Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 26 (27.6.1930)
- Date
- 1930-06-27
- Page
- Seite 361 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 26 27. Juni 17. Jahrgang Zur Tagung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden in München am 29. und 30. Juni In einer schweren Zeit der wirtschaftlichen Not und des Niedergangs hält diesmal der Verband seine Tagung ab. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Beratungen darauf bedacht sein müssen, größte Sparsamkeit walten zu lassen, und der Sparausschuß, der seinerzeit auf der Tagung in Aschaffenburg auf Antrag der Jüdischen Volkspartei eingesetzt worden ist, hat unter dem Vorsitz des Herrn Kommerzienrats Dreischlinger, Neumarkt, gut gearbeitet; der Voranschlag für den Etat 1930 zeigt deutlich die Spuren dieser Arbeit. Wie in Aschaffenburg von volksparteilicher Seite mit Recht betont wurde, sollen trotz aller Sparsamkeit die religiös-kulturellen, geistigen und sozialen Angelegenheiten des Verbandes darunter nicht Not leiden. Im großen und ganzen zeigt das auch sowohl der Voranschlag, als auch die Übersicht über die Ausgaben für soziale und kulturelle Zwecke. Wir sind sicher, daß mit uns weite Kreise des Verbandes es schmerzlich empfinden, daß unter den Wohltahrts- und Bildungsanstalten eine Reihe von Kürzungen vorgeschlagen werden muß, z. B. für die Rabbiner-Bildungsanstalten, von denen wir hoffen wollen daß gegen Ende des Etatjahres wenn die Mittel es erlauben, hier vielleicht noch nachträglich die Differenz bewilligt werden kann. Angesichts der schweren finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der gesamten Judenheit kann es natürlich nicht verantwortet werden, durch eine andere Maßnahme die Einnahmen des Verbandes erhöhen zu wollen. Es wird wohl auf keiner Seite der Tagung das Bedürfnis dafür bestehen. Es ist immerhin doch erfreulich, 'daß der Verband in der Lage ist, für soziale und kulturelle Zwecke über RM. 200 000.— einzusetzen und wir erwarten bestimmt, daß weitere Kürzungen von der Tagung nicht mehr gewünscht werden. Eine weise Sparsamkeitspolitik trachtet eben danach an der richtigen Stelle Einsparungen zu machen, steuerlich alle die Kreise richtig zu erfassen, die leistungsfähig sind, zur Entlastung der schwächeren Schultern und zur S.tärkung der Ausgaben für die religiös-kulturellen und sozialen Zwecke. Ein Beispiel solcher mustergültigen Finanzgebarung in diesem Sinne hat uns in den letzten Monaten die Jüdische Gemeinde Berlin gegeben, die zur Zeit von Dir. Kareski, dem Vorsitzenden der Jüdischen Volkspartei Berlin, geführt wird. Wir möchten in diesem Zusammenhang betonen, daß wir immer noch der Meinung sind, daß ein Weg gefunden werden müßte, um Rat und Tagung in eine Einkammer zu vereinigen. Sollte es nicht möglich sein, Aufgaben des Rates durch einen Ausschuß der Tagung erfüllen zu lassen und andererseits die Mitgliederzahl, wie sie heute in Rat und Tagung gegeben ist, zu vermindern? Der Deutsche Reichstag geht uns zur Zeit in diesem Punkte mit gutem Beispiel voran. Hinsichtlich der Besoldungsbeschlüsse freuen wir uns konstatieren zu können, daß gerade auf diesem Gebiete der Sparausschuß schon recht erfreuliche Resultate zu verzeichnen hat. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf einen Stellenplan, den der jüdische Lehrerverein in Bayern eingereicht hat, dessen Auswirkung sich aber erst in den nächsten Jahren fühlbar machen kann. Es ist selbstverständlich, daß ein solcher Plan auf weite Sicht bestehen muß, damit man im gegebenen Falle die notwendigen Einsparungen sicher vornehmen kann. Hinsichtlich der Kürzung der Rabbinatszuschüsse ist es leider nicht möglich gewesen, für die Großgemeinden eine größere Kürzung, als es vorgesehen ist, eintreten zu lassen. Es wird bei der Besprechung der Rabbinats-Bezirksordnung darüber und über andere Punkte noch manches zu sagen sein. Zur Beratung gelangen wird ein Antrag der Jüdischen Volkspartei, der die unterschiedliche Behandlung von reich s - und nicht reichsangehörigen Juden im Verband aufheben soll, mit der Tendenz, allen jüdischen Gemeinden zu empfehlen, für ihre Satzungen das gleiche zu tun. Nachdem vor allen Dingen die Gemeinde Nürnberg, wie schon so häufig, führend in diesem Punkte vorangegangen ist, dürften darin größere Schwierigkeiten kaum zu erwarten sein. In Nürnberg besteht für alle Mitglieder ohne Unterschied der Herkunft für das aktive Wahlrecht eine zweijährige und für das passive eine vierjährige Karenzzeit. Das dürfte für das ganze Land ein ausreichender Schutz sein. Zur Verfassung des Verbandes (§ 29a Disziplinargerichte betreffend) wi/d von der Verbandsleitung der Vorschlag unterbreitet, die Disziplinargerichte auch zuständig zu erklären gegenüber Mitgliedern der Gemeindeverwaltung, des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung. Es ist das ein erfreulicher Fortschritt in der innigen Verbindung zwischen den Gemeinden des Landes und dem Verband. Eine wichtige neue Bestimmung ist auch zu § 24 der Beamtenordnung vorgesehen, wonach das Dienstverhältnis der Beamten bis zum 68. Lebensjahr verlängert werden kann. Auch darin folgt der Verband dem Beispiel politischer Körperschaften. Ein weiterer Zusatz zur Beamtenordnung (§ 5), der von der größten Tragweite für Einsparungen des Verbandes ist, betrifft die Versetzungsmöglich' keit eines älteren Beamten mit größeren Bezügen aus einer leistungsunfähig gewordenen Gemeinde in eine andere, lebensfähige Gemeinde. Damit soll nicht die Autonomie der Gemeinden oder die Unwiderruflichkeit der Beamten angetastet werden. Es entspricht dies vielmehr einer absolut berechtigten Konsequenz in den Sparmaßnahmen des Verbandes und einer gesunden Finanzgebarung. Selbstverständlich müßten diese neuen Bestimmungen auf alle Kategorien von Beamten angewendet