Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 2 (9.1.1936)
- Date
- 1936-01-09
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2277379-9449481-9449238--09934-9448597- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
WIRTSCHAFT DER WOCHE - Inventurverkauf 1936 Die Veranstaltung ist im Jahre 1936 noch als „Jnventurverkauf" zu bezeichnen, die Bezeichnung „Winterschlußverkauf" gilt erstmalig für das Jahr 1937. Besondere Vorschriften über die Schreibweise erübrigen sich, da hier Wortteile, durch deren Hervorhebung das Publikum irregeführt werden könnte, fehlen. Die Reklame Wünschenswert ist es, daß die Jnseratentexte der Vorschrift des Werberates in Ziffer 6 der zweiten Bekanntmachung vom 1. November 1933 („Reichsanzeiger" Nr. 256) Rechnung tragen. „Die Werbung soll nicht in marktschreierischer Weise oder durch Uebertreibung verlocken, sie soll in sachlicher Beweisführung die Vorteile der eigenen Leistung hervorheben." Man kann deshalb die Ausdrücke „Inventur- Preise" oder „Stark ermäßigte Preise" anwenden, aber nicht „Noch nie dagewesene Preise", „Konkurrenzlos billige Preise", „Verlustpreise" oder gar „Schleuderpreise". Ebenso wird man es vermeiden, Ausdrücke wie „Modern", oder „Hochmodern" anzuwenden, da die zum Verkauf gestellten Waren diese Bezeichnung im Hinblick auf den Zweck des Jnventurverkaufs kaum verdienen dürften. Einheitlicher Beginn für das ganze Reich Der Jnventurverkauf 1936 beginnt am 27. Januar und endet am Abend des 8. Februar; Dauer zwölf Werktage. Resteverkäufe dürfen während der letzten drei Tage in den für diese Veranstaltung zugelassenen Waren abgehalten werden. Kein vorzeitiger Beginn der Verkäufe Es ist unzulässig, an bevorzugte Kunden, wozu auch das eigene Personal gehört, schon vor dem 27. Januar Waren zu Jnventurpreisen abzugeben oder auch nur Bestellungen entgegen« zunehmen. Bekanntmachungen dürfen frühestens am letzten Werktage vor dem allgemeinen Beginn der Verkäufe ab 19 Uhr er, folgen, Ausnahmen gelten in folgenden Fällen: Soweit bei Tageszeitungen die letzte Ausgabe vor dem Beginn der Verkäufe am letzten Werktage vor 19 Uhr erscheint, dürfen Ankündigungen der Verkaufe bereits in dieser Zeitung enthalten sein. Das gilt für die nur abends erscheinenden Zeitungen, die keine Sonntagsausgabe haben. Bei Zeitungen und Zeitschriften, die mindestens wöchentlich erscheinen, also auch bei Zeitungen, die dreimal wöchentlich erscheinen, dürfen Hinweise, aber ohne Warenangebote, in der letzten Ausgabe vor dem allgemeinen Beginn der Verkäufe enthalten sein. Mit der Anbringung von Plakaten, Verteilung von Drucksachen, Filmwerbung darf am letzten Werktag vor dem Beginn der Verkäufe ab 16 Uhr begonnen werden. Alle Ankündigungen und Mitteilungen müssen deutlich und unmißverständlich den Tag des Beginns des Verkaufs angeben. Trennung der Jnventurware von nichtzügelassener Ware Die Werbung ist so zu gestalten, daß Jrrtümer der Kundschaft, auf welche Ware sich der Jnventurverkauf erstreckt, ausgeschlossen sind. In Schaufensterauslagen sind deutlich beide Warengattungen zu trennen. Preisgegenüberstellungen Untersagt ist die Preisgegenüberstellung, „früher RM..., jetzt RM...", in Schaufenstern, . Schaukästen, Etagenfenstern, Drucksachen, Inseraten usw., nicht aber die von außen nicht sichtbare Preisgegenüberstellung im Geschäftslokal, also aus den Preisetiketten. Hervorhebung niedrigster Spitzenpreise Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat sich dahin geäußert, daß die Angabe des niedrigsten Preises bei einer Ware, die in verschiedenen Preisstufen angeboten wird, durch hervorragenden