Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Volume
- 1 (1946-1947)
- Issue
- 21 (5.2.1947)
- Date
- 1947-02-05
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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bayerischen Staatsregierung, der Interessenvertretung der israelitischen Kultusgemeinden in Stuttgart und meines Staatskommissariats. Die besonders gute Zusammenarbeit des Bayerischen Justizministeriums mit der Wiedergutmachungsabteilung des Staatskommissariats verdient in der Tat lobend hervorgehoben zu werden. Der zweite Teil des Wiedergutmachungsgesetzes gelangt letzt zur Beratung, und wir wollen hoffen und wünschen, daß auch dieses Entschädigungsgesetz recht bald Gesetzeskraft erlangt und zur Befriedigung der berechtigten Ansprüche aller rassisch, religiös und politisch Verfolgter beiträgt. Aber hier müssen wir gleich unsere Forderungen erheben, und in aller Oeffentlichkeit feststellen, daß wir das Geld für die Wiedergutmachung von denen verlangen, die uns beraubt, gequält, geschunden und gemordet haben. Die Voraussetzungen des Gesetzes sind im Entwurf § 4 verankert, daß die Wiedergutmachung weitere Nachteile xdes erlittenen Unrechtes ausschließen soll und dem Geschädigten eine angemessene Lebensgrundlage gewähren mulk Auch dieses Gesetz geht von den gleichen Voraussetzungen aus, daß diejenigen, die aus Gründen der Rasse, Religion, Weltanschauung oder politischen Bekenntnis heraus ihrer Freiheit beraubt (mindestens 3 Monate) und dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten haben, zu ent- -Sehädigen, sind. Bei kürzerer Freiheitsentziehung muß ein ' besonders schwerer Schaden entstanden sein. Auch wenn einer aus sogen, strafrechtlichen Gründen verurteilt war und gemäß des Gesetzes zur Wiedergutmachung von Naziunrecht in der Strafrechtspflege vom 28. 5. 1946 rehabilitiert ist, fällt er unter das Entschädigungsgesetz. Alle Geldstrafen, Bußen und Kosten sind zurückzuerstatten, ebenso wie die Sonderabgaben, sei es die Judenabgabe, Reichsfluchtsteuer, wie alle willkürlich den Juden auferlegten Sonderabgaben. Für verhängte Betätigungsverbote, beamtenrechtliche oder arbeitsmäßige Benachteiligung sind die Entschädigungen in den §§ 14/17 vorgesehen. Ausdrücklichst sieht das Gesetz %vor, daß all diejenigen, die aus Gründen der Rasse, Religion, Weltanschauung oder politischen Ueberzeugung ihrer iebrauchsgegenstände beraubt wurden, bei Zuteilung dieser Güter bevorzugt werden müssen, da man ihnen nur .das zurückerstattet, was ihnen fortgenommen wurde, und keineswegs denjenigen Geschenke „zulasten der Allgemeinheit” macht, wie es manch mißgünstige Figur heute per Flüsterparole weitergibt. In dem Gesetzentwurf ist Vorkehrung getroffen, daß die wohlerworbenen Rechte aus der .nwortschaft aus der Renten- und Knappschaftsversicheri-rig gewährleistet bleiben. Ebenso werden gesetzlich die lechte der Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen und allen anderen Privatversicherungen geregelt. .Wir als rassisch, religiös und politisch Verfolgte haben ein Anrecht darauf, führend an der Verwirklichung dieser Gesetze mitzuwirken. Wir haben ein Recht darauf zu verlangen, daß [. das Staatskommissariat gebührenden Einfluß beim Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung erhält,?. das Staatskommissariat das Recht erhält, durch seine demokratischen Organe nachzuprüfen, wer wirklich unter diese Gesetze fällt, damit nicht wieder Konjunkturritter glauben, zu lasten der wirklich Verfolgten ihren Geldbeutel füllen zu können, -‘j. in das Gesetz hinein der Ehrensold vertieft wird», der jedem zusteht, der unschuldigerweise im Konzentrations- . lager inhaftiert war. Jeder Tag unschuldig erlittener Haft : ist uns zu bezahlen, jeder Tag Fronarbeit zu vergüten. Die Kriegsgefangenen erhalten von den Alliierten ihren Arbeitslohn für Leistungen, die unter anderen Konditionen, erfolgten als wir sie im Konzentrationslager hatten. Die Zuchthäusler und Strafgefangenen erhalten ihren Lohn \.für die geleistete Arbeit, aber wir als einzige Ueberlebende der Höllen von Dachau und Buchenwald, von Auschwitz und Oranienburg, — wir sollen uns dafür bedanken, daß man diesem kleinen Teil das zurückerstattet, was man raubte, oder geringfügige Entschädigungen zahlt. Wir wollen keine Sonderrechte, sondern wir fordern unser Recht, welches ein göttliches Recht ist, wie es in den Gesetzbüchern aller Kulturstaaten verankert ist. . Wir wollen aber auch derer gedenken, die nicht