musterpasses unterbreitet wurde. Diese Vorschläge wurden bisher von Australien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, - Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland,. Neuseeland, Norwegen, Polen, der Schweiz und der Südafrikanischen Union angenommen.. Die Regierungen von Oesterreich, Estland, Ungarn und der Türkei haben es aus verschiedenen Gründen nicht für nötig gehalten, von sich aus Auswanderern aus dem Saargebiet Nansen-Pässe auszustellen, erklärten sich jedoch bereit, derartige von anderen Regierungen ausgestellte Pässe anzuerkennen. Einer beträchtlichen Zahl von Auswanderern aus dem Saargebiet wurden von dem Nansen-Amt bereits Angebote für. ihre.Ansiedlung auf selbsterhaltender Basis in gewissen südamerikanischen Ländern gemacht. Reichskonferenz der polnischen Juden Tie erste Reichskonferenz der polnischen Juden, die von mehr als 30 Organisationen im Reich und Berlin beschickt werden wird, tritt vom 9. bis 11. . Februar in Berlin zusammen.- Die Eröffnung, zu d^r-Seine Exzellenz, -der Botschafter der Republik Polen, fein Erscheinenzugesagt hat, findet am Sonntag, 9. Februar, um 10 Uhr vormittags, in dem großen Saal des Logenhauses, Berlin W, Kleiststraße 10, statt. Eintrittskarten sür Gäste sind vom Montag, 3. Februar, in den Räumen des Verbandes polnischer Juden, Berlin N 54, Linienstraße 69, erhältlich. \ .. .. f&t die. Meid* die C.-U.-BeilüH# Mod* JtidU lesen: Senden Sie mir bis auf Widerruf die C.-V.-Zeitung 66 Pfennige für die Monate Februar und März zuzüglich einer einmaligen Verspäturtgsgebühr von 20 Pfennigen zahle ich bei Vorlage der Postquittung an den Briefträger Name r .-.. Ort:..-.. Strasse: . .. Datum.. Auitchnelden und mit 3 Pfg. frankiert senden an: C.-V.-Zeitung, Vertrieb, Berlin W 15, Emser Str. 42 J 2 Oliva 8141 Hauptschriftleiter: Dr.. Alfred Hirschberg; Stellvertr. und verantwortlich für die Aufnahme von Bildern: Dr. Margarete Edelheim. Verantwortlich für Sport: Dr. Emst 6. L ö w e -n t h a 1 , sämtlich in Berlin, Für Rücksendung unverlangter Einsendungen ist Freiumschlag beizufügen. Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich Nathan, Berlin. DA. IV. Vj. 40 000, PI. 5. 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