Druck dann eine Irreführung enthalten kann, wenn der Werbungtreibende nicht in der Lage ist, die mit dem niedrigsten Preis ausgezeichnete Warengattung in einem nach dem Angebot zu erwartenden Umfange zu liefern, sondern lediglich Warer^ von Art und Güte der höheren durch kleinere Zahlen angekündigten Preislagen. Die zum Verkauf zugelassenen Waren Im Jnventurverkauf sind folgende Waren zum Verkauf zugelassen: Porzellan; Glas,- Steingut, aus der Gruppe Lederwaren: Damenhandtaschen, Lederblumen und Ledergürtel, Textilien, Bekleidungsgegenstände und Schuhwaren. Die Verbotsliste Der Reichswirtschaftsminister hat von seiner Befugnis weitere Bestimmungen zu erlassen Gebrauch gemacht und angeordnet: „In den Jnventurverkäufen des Jahres 1936 dürfen die nachstehenden Textilwaren nicht zum Verkauf gestellt werden: Glatte weiße Wäschestoffe jeder Art einschließlich Rohnessel, Handtücher, Küchsnhandtücher, Frottierhandtücher, Frottierbadelaken, Glatte, ungarnierte Bettwäsche, Bettsatins und Bettzüchen, Inletts." Es ist zu begrüßen, daß die diesmalige Regelung des Jnventurverkaufs ein Verbot von Waren der Teppich-, Möbelstoff- und Gardinenbranche nicht bringt. Die Reichsfachgruppe Teppiche, Vtöbelstoffe, Gardinen schreibt hierzu: „Das bedeutet jedoch nicht, daß auch alle Waren der Teppich-, Möbelstoff- und Gardinenwirtschaft unter allen Umständen mit Preisvergünstigungen ausnahmslos zum Verkauf gestellt werden. In welchem Umfange der Betriebsführer also seine Artikel in den Jnventurverkauf 1936 einbezieht, bleibt seiner freien Entscheidung überlassen, die durch die betrieblichen Verhältnisse beeinflußt wird." Behandlung nicht zum Jnventurverkauf zugelassener Waren Verboten ist im Zusammenhang mit den Verkäufen in öffentlichen Ankündigungen und dergleichen Waren zum Verkauf anzubieten, die nach ihrem Verwendungszweck und dem Zeitpunkt ihrer Anschaffung oder Herstellung für den Vertrieb oder Verbrauch in dem künftigen Verbrauchsäbschnitt bestimmt sind, z. B. neue Frühjahrsmäntel, Frühjahrsdamenhüte 1936. Zweifelsfragen Strenge Jnnehaltung vorstehender Bestimmungen ist geboten. Etwa vorhandene Zweifelsfragen zu klären, ist die Schriftleitung bereit. mj. Dag Einzelhandels-Schutzgesetz Auf Grund des Einzelhandelsschutzgesetzes hat laut Tagespresse das Sächsische Wirtschafts mini st erium durch Anordnung vom 9. Dezember 1935 D r e s d e n in drei selbständige Gemerndebezirke aufgeteilt. Dadurch wird jede Verlegung von Einzelhandelsgeschäften aus einem Gemerndebezirk in den anderen genehmigungspflichtig; lediglich eine Verlegung von Einzelhandelsgeschäften innerhalb eines der drei Bezirke kann ohne besondere Genehmigung erfolgen. Damit ist die Zahl der Großstädte, die zur wirksamen Durchsetzung des Einzelhandelsschutzgesetzes in selbständige Gemeindebezirke aufgeteilt sind, erneut vermehrt worden. Nach der erwähnten Meldung war diese Maßnahme bisher in Berlin, München, Nürnberg, Karlsruhe, Köln, Dortmund, Duisburg. Essen, Oberhausen, Wuppertal, Bremen, Hamburg, Altona durchgeführt worden. * Das Reichswirtschaftsmini st erium weist, wie der Tagespresse zu entnehmen ist, erneut darauf hin, daß es dringend erforderlich ist, sich vor Eröffnung eines neuen Fabrikationsbetriebes bei der zuständigen Ueberwachungsstelle über die Voraussetzungen und Möglichkeiten entsprechender Rohstoffzuteilung und damit der Ingangsetzung des Betriebes zu unterrichten. Andernfalls könne nicht damit gerechnet werden, daß von der Ueberwachungsstelle die für die Aufnahme der Fabrikation erforderlichen Rohstoffe zugeteilt würden, da in erster Linie die bereits bestehenden Betriebe mit Rohstoffen versorgt werden müßten. Die Ausgaben für die Einrichtung des Betriebes seien alsdann durch die Unmöglichkeit, die notwendigen Rohstoffe zu beziehen, und den Betrieb zu eröffnen, umsonst gemacht worden. Die Erlaubnis der Handwerks- und Gewerbekammern sowie der Polizeibehörden, die nach anderen Voraussetzungen erteilt werde, biete keine Gewähr dafür, daß die notwendigen Rohstoffe von der Ueberwachungsstelle zugeteilt würden. