Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- 17 (25.4.1930)
- Date
- 1930-04-25
- Page
- Seite 235 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 17_ 25. April 17. Jahrgang Zwei Gedenktage Zehn Jahre Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Am 19. und 20. April waren es zehn Jahre, daß auf einer in Nürnberg abgehaltenen Sitzung die vorbereitenden Verhandlungen zur Gründung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden mit der Annahme der vorläufigen Neumeyerschen Verfassung zum Abschluß gebracht werden konnten; es dauerte zwar noch über ein Jahr, bis im Juni 1921 auch die erste Verbandstagung (ebenfalls in Nürnberg) zusammentrat, doch darf man seinen Beginn immerhin für die zuerst erwähnte Sitzung in Anspruch nehmen. Man hat den Verband damals mit großen Hoffnungen begrüßt und heute darf man wohl auch sagen, daß er sich in den zehn Jahren seines Bestehens als eine wichtige und wertvolle Institution erwiesen hat, die für die bayerischen Juden Außerordentliches geleistet hat und zweifellos auch in Zukunft noch leisten wird. Nicht allein vorläufige Sicherung der Kleingemeinden, Lösung zahlreicher Beamtenfragen hat man ihrri zu verdanken: er hat auch eine Stärkung des jüdischen Bewußtseins herbeigeführt und die Überzeugung verbreitet, daß jüdische Fragen Gemeinschaftsfragen1 sind und nur durch solidarische Anstrengungen gelöst werden können. Freilich gab es auch innerhalb des Verbandes während dieser zehn Jahre so manche Schwierigkeiten, und seine Verfassung mußte in entscheidenden Punkten geändert werden, um jüdischen und demokratischen Forderungen gerecht zu werden (es sei z. B. nur an die Frage des passiven Wahlrechts für Ausländer erinnert, das diesen vor zehn Jahren noch vorenthalten war). Wie gut indes er im allgemeinen, besonders in Wohlfahrtsangelegenheiten, gearbeitet hat und wie notwendig er war, beweist vielleicht am besten, daß niemand sich heute seine Existenz wegdenken könnte. Trotzdem aber besteht kaum Anlaß nun über <lem Dank an den Verband und seine leitenden Männer und über der Befriedigung über den Stand der Organisation zu vergessen, daß noch eine ganze Reihe von Fragen bestehen, die ihrer Lösung harren. (Von der Aufrollung einer Diskussion über den u. E. nicht gerade glücklichen Namen, in dem doch vielleicht einmal nach dem Vorgang des Lehrervereins das „israelitisch“ durch das viel bessere und unseren Gefühlen eher entsprechende „jüdisch“ ersetzt werden könnte, sei dabei ganz Abstand genommen.) Dazu gehört unter anderem, daß der Einfluß des Verbandes, der ja eine freiwillige Organisation ist, durchaus nicht so tief geht, wie es der Fall sein müßte, so daß auch heute noch unter den Großgemeinden sich solche finden, deren Verfassungen unwürdig, um nicht zu sagen skandalös, sind. Noch immer ist es in Fürth möglich, daß Ostjuden weder aktives noch passives Wahlrecht haben — ein Zustand, der jetzt wirklich nicht länger mehr andauern darf und den Protest aller Gutgesinnten, auch im liberalen Lager, hervorrufen sollte. Der Verband hat zwar nicht die juristische, wohl aber die moralische Verpflichtung, hier einzugreifen und solche Gemeinden nachdrücklichst auf die von ihm geschaffenen Mustersatzungen hinzuweisen, die zwar auch nicht in jeder Beziehung ideal, aber doch in ihren Grundzügen anzuerkennen sind. Eine andere Frage, die heute noch völlig ungelöst und deren endgültige Regelung nicht abzusehen ist, ja die unglücklicherweise sogar durch die mannigfaltigsten Anstrengungen zu ihrer Lösung heute noch komplizierter erscheint, als sie jemals war, ist die des Reichsverbandes der deutschen Juden. Es liegt keineswegs am Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden, daß der Reichsverband noch nicht zustande gekommen ist, ja es ist anzuerkennen, daß sich dessen Leitung sogar besondere Mühe gegeben und keine Anstrengung gescheut hat, eine Gesamtorganisation der deutschen Juden ins Leben zu rufen. Wenn alle diese Anstrengungen bisher keinen Erfolg gehabt haben — das Bestehen der „Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches“ kann man wohl kaum als solchen betrachten — so liegt das im wesentlichen freilich an der Unfähigkeit des Preußischen Landesverbandes, sich zu positiven Entschlüssen und Vorschlägen aufzuraffen; auf der Tagung im Februar 1929 hat man es zwar fertiggebracht, den Neumeyerschen Entwurf von 1923 abzulehnen, was übrigens durchaus nicht aus einheitlichen Motiven geschah, hat es aber versäumt, nun daraus auch die Konsequenzen zu ziehen und die Initiative zu neuen Vorschlägen zu ergreifen, um die Frage ihrer Lösung näherzubringen. Zwar hat die letzte Sitzung des Preußenverbandes eine gemischte Kommission von 15 Mitgliedern zu diesem Zwecke eingesetzt, Resultate ihrer Tätigkeit sind vorläufig nicht zu verzeichnen. So ist im Augenblick nur so viel gewiß, daß die Initiative zu neuen Verhandlungen nunmehr von Preußen ausgehen muß und daß der bayerische Verband zunächst nur eine abwartende Stellung einnehmen kann; zu wünschen wäre aber nicht nur, daß der jüdischen Öffentlichkeit bald wieder ein neuer Entwurf vorliegt, sondern daß man auch in Bayern bereit ist, einem brauchbaren Entwurf die Zustimmung nicht zu versagen, auch' wenn er in gewissen Grundgedanken, die nun einmal die Billigung der großen Mehrheit der deutschen Juden nicht finden, von den früheren Entwürfen abweichen sollte. Solange diese entscheidende Frage noch offen ist, muß gesagt werden, daß der Arbeit des bayerischen Verbandes die eigentliche Krönung und Vollendung fehlt, so sehr auch die zehnte Wiederkehr seines Gründungstages im übrigen Veranlassung gibt, sich seiner Existenz und seiner großen Leistungen in einer überaus schwiergen Zeit zu freuen und seinen leitenden Männern dankbar zu sein.