aus politischen Gründen nach Verbüßung ihrer Strafe im Konzentrationslager leiden mußten. Es liegt mir fern, den krimi-! nellen Häftling, der als B.V. oder S.V. im Lager war, mit denjenigen, die aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen Verfolgten gleichzustellen. Aus Gründen der Menschlichkeit, der Gerechtigkeit, und im Hinblick auf die furchtbaren Leiden des KZ müssen wir denen helfen, die für ihre Tat gebüßt haben, und ein Leben in Ehrlichkeit und Arbeit führen wollen. Deshalb müssen wir eine gesetzliche Regelung schaffen, diesen Menschen nach dem Strafablauf, für die Zeit der Sicherheitsverwahrung im KZ. wenigstens die Entlohnung für die Fronarbeit zu geben, die auch ein Strafgefangener erhalten hätte. Nun tritt an uns die Frage heran, aus welchen Mitteln die Wiedergutmachungszahlung erfolgen soll. Die Beträge, die aus den Spruchkammerurteilen hereinkommen, sind nicht sehr groß. Bis heute sollen es in Bayern nur etwa 70 000 000,— RM. sein, demgegenüber stehen alleine an bezahlten Judenvermögensabgaben mehr als 200 000 000 RM., von denen nur etwa 3 000 000,—■ RM. an die wenigen überlebenden bayerischen Juden zurückgezahlt wurden. Unsere Forderung geht daher dahin, daß von allen Belasteten der Spruchkammergruppen I, II und III der Vermögensynterschied zwischen dem Stand des Vermögens vom 30. 1. 1933 bis zum 8. Mai 1945 zugunsten des Wiedergutmachungsfonds eingezogen wird. Damit hat man die Nutznießer des Dritten Reiches erfaßt und getroffen, damit hat man Gerechtigkeit geschaffen, indem man mit göttlichem und menschlichem Recht das zu Unrecht erworbene Gut demjenigen fortnimmt, der es zu Unrecht erworben hatte, um denen es zu geben, denen man es zu Unrecht fortnahm und die durch die Aktivisten und Nutznießer, Kriegshetzer und Propagandisten zu den körperlichen, seelischen und vermögensrechtlichen Schäden gelangten. Unser Kampf geht um Recht, — wir, die wir genügend Unrecht erlitten, wollen kein neues Unrecht schaffen, um altes Unrecht wiedergutzumachen. Wir wollen nur den Teil des Volkes zur Verantwortung ziehen, die am Tode der 11 000 0000 Kameraden und Kameradinnen in den deutschen Konzentrationslagern seine Schuld trägt und die Nutznießer der zwölf Jahre deutscher Entehrung getragen hat. Diese Forderung muß den Beifall aller ehrlich und gerecht denkenden Menschen finden und stellt eine Brücke dar zur Verständigung und zur Befriedigung. Einst sagte Adolf Hitler: keiner soll an der Partei oder am Kriege verdienen, — und wir machen uns zum Testamentsvollstrecker dieses Volks Verführers, um in diesem Punkte seinen Willen zu vollziehen. Da es nun im Wesen demokratischer Gesetzgebung liegt, daß die Volksvertretungen unserer drei Länder der ÜS- Zone diesen Gesetzentwurf beraten müssen, wird es noch etwas dauern, bis dieser Entwurf Gesetz wird, und daher begrüßen wir es, daß der Länderratj mit dem Gesetz Nr. 35 ein Instrument gescnaifen hat/ Welches uns ermöglicht hat, schon seit mehreren Monaten in wohltuender Weise dort helfend einzugreifen, wo wirkliche Hilfe am Platze ist. Wir haben bereits aus dem Sonderfonds, den die Bayerische Staatsregierung mir großzügigerweise zur Verfügung stellte, namhafte Zahlungen leisten können. Unser oberstes Prinzip war, dafür zu sorgen, daß kein rassisch, religiös und politisch Verfolgter als Wohlfahrtsempfänger zur Fürsorge gehen muß, und unsere Bestrebungen gehen dahin, alle so zu stellen, daß sie nicht mehr im Sinne des Fürsorgegesetzes „hilfebedürftig” sind. — Mein besonderer Dank gilt der großzügigen Handhabung der Gesetze durch den Herrn Bayerischen Staatsminister der Finanzen, der für alle Nöte und Sorgen meiner Schützlinge ein offenes Ohr gehabt hat und noch hat. Wir haben vielen alten und gebrechlichen Kameraden und Kameradinnen durch die Rentenzahlung die Ueberbrückungsmöglichkeit gegeben, um in Ruhe auf das Wiedergutmachungsgesetz warten zu können. Wir haben durch die Uebernahme von Heilkosten und Ausbildungskosten sowie Kredite zur Existenzeinrichtung gesorgt, daß die toten Buchstaben des Gesetzes Leben bekommen, und wir versprechen euch allen, die mit uns gemeinsam gedarbt und gelitten haben, daß unser Ziel ist, eine gerechte Wiedergutmachung zu erkämpfen, auf daß das Wort keine leere Phrase bedeutet, sondern wirklich in die Tat umgesetzt wird, damit die Schädigungen des Nazisystems in die J Erinnerung gehören und der gute Wille des deutschen Volkes zur wirklichen Wiedergutmachung unter Beweis ge-! stellt wird.