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern, die Handwerks¬ und Gewerbekammern sowie die Polizeibehörden würden den Antragstellern auf Anfrage die Anschriften der zuständigen Ueberwachungsstellen mitteilen. Geschäftsverkehr mit jüdischen Kohlen-Firmen und -Verbrauchern Auf die Anfrage eines Kohlenhändler-Verbandes wegen Einkaufs bei jüdischen Kohlenhandelsfirmen und Verkaufs an jüdische Verbraucher hat der Reichs- und preußische Wirtschaftsmini st er nach der „Süddeutschen Kohlenhandelszeitung" folgendermaßen geantwortet: „Einkäufen bei jüdischen Kohenhandelssirmen stehen keine gesetzlichen Hindernisse entgegen. ' Eine allgemeine Ablehnung von Lieferungen von Brennstoff, also von Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs, an ttichtarische Verbraucher kann ich nicht billigen. Dem einzelnen Händler ist es zwar nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit unbenommen, keine Geschäfte mit Nichtariern zu tätigen. Es ist jedoch unzulässig, wenn in dieser Richtung ein Druck ausgeübt wird oder wenn Zusammenschlüsse von Kohlenhändlern dahingehende Beschlüsse fasten." Vereinfachung des Patentschutzes? Im Frühjahr 1936 findet in Berlin — so lesen wir in der Tagespreste — eine Tagung der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz statt. In der Vereinigung, die 1897 auf deutsche Anregung gegründet wurde, sind die am gewerblichen Rechtsschutz beteiligten Kreise aus Wirtschaft und Recht der wesentlichen Staaten zusammengefaßt. Sie sollen in gemeinsamer Arbeit und in engster Fühlungnahme mit den Regierungen dieser Staaten und dem von diesen Regierungen eingesetzten Berner Internationalen Büro für eine Klärung und Entwicklung der Grundsätze des gewerblichen Rechtsschutzes in allen Staaten sorgen. Aufgabe der Berliner Tagung sei es, die Prüfungsvorschläge neu aufzunehmen, die auf der Londoner Tagung im Jahre 1934 noch nicht die erforderliche einstimmige Zustimmung aller Unionstaaten fanden, und weitere Anregungen zur Verbesserung der internationalen Mkommen zu klären. Darüber hinaus soll der auf der Londoner Tagung gegründete technische Ausschuß die Möglichkeiten prüfen, die für Erfinder außerordentlich lästigen Formvorschriften bei der Erlangung des Patentschutzes in den beteiligten Staaten zu verein s a che n und zu v e r e i n h e i t l i ch e n. Durch eine im Einvernehmen, mit dem Reichspropagandaminister ergangene Anordnung des Reichswirtschaftsministers ist laut Tagespresse der Außenhandels verband e. V. (Handelsvertragsverein), Berlin, mit dem 1. Januar 1936 aufgelöst worden. Seine Aufgaben auf dem Gebiet der Außenhandelssörderung gehen auf die Organisation und die öffentlich-rechtlichen Vertretungen der gewerblichen Wirtschaft über, besonders sind die jeweils für mehrere Handelskammerbezirke errichteten Außenhandelsstellen beauftragt worden, die Betreuung der srüheren Mitglieder des Außenhandelsverbandes in Außenhandelsangelegenheiten zu übernehmen. Persönlichkeiten In diesen Tagen waren 50 Jahre vergangen, seitdem James Speyer als Teilhaber in das New-Porker Bankhaus Speyer & Co., dessen Seniorchef er heute ist, ausgenommen wurde. James