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Das jüdische Echo · 1930-08-29 · 35 (29.8.1930) · p. Seite 495

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
35 (29.8.1930)
Date
1930-08-29
Page
Seite 495 (sequence 19)
Language
German
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Nr. 35 Das Jüdische Echo 495 letzung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden empfunden wird1. Der offizielle Festakt am Montag vormittag nahm einen besonders glanzvollen Verlauf. Neben dem 1. Vorsitzenden des Vereins feierten den Jubiläumstag die Herren Regierungsschulrat Dr. Schmidt im Namen der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kommerzienrat Braunschweiger (Würzburg) für den Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden, Rabbiner Dr. Stein (Schweinfurt) und Rabbiner Dr. Hanover (Würzburg) für die Bayerische Rabbinerkonferenz, letzterer zugleich auch namens der Frankenloge Würzburg, Stadtschulrat Walle namens der Stadt Würzburg, Justizrat Dr. Haas im Namen der Israelitischen Kultusgemeinde Würzburg, Studiendirektor Stoll namens der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt Würzburg, der Präparandenschule Höchberg und der staatlichen Lehrerbildungsanstalt Würzburg, Oberlehrer Troll (Würzburg) namens des Bayerischen Lehrervereins, Oberlehrer Steinhard1 (Magdeburg) für den Reichsverband jüdischer Lehrer- Vereine Deutschlands und den Preußischen Israelitischen Lehrerverein, Kaufmann (Tauberbischofsheim) für den badischen, Kahn (Alsfeld) für den hessichen, Heimann (Plauen) für den mitteldeutschen und den sächsischen Lehrerverein und Schottland (Frankenthal) für die Vereinigung der israelitischen Kantoren und Lehrer in der Pfalz. Begrüßungstelegramme und Glückwunschschreiben waren eingetroffen vom Bayerischen Staats ministerium für Kultus und Unterricht, vom Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden, vom Regierungspräsidenten von Unterfranken und von vielen Organisationen, Brudervereinen und bedeutenden. Persönlichkeiten des jüdischen öffentlichen Lebens. Der Festredner, Dr. Fränkel (Augsburg), konnte sich in seinem Vortrage: .,Der jüdische Lehrer von heute“ kurz fassen, da die Redner in ihren Worten das Thema mannigfach illustriert hatten. Der Festakt war würdig eingerahmt von zwei wohlgelungenen hebräischen Chören unter Leitung von Oberlehrer Hellmann (Würzburg). Reichstagswahlausischuß 1930 Berlin, 21. August. (JTA.) Auf Veranlassung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens traten — wie der JTA. mitgeteilt wird — am Mittwoch, dem 20. August. Vertreter des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, der Zionistischen Vereinigung für Deutschland,' des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten und der Großloge für Deutschland U.O.B.B. zu einem Reichstagswahlausschuß 1930 zusammen. Unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil, stellvertretendem Vorsitzenden des Central- Vereins und unter Mitwirkung von Kurt Blumenfeld, Präsidenten der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, sowie in Anwesenheit des Vorsitzenden des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, Dr. Leo Löwenstein, konstituierte sich der Ausschuß nach einem Referat des Syndikus des Central-Vereins, Dr. Alfred Wiener, der zum Vorsitzenden des Ausschusses bestimmt wurde. Zu Geschäftsführern des Ausschusses wurden Dr. Alfred Hirschberg, Stellvertretender Syndikus des Central-Vereins, sowie ein Mitglied der Zionistischen Vereinigung, dessen Persönlichkeit noch nicht feststeht, bestellt. Der Zweck des Ausschusses besteht in der Erfüllung der Aufgaben, die zum Wohle der deutschen Juden von allen Organisationen gemeinsam erfüllt werden können. Insbesondere 'soll der Ausschuß finanzielle Mittel neben den Sammlungen der Organisationen beschaffen. Die im Ausschuß vertretenen Organisationen stimmen darin überein, daß es sich bei diesem Ausschuß um keinerlei Gesinnungskompromisse handelt und daß die eigene Tätigkeit der Organisationen durch die Existenz des Ausschusses in keiner Weise geändert werden soll. Eine wichtige Reichsgerichtsentscheidung: Kein Richter darf wegen seines Glaubensbekenntnisses abgelehnt werden! Berlin, 21. August. (JTA.) Wie die JTA. bereits mitgeteilt hat, hat das Schöffengericht Hindenburg (Oberschlesien) dem Ablehnungsantrage eines nationalsozialistischen Angeklagten gegen einen richterlichen jüdischen Beisitzer 'stattgegeben. Die völkische Presse veröffentlichte diesen Beschluß mit Frohlocken. Die „C.-V.-Zcitung“ teilt hierzu mit: Auf die kultur- und rechtspolitische Seite dieser Angelegenheit einzugehen, ist hier nicht am Platze. Dagegen trifft es sich günstig, daß gerade jetzt im letzten Heft der „Juristischen Wochenschrift“ Nr. 33, vom 16. August 1930, auf Seite 2560, Nr. 26, eine reichsgerichtliche Entscheidung veröffentlicht wird, die den Beschluß des genannten Schöffengerichts als gesetzwidrig kennzeichnet. Der vom Reichsgericht behandelte Fall betrifft zwar die katholische Kirche, jedoch ohne weiteres auf Grund seiner allgemeinen Ausführungen auch die jüdische Religionsgemeinschaft. Das Reichsgericht führt an den entscheidenden Stellen folgendes aus: „Gegen die Grundsätze, von denen sich das Gericht bei der Zurückweisung des Ablehnungsantrages hat leiten lassen, bestehen keine rechtlichen Bedenken... Die allgemeinen Ausführungen, die die Gefahr der Befangenheit eines katholischen Richters in einem Teil der hier fraglichen Art dartun sollen, konnten die Ablehnung nicht rechtfertigen, denn für den Richter besteht die Pflicht, unbeirrt durch die Rücksicht seines Glaubensbekenntnisses die Staatsgesetze anzuwenden, so daß er, vor einen Gewissenswiderstreit gestellt, von sich aus für den fraglichen Fall von der Ausübung des Richteramts absehen müßte. Erklärt also der Richter, sich nicht befangen zu fühlen, also in der Lage und bereit zu sein, unbeirrt durch seine Zugehörigkeit zu einem gewissen Glaubensbekenntnis zu urteilen, so kann auch von dem verständigen Standpunkt eines Angeklagten aus kein Grund bestehen, in eine eingenommene Ausübung des Richteramts durch diesen Richter Zweifel zu setzen.“ Die Hitler-Gruppe in Dolgesheim aufgelöst Berlin, 20. August. (JTA.)'In dem rhein-hessischen Orte Dolgesheim haben bekanntlich die Nationalsozialisten den Wein-Kommissionär und Reichsbannermgmn Frank gewaltsam von Haus und Hof vertrieben. Jetzt hat der zuständige Kreisdirektor auf Grund des § 2 des Reichsvereinsgesetzes die Ortsgruppe Dolgesheim der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei aufgelöst, weil aus ihrem Verhalten hervorgeht, daß ihr Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft. Hitler-Zellen bei der „Mitropa“, Berlin, 20. August. (JTA.) Das sozialdemokratische Hauptorgan „Vorwärts“ schreibt: „Vor •uns liegt ein Flugblatt an die Mitropa-Angestellten, in dem diese zu einer „Gründungsversammlung einer N.S.-Betriebszelle“ eingeladen werden. Vorgearbeitet ist ja in der Mitropa schon fleißig. Das leitende Personal und auch das Aufsichtspersonal

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