Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 24 (13.6.1930)
- Date
- 1930-06-13
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 24_13. Juni 17. Jahrgang Die Verhandlungen der Mandatskommission Beginn der Palästina-Session der permanenten Mandatskommission des Völkerbundes Genf, 4. Juni. (JTA.) Am Dienstag, dem 3. Juni, begann die außerordentliche Tagung der Ständigen Mandatskommission des Völkerbundes, die ausschließlich den Angelegenheiten Palästinas im Zusammenhang mit den Unruhen im August und September 1929 gewidmet ist. Der Kommission liegen verschiedene Dokumente zur Behandlung vor, so der schon veröffentlichte Bericht der von Sir Walter Shaw geführten britischen Palästina-Untersuchungskommission, ein Bericht der Jewisli Agency für Palästina über die Entwicklung des Jüdischen Nationalheims im Jahre 1929, ein Memorandum der Jewish Agency als Antwort auf den Bericht der Sliaw- Kommission u.a.ni. Das jüdische Nationalheim in Palästina im Jahre 1929 — Ein Brief Weizmanns an Sir John Chancellor Der Bericht der Jewish Agency an die Ständige Mandatskommission des Völkerbundes über die Entwicklung des jüdischen Nationalheims im Jahre 1929 ist eingeleitet durch ein Schreiben des Präsidenten der Jewish Agency, Dr. Chaim Weizmann, an den High Commissioner für Palästina, Sir John Chancellor. Das Schreiben lautet: An Seine Exzellenz den High Commissioner für Palästina, Jerusalem. Eure Exzellenz. Im Namen der Exekutive der Jewish Agency für Palästina, anerkannt unter Artikel 4 des Palästinamandates, habe ich die Ehre, Sie zu ersuchen, das beiliegende Memorandum über die Entwicklung des jüdischen Nationalheims, in Palästina im Verlaufe des Jahres 1929 durch die geeigneten Kanäle dem Generalsekretär des Völkerbundes zwecks Informierung der Ständigen Mandatskommission zuzuleiten. Die Unruhen in Palästina im August und September 1929 werden in diesem Memorandum, welches den Richtlinien in früheren Jahren überreichter ähnlicher Memoranda folgt, nur gestreift. Die Unruhen und der im März 1930 von der durch die Regierung Sr. Majestät ernannten Untersuchungskommission überreichte Bericht erfordern jedoch eine erschöpfende Behandlung unsererseits; sie werden in einem getrennten Memorandum behandelt. Eine im Bericht der Palästina-Untersuchungskommission aufgeworfene Frage muß ich jedoch, da sie fundamentale Prinzipien berührt, schon in diesem Mantelbrief erwähnen. Die angeblichen Befürchtungen der Araber „bezüglich ihrer wirtschaftlichen Zukunft“ haben drei der Kommissionsmitglieder veranlaßt, vorzuschlagen, daß unsere Einwanderung beschnitten und unsere Freiheit, Boden zu erwerben, beschränkt werden soll. Es kann aber ein Nationalheim ohne Menschen und ohne Boden nicht geben. Eine Beschränkung unserer Einwanderung aus politischen Gründen oder eine Gesetzgebung, die uns der Möglichkeit beraubt, Boden für unsere Siedlungen zu erwerben, würden dem Wesen nach für uns eine Aufhebung der Politik des Mandates bedeuten. Während wir mit Freuden von dem uns in dem Bericht gemachten Zugeständnis Kenntnis nehmen, daß unsere Arbeit in Palästina infolge des ihr innewohnenden Charakters der arabischen Bevölkerung zum Segen gereicht — was auch ganz in unserer Absicht liegt —, ist unser Nationalheim doch ein Ziel für sich und als solches durch das Mandat anerkannt. Wäre unser Recht, nach Palästina zu kommen, von den Vorteilen abhängig, die seitens einer Mehrzahl der jetzigen Landesbewohner daraus gezogen werden, dann würde unsere Position im Lande sich in keiner Weise von derjenigen unterscheiden, die in ein fremdes Land kommende Einwanderer einnehmen; die Bestimmungen des Mandates, die ein jüdisches Nationalheim in Palästina vorsehen, würden dann bedeutungslos werden. Die gleiche Wirkung würde eine unterschiedliche Behandlung gegen uns, die uns von dem Boden Palästinas fernhält, haben; die durch keine Tatsachen begründete Behauptung, daß Boden für jüdische Kolonisation in Palästina nicht verfügbar ist, ist nur ein indirekter Versuch, die Politik des jüdischen Nationalheims zu zerstören. Die vom Premierminister Großbritaniens am 3. April abgegebene Erklärung, daß die Regierung Sr. Majestät an der Politik des Mandates festhält — eine Erklärung, die auch von den Führern der beiden Oppositionsparteien gebilligt wurde —, gibt uns die Sicherheit, daß seitens derjenigen, die allein in Großbritannien für Beschlüsse in Fragen höherer Politik verantwortlich sind, keine der Politik des jüdischen Nationalheims zuwiderlaufende Maßnahmen erwogen werden. Ich habe die Ehre zu sein Eurer Exzellenz ergebenster gez. Ch. Weizmann, Präsident der Jewish Agency für Palästina. Die Antwort der Jewish Agency auf den Bericht der Shaw-Kommission Genf, 4. Juni. (JTA.) Der Mandatskommission des Völkerbundes, die am 3. Juni zur Behandlung der Palästinafrage in Genf zusammengetreten ist, liegt ein umfangreiches Memorandum der Jewish Agency an die Mandatskommission vor. Die in Erwiderung auf den Bericht der Untersuchungskommission gebotene kritische Analyse der Argumente und Schlußfolgerungen des Shawberichtes wird nach der positiven Seite durch Aufstellung konstruktiver Programmvorschläge ergänzt. Das vom früheren politischen Sekretär der Zionistischen Organisation und jetzigen ehrenamtlichen Rechtsberater der Jewish Agency, Leonard J. Stein, verfaßte Memorandum umfaßt mehr als 110 Seiten. In der Einleitung wird zunächst festgestellt, daß die Untersuchungskommission sich entgegen ihren Instruktionen auch mit den Fragen der großen Politik beschäftigt hat, obwohl Henderson am 6. September 1929 im Völkerbund erklärt hat, daß die Vollmachten der Kommission nur auf die unmittelbaren Ursachen und Hilfsmittel beschränkt sind und Fragen höherer Politik ausschließen, und MacDonald am 23. Dezember 1929 erklärt hat, daß die Fragen der künftigen Ausführungen des Mandates ganz sicher außer-