Speyer, der jetzt im 74. Lebensjahre steht, hat einen großen Teil seiner Jugend in Frankfurt am Main verbracht. Dort war er auch schon im Bankhaus Lazard Speyer-Ellisten tätig, das in engen verwandschastlichen Beziehungen zu den New-Porker Speyers und damit auch zu der Firma Speyer & Co. stand. Die Bedeutung, die dieses Haus im Laufe der Jahrzehnte im amerikanischen Bankwesen gewonnen hat und durch die es eine der führenden Privatbankfirmen Wallstreets wurde, ist üicht zuletzt der Klugheit und Tatkraft des Jubilars zu verdanken. Die Beziehungen, die James Speyer während langer Jahre zu seiner alten Heimat unterhielt, waren aber nicht nur wirtschaftlicher Natur, obwohl besonders die Firma Speyer-Ellisten .manche wertvolle Anregung von drüben bekam. Die Interessen, die James Speyer Pflegt, gehen weit über das wirtschaftlich-finanzielle hinaus. Seine charitative Tätigkeit und die Förderung vieler Zweige kulturellen und künstlerischen Schaffens, die er sich besonders angelegen sein läßt, kamen in vieler Hinsicht oftmals seiner alten Heimat zugute. Auch im Weltkrieg verleugneten die Inhaber der Firma Speyer & Co., obwohl sie schon seit langer Zeit amerikanische Bürger geworden waren, ihre Herkunft aus Deutschland nicht. Es dürfte noch manchem unter uns in Erinnerung sein, daß die Firma Speyer & Co. damals öffentlich ablehnte, sich an den Anleihen der Ententeländer zu beteiligem Wir wünschen dem Jubilar, daß er noch lange Jahre an seinem Werk mit gleicher Energie und gleichem Erfolg Weiterarbeiten kann. * In Frankfurt am Main starb vor wenigen Tagen Julius Stavenhagen, dessen Name einen guten Klang in seinem Fach und darüber hinaus, nicht zuletzt auch infolge seiner Wohltätigkeit, in weiteren Kreisen hatte. Julius Stavenhagen, der 74 Jahre geworden ist, war lange Zeit hindurch Teilhaber der alten Juwelen- Großhandelsfirma Nathan Marcus Oppenheim Nachf. und zuletzt, bis zu ihrer nach über lOOjährigem Bestehen 1932 erfolgten Auflösung, ihr Seniorchef. Stavenhagen war in Hamburg geboren, er kam mit 18 Jahren nach Frankfurt, wo er 1881 in die genannte Firma eintrat und 1896 als Partner ausgenommen wurde. Nach der Auflösung war er bis zu seinem Tode in der eigenen Firma Stavenhagen & Co. in Frankfurt am Main tätig. Das Vertrauen, das er in Branchekreisen genoß, zeigte sich auch darin, daß er während langer Jahre in der Fachorganisation des Juwelen-Großhandels den Vorsitz führte. * Im hohen Alter von 78 Jahren verschied Kommerzienrat Ludwig Born in Berlin, der lange Jahre Inhaber der Bankfirma Born und Busse war. Später wurde diese Firma, die nicht unerhebliche industrielle Beziehungen unterhalten hatte, von der Nationalbank für Deutschland übernommen, die selbst dann wieder mit der Darmstädter Bank fusionierte. Kommerzienrat Born verwaltete aber auch nach der Aufgabe des eigenen Geschäfts, TEXTILIEN D. FRIEDE BOCHOLT GEGR. 1871 Eduard Growald 1 Berlin SW19, Jerusalemer Str. 11/12 I Spezialfabrikation von | Brautschleiern | 1 Technische Fiiztiicher 1 Papiermaschinen-Filze I Kalanderfilze / Wollfriese I Wiirttembergische FilztocMabrik | D. Geschmar / Göppingen. W. Wolf & Söhne Baumwolle u. Baumwollabfälle Putzwolle Stuttgart-Untertürkhelm Guten Erfolg bringen Ihnen Ankündigungen ln der „C.-V.-Zeitung" 'STRAUSS & a) FRANKFURT A/M. LWoll- und Seidenstoffe^ Stern & Loewenstein Bocholt i. W. Popeline Flanelle S. M. BAER WURZBURQ Kure-. Weiss*. Woltwaren- Grosshandlunsi. Keine jüdische Famili Wilhelm Feibelmann SCHALS, TDCHER Fabrikation, Export Berlin SW 19. Spittelmarkt 16-17 e ohne C.-V.-Zeitung! | Bernhard Baer 1 Hosenträger-Fabrik 1 Augsburg