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Das jüdische Echo · 1930-08-15 · 33 (15.8.1930) · p. Seite 468

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
33 (15.8.1930)
Date
1930-08-15
Page
Seite 468 (sequence 17)
Language
German
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468 Das Jüdische Echo Nr. 33 Palästinafrage mit europäischen Problemen nicht verquickt werden solle. Gleichzeitig hielt es die Konferenz für erwünscht, in einem späteren Stadium für die Förderung einer Verständigung zwischen Juden und Arabern in Palästina zu wirken. Louis Lipsky kritisiert die gegenwärtige Form der Jewish Agency. Die Nichtzionisten haben enttäuscht N e u y o r k , 8. August. (JTA.) Louis Lipsky, der frühere Vorsitzende und jetzige Vorsitzende der Zionistischen Organisation Amerikas, hat heute, unmittelbar vor Antritt seiner Reise nach Berlin, ein Statement erlassen, in welchem er darüber klagt, daß die erweiterte Jewish Agency ungleich zusammengesetzt sei, die Teilhaberschaft der Nichtzionisten überwiegt, wenigstens soweit es sich um die amerikanische Sektion handelt. Auch ist die Jewish Agency nicht durchorganisiert und wirkt nicht repräsentativ genug. Die Hoffnungen, daß die Nichtzionisten bestrebt sein werden, die Kräfte des Jüdischen Nationalheims zu erweitern und zu verstärken und aktive Exponenten beim Aufbau Palästinas zu werden, sind enttäuscht worden. Louis Lipsky schließt sein Statement mit dem Bemerken, er vertraue darauf, daß die Berliner Tagungen heilende Maßnahmen beschließen werden. 10 000 Juden an der Klagemauer am Vorabend des Tischa b’Aw Jerusalem, 5. August. (JTA.) Nach polizeilichen Schätzungen weilten am Vorabend des Tischa b'Aw etwa 10 000 Juden an der Klagemauer. Infolge dieser außerordentlichen Menschenansammlung konnten bis^ Mitternacht nicht alle Klagemauerbesucher den Platz verlassen. Arabern war an diesem Abend verboten, den zur Klagemauer führenden Hauptweg zu benutzen. ln Tel-Awiw brannten am Tischa-b'Aw-Abend die Straßenlampen nicht. Alle Vergnügunsstätten waren geschlossen. In der überfüllten Gemeindehalle (Beth Haam) hielt Professor J. Klausner einen Vortrag über die zweite Zerstörung des Tempels. Der erste Jahrestag des Ausbruchs der Palästinaunruhen. — Öffentliche Gedächtniskundgebungen und Trauerzüge zu den Friedhöfen verboten Jerusalem, 11. August. (JTA.) Am Montag, dem 11. August, jährt sich (nach dem jüdischen Kalender) zum erstenmal der Tag, an dem aufgehetzte Teile der arabischen Bevölkerung Palästinas ihren Angriff gegen den jüdischen Jischuw begannen, der so viele Opfer auf beiden Seiten erforderte. Das palästinensische Judentum traf Vorbereitungen, um diesen Tag als einen Tag der Trauer und des Gedenkens der Opfer ruhig und würdig zu begehen. Die Ausführung dieses Vorhabens wird aber stark beeinträchtigt durch Verordnungen der Behörden, bei denen der offenbare Wunsch besteht, daß der Gedächtnistag eindruckslos vorübergehe. Der Distriktsgouverneur von Jerusalem Keith- Roach ließ allen repräsentativen jüdischen Institutionen einschließlich der Agudas Jisroel eine Verordnung zugehen, der gemäß formierte Trauerzüge zu den Friedhöfen, sowie öffentliche Trauer¬ und Gedächtniskundgebungen verboten sind. Erlaubt seien nur Einzelbesuche an den Gräbern der Opfer der vorjährigen Unruhen, sowie Gedenkfeiern in den Synagogen, wobei sich jedoch die Synagogenvorsteher