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Das jüdische Echo · 1930-10-17 · 42 (17.10.1930) · p. Seite 585

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
42 (17.10.1930)
Date
1930-10-17
Page
Seite 585 (sequence 3)
Language
German
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Das Jüdische Echo Nummer 42 17. Oktober 17. Jahrgang Forderungen der Stunde Die Empfindungen, die der Wahlausgang vom 14. September in den Seelen der deutschen Juden ausgelöst hat, sind verhältnismäßig eindeutig, sehr viel weniger dagegen die Folgerungen, die man theoretisch und praktisch aus ihnen zieht. In einer Forderung scheinen sich aber erhebliche Teile der deutschen Judenheit einig zu sein, nämlich in der, daß innerjüdische Streitigkeiten, vor allem Wahlkämpfe in der gegenwärtigen Situation nach Möglichkeit zu vermeiden seien. Da in Preußen auf den 30. November Wahlen zum Preußischen Landesverband und gleichzeitig auch Repräsentantenwahlen in Berlin und anderen Städten angesetzt sind, hat man bereits Bemühungen unternommen, ein Wahlkompromiß zustande zu bringen. So hat sich die religiöse Mittelpartei in Berlin gegen einen Wahlkampf ausgesprochen und das Berliner Rabbinerkollegium hat den Vorstand der Berliner jüdischen Gemeinde aufgefordert (siehe „Jüd. Echo“ Nr. 41), „alle Versuche“ zu unternehmen, um die für den 30. November vorgesehenen Wahlen zu vermeiden, unter anderem mit der Begründung, daß in dieser Zeit für die unproduktiven Zwecke eines Wahlkampfes kein jüdisches Geld verwendet werden dürfe. Wie die „Jüdische Rundschau“ berichtet, haben sich allerdings die Rabbiner ausgeprägt politisch liberaler Richtung an dieser Aktion nicht beteiligt. Jüdische Wahlen sind in nicht allzu langer Zeit auch in Bayern fällig. Im Februar 1931 sind die Gemeindekörperschaften in München und Nürnberg sowie die Tagung des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden neu zu wählen. Die Frage, Wahlkampf oder Wahlkompromiß, ist daher auch hier akut und verlangt eine ehrliche Antwort. Angesichts der unübersichtlichen politischen Situation in Deutschland, deren Weiterentwicklung noch immer nicht übersehen werden kann, muß von vornherein zugegeben werden, daß die Durchführung jüdischer Wahlen in einer Zeit, in der systematisch etwa Schaufenster jüdischer Geschäfte demoliert werden, in der Juden in der Öffentlichkeit und bei der Ausübung ihres Berufes gefährdet sind, unmöglich erscheint. Wenn es s o schlimm ist, wird man tatsächlich von Wahlen absehen müssen; ob aber Zustände, wie sie sich am Tage der Reichstagseröffnung in Berlin herausgebildet haben, sich weiter ausbreiten können, ist immerhin doch noch sehr fraglich. Noch besteht eine deutsche Staatsgewalt und noch ist die Hoffnung erlaubt, daß sich die Schwierigkeiten in Deutschland in parlamentarischer Weise erledigen lassen. Diese Hoffnung bedeutet aber auch andererseits für die deutschen Juden, daß sie sich nicht in einem Augenblick besonderer Not befinden, sondern, daß sie sich auf Jahre der Not einrichten müssen. Der deutsche Reichstag ist verfassungsmäßig auf vier Jahre gewählt; wer damit rechnet, daß die deutsche Reichsverfassung in Kraft bleibt, hat also zur Kenntnis zu nehmen, daß für die nächsten vier Jahre ein Fünftel bis ein Viertel der deutschen Volksvertreter antisemitisch eingestellt bleibt, auch dann, wenn, wie kaum zu hoffen ist, die Anhängerschaft der Nationalsozialisten in kurzer Zeit wieder erheblich abnehmen sollte — eine Tatsache, die sicherlich nicht ohne Folgen für das deutsche Judentum sein wird. Diese Situation ist in Wirklichkeit auch gar nicht neu; die Reichstagswahlen haben sie nur deutlich sichtbar gemacht. Bei der Erörterung so wichtiger Maßnahmen, wie der Durchführung oder Nichtdurchführung von jüdischen Wahlen, dürfen diese Erwägungen nicht außer Acht gelassen werden. Verschiebung der Wahlen auf später braucht noch nicht Verschiebung der Wahlen auf einen besseren Zeitpunkt zu bedeuten, ja unter Umständen wird ihre Vornahme später noch mehr erschwert sein. Freimachen muß man sich auch von einem Vorurteil, dem weite Kreise leider heute schon verfallen sind, daß es nämlich schlechten Willen beweise, Gehässigkeit, persönlichen Ehrgeiz oder noch schlimmere Dinge, wenn man eine Wahl für notwendig erklärt. Wahlrecht ist Wahlpflicht. Dieser Satz gilt keineswegs nur in dem Sinne, daß der einzelne, wenn eine Wahl angesetzt ist, sein Mitbestimmungsrecht ausüben muß, sondern auch und vor allem, daß es Pflicht der Gemeinschaft ist, Wahlen durchzuführen und die Ausübung des Wahlrechts dadurch erst möglich zu machen. Solange unsere Gemeinden und Verbände demokratisch organisiert sind — und wer möchte darauf verzichten? —, heißt eine Wahlhandlung durch Parteivereinbarung vermeiden doch nichts anderes, als dem einzelnen Mitglied sein Mitbestimmungsrecht an der Verwaltung und Regelung der jüdischen Angelegenheiten zu entziehen, heißt es nichts anderes, als eine Art Notabeinwirtschaft wieder einzuführen, deren Überwindung heiße und leidenschaftliche Kämpfe gekostet hat, heißt es nichts anderes, als das Interesse an jüdischen Dingen, das ohnehin lange nicht intensiv genug ist, systematisch zu dämpfen und zu verkümmern. Es ist nicht ungefährlich nicht zu wählen, auch in einer Zeit der Not, vielleicht gerade in einer Zeit der Not, weil nämlich in ihr von den Grundsätzen, nach denen die jüdischen Angelegenheiten geführt werden, noch weit mehr abhängt, als in normalen Zeiten. Durch ein Wahlkompromiß erschwert man für eine Reihe von Jahren die in vielem notwendige Erneuerung unserer Gemeinden, macht man eine Verjüngung der Verwaltungen unmöglich, erklärt man sich mit Zuständen zufrieden, mit denen zufrieden zu sein die Sorge für die jüdische Zukunft ganz einfach nicht erlaubt. Und weil dem so ist, braucht ein Wahlkampf nicht notwendig unproduktiv zu sein. So gilt es also sehr sorgsam abzuwägen, welche Gefahr größer ist: die akute des äußeren Angriffs, die uns zwingt, Auseinandersetzungen auch über lebenswichtigste Fragen im Innern zu vertagen oder die chronische der Verdumpfung und Verkalkung unserer jüdischen Gemeinden und Verbände, die zu unterschätzen allzu üblich geworden ist, auch bei denen, die vor zehn Jahren einen neuen Zug in die Gemeindestuben hineingetragen haben. Mag

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