Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
- Volume
- 1 (1946-1947)
- Issue
- 5 (7.6.1946)
- Date
- 1946-06-07
- Page
- Seite 27 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9498581-9366319-9385778--034-9366049- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zur Vermeidung von Irrtümern Die Mitglieder der jüdischen Gemeinden haben mit der Vereinigung der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen, Sitz Duisburg, nichts zu tun. Eine Doppel-Mitgliedschaft wird nicht geduldet. Der Herr Regierungspräsident hat unserem berechtigten Wunsche stattgegeben, und der Herr Oberbürgermeister der Stadt Duisburg teilt uns folgendes mit: „Auf Grund der erfolgten Nachprüfung wird der Landesverband der jüd. Gemeinden der Nord-Rheinprovinz, Düsseldorf, als Betreuungsstelle für Juden usw. anerkannt. Zweckmäßig nimmt der Ortsvorsitzende mit dem Wohlfahrtsdezernenten unmittelbar Fühlung, um eine möglichst gute Zusammenarbeit zu erreichen.“ In Düsseldorf hat sich nunmehr eine neue Vereinigung etabliert unter dem Namen: „Gemeinschaft der rassisch und politisch Verfolgten G. d. V.“ Es wird darauf hingewiesen, daß eine Mitgliedschaft zu diesem bisher nicht zugelassenen Verein mit der Mitgliedschaft zur jüdischen Gemeinde nicht vereinbar ist. Baldur von Schirachs Schuldbekenntnis Im Nürnberger Prozeß kam es bei der Vernehmung von Schirachs zu einer Sensation. Am zweiten Tage seiner Vernehmung durch seinen Anwalt legte Schirach ganz unerwartet ein offenes Bekenntnis seiner Schuld ab, er sagte: Es ist meine Schuld und ich habe sie vor Gott und der deutschen Nation zu tragen, daß ich die deutsche Jugend für einen Mann erzogen habe, den ich für untadlig hielt. Den Pogrom im November 1938 habe ich als eine verbrecherische Handlung verurteilt, das werden alle meine Mitarbeiter bezeugen können. Aus einem falschen Gefühl von Treue zum Führer heraus, identifizierte ich mich moralisch mit dieser Aktion. Damit muß ich mich abfinden, ich kann es jetzt nicht mehr ungeschehen machen. Ein Schandfleck in Deutschlands Geschichte für alle Zeiten nannte Schirach das Konzentrationslager Auschwitz. Hitler war verantwortlich, aber ich bin insofern Schuld daran, als ich die deutsche Jugend erzog, an einen Mann zu glauben, der Millionen ermordet hat. Der Mann, der die Mordbefehle ausführte, war nur der Hinrichter. Die wirklichen Mörder waren Hitler und Himmler. Auschwitz, so fährt Schirach fort, muß das Ende des Antisemitismus darstellen. Wer nach Auschwitz noch weiter diese Politik des Rassenhasses vertritt, die zu millionenfachem Mord geführt hat, muß die Mitschuld an Auschwitz tragen. Rassenhaß ist ein Verbrechen, das zur Katastrophe für das Judentum ebenso wie für alle Deutschen geführt habe. Dieser Schandfleck ist nicht in 1000 Jahren auszutilgen. Aber die deutsche Jugend ist nicht Schuld an Auschwitz. Ich bekenne vor Gott und den Menschen meine Schuld an der Erziehung zum Glauben an Hitler. Aber sie wußten nicht, daß Hitler die Vernichtung des Judentums mit täglichen Morden an Tausenden und dem Mord an fünf Millionen Juden durch ein Verbrechen des Rassenhasses plante. Ich sah in ihm einen Mann, der unser Land groß machen könnte und lehrte die Jugend, das zu glauben. Schirach bekannte dann, daß er wohl von Jugend an Antisemit war, aber bis 1944 über die Massenmorde an Juden völlig in Unkenntnis gewesen sei. Schirach bestritt in dem nun folgenden Verhör durch den amerikanischen Ankläger D o d d jemals die Jugendorganisationen aufgehetzt zu haben oder an der Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze teilgehabt zu haben. Seine Aufgabe sei es gewesen, die deutsche Jugend zu guten Staatsbürgern zu erziehen. Dodd bemerkte hierzu: „Glühende, fanatische Anhänger und Gläubige Adolf Hitlers, nicht wahr?“ Schirach: „Ich leugne nicht, daß ich die deutsche Jugend dazu erzog, Hitler als gute Patrioten zu folgen.