verpflichten müssen, für einen vollkommen ruhigen Verlauf der Feiern zu sorgen. Zusammengehen der Agudah mit der übrigen jüdischen Gemeinschaft Jerusalem, 10. August. (JTA.) Eine Abordnung der Agudah Jisroel unter Führung des greisen Rabbi Sonnenfeld besuchte den stellvertretenden Oberkommissar Sir Stuart Davis, wobei Rabbi Sonnenfeld die Erklärung abgab, daß die Agudah in allen bedeutenden Fragen, wie z. B. die Klagemauerfrage mit der jüdischen Gemeinschaft Palästinas zusammengeht. Für den Nichteintritt der Agudah in die organisierte jüdische Gemeinschaft (Knesseth Israel) seien einzig und allein religiöse Motive maßgebend gewesen. Arbeitskonflikt zwischen der Tel-Awiwer Stadtverwaltung und Histadruth Tel-Awiw, 8. August. (JTA.) Zwischen der Stadtverwaltung von Tel-Awiw und der jüdischen Arbeiterföderation (Histadruth) bestehen schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Erteilung der Aufträge für die Errichtung des Schlachthauses in Tel-Awiw. Histadruth wendet sich dagegen, daß der Haubtteil der Arbeiten privaten Unternehmern zugewiesen wurde und daß die Arbeiterföderation dabei leer ausging. Beide Streikparteien wenden sich mit öffentlichen Kundgebungen an die Öffentlichkeit. Die Stadtverwaltung ermahnt die Arbeiter, sich nicht unbefugter Weise auf den Grundstücken aufzuhalten, während Histadruth die Arbeiter auffordert, bis zur Beilegung des Konfliktes die Arbeit für das Schlachthaus einzustellen. Urphali begnadigt. — Die Todesstrafe in zehnjähriges Gefängnis umgewandelt Jerusalem, 7. August. (JTA.) Die Palästinaregierung teilt in einem am 7. August, 11 Uhr vormittags, herausgegebenen Communique mit, daß der High Commissioner die Begnadigung des vom Jaffaer Gericht zum Tode verurteilten Juden Ioseph Urphali ausgesprochen hat. Die Todesstrafe wurde in eine zehnjährige Gefängnisstrafe umgewandelt. Das Jaffaer Gericht hat das Todesurteil gegen Joseph Urphali ausschließlich auf Grund von arabischen Zeugen ausgesprochen, die bekundeten, daß Urphali während der Augustunruhen gegen Araber mit einer Waffe aufgetreten ist. In einer später fortgeführten Untersuchung haben britische Polizisten Urphali stark entlastet, das Oberste Gericht hat sich trotzdem zu einer Kassierung des Urteils nicht entschließen können. Unter der palästinensischen Judenheit ist die Überzeugung von Urphalis Unschuld allgemein. Für ein Wiederaufnahmeverfahren Jerusalem, 10. August. (JTA.) Wie die JTA. erfährt, sind Bestrebungen im Gange, um eine Wiederaufnahme des Prozesses Urphali, gegen den die Todesstrafe bekanntlich in eine zehnjährige Gefängnisstrafe umgewandelt wurde, zu erreichen. Man hofft, daß ein solches Wiederaufnahmeverfahren die vollständige Unschuld Urphalis dartun und seine vollkommene Straffreiheit zum Erfolg haben wird. Der Verteidiger Urphalis, Dr. Eliash, drang auf eine volle Begnadigung, indem er sich darauf stützte, daß der Londoner Privy Council nur aus technischen Gründen nicht in der Lage war, das Todesurteil gegen Urphali aufzuheben, bzw. ein Wiederaufnahmeverfahren zu veranlassen. Man glaubt auch, daß die Palästinaregierung nur darum die volle Begnadigung nicht aussprach, weil der oberste Richter Palästinas und andere hohe britische Richter sich auf Urlaub befinden. Es wird aber angenommen, daß die Gnade-Empfehlung seitens der Richter des Privy Council nicht den

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