“ Danach legte ihm der amerikanische Ankläger ein Telegramm vor, das Schirach an Bormann sandte, indem er einen schweren Luftangriff auf ein englisches Kulturzentrum als Rache für die Ermordung Heydrichs in Prag im Mai 1942 forderte. In diesem Telegramm forderte er Bormann auf, Hitler die Angelegenheit zur persönlichen Beachtung vorzutragen. Das Telegramm lautete: Die Ermordung Heydrichs ist ohne Zweifel in London geplant worden und britische Waffen im Besitz der Mörder, weisen klar auf eine Mitverschwörung britischer Agenten hin. London hofft uns zu drakonischen Maßnahmen zu provozieren, um Unruhen unter der tschechoslowakischen Bevölkerung anzustiften. Um zu verhindern, daß die Welt denkt, die tschechoslowakische Bevölkerung befinde sich in Opposition zu Hitler muß sofort verbreitet werden, daß diese Tat britischen Ursprungs ist. Ein plötzlicher, heftiger Luftangriff auf eine englische Kulturstadt würde äußerst wirksam sein, und die Welt müßte darüber unterrichtet werden, daß es sich um eine Rache für Heydrich handelt. Schon das allein sollte Churchill veranlassen, sofort von der Planung solcher Mordanschläge abzustehen.“ Als Schirach um das Original dieses Telegramms bat, wurde es ihm überreicht. Er las es, hatte aber dazu nichts zu bemerken. Damit hat S c h i r a c h als Erster den Mut aufgebracht, offen seine Schuld einzugestehen und zu bekennen, daß er einem Massenmörder, wie die Geschichte kaum einen zweiten kennt, Gefolgschaft geleistet hat. Er war es, der die deutsche Jugend vergiftete, in ihr den Keim zum Verbrechen legte. Er erkennt — wenn auch reichlich spät — zu spät wahrscheinlich für ihn, daß der Rassenwahn Deutschland in den Abgrund führte. Wer diese Politik noch weiter betreibt, macht sich zum Mitschuldigen an Auschwitz, rief Schirach aus. Es soll in Deutschland noch eine Anzahl von Menschen geben, die nur zu gewillt sind, weiter in Antisemitismus zu machen. Hoffentlich haben sie alle die Worte ihres einstigen Jugendführers gut gehört und ebenso gut verstanden, denn an Deutlichkeit ließen diese Worte ja nichts zu wünschen übrig. Wir hätten nur gewünscht, Schirach hätte diese offenen Worte früher zu sprechen Gelegenheit gefunden, dann wäre uns — und ihm — manches erspart geblieben. Frey. Aus aller Welt Nürnberg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Strafprozeß entschieden, daß Verjährung von Straftaten-; die im Dritten Reich begangen wurden, damals aber infolge obrigkeitlicher Anordnungen nicht verfolgt werden durften, nicht verjähren. Das Urteil, das inzwischen Rechtskraft erlangt hat, ist besonders interessant, weil das Gericht hier erstmalig diese Anschauung vertreten hat. Damit ist allen, die durch Inhaftierung, KZ., Gefängnis und dergleichen bisher verhindert waren, Gelegenheit gegeben, ihre Ansprüche sowohl zivilrechtlicher wie auch strafrechtlicher Art, geltend zu machen. Zuchthaus für Pogromhelden. Wegen Teilnahme an den Judenpogromen im November 1938 verurteilte das Marburger Landgericht den 75jährigen ehemaligen Ortsgruppenleiter der NSDAP., Georg Bachmann, und einen weiteren Angeklagten zu drei Jahren Zuchthaus. Beide hatten das Haus eines kriegsbeschädigten jüdischen Mitbürgers völlig demoliert und jüdische Geschäfte geplündert. Da das Strafgesetzbuch unter den Tatbeständen Landfriedensbruch und Hausfriedensbruch auch die Judenpogrome ohne weiteres umfaßt, ist es eigentlich verwunderlich, daß von dieser Möglichkeit, die Verbrecher, die Synagogen abbrannten, in Läden und Wohnungen von Juden eingedrungen sind und die Einrichtungsgegenstände zertrümmert haben, vor Gericht zu zitieren, noch wenige deutsche Justizbehörden Gebrauch gemacht haben. Nazidenunziant zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Nordhausen, 15. Mai. In Nordhausen war die erste Verhandlung eines deutschen Schwurgerichts gegen einen Nazidenunzianten. Angeklagt war der frühere Justizangestellte Josef Puttfarken, der 1942 den Antifaschisten Karl Gotting den Nazibehörden denunziert hatte, so daß Karl Gotting zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Die Schwurgerichtsverhandlung fand vor 500 Zuhörern aus allen Kreisen der Nordhauser Bevölkerung statt. Sie erregte ein gewaltiges öffentliches Interesse. Die Vernehmung des Angeklagten und der dreißig Zeugen ergab, daß der Angeklagte ein übler Nazistreber von niedrigster Gesinnung ist, der die Denunzierung verübte, um für sich einen Vorteil in seiner Laufbahn herauszuschlagen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Todesstrafe wegen Mordes in mittelbarer Tateinheit. Die Geschworenen verurteilten Puttfarken wegen Beihilfe zum Mord zu lebenslänglichem Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit. 27