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Das jüdische Echo · 1930-02-07 · 6 (7.2.1930) · p. Seite 73

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
17 (1930)
Issue
6 (7.2.1930)
Date
1930-02-07
Page
Seite 73 (sequence 3)
Language
German
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t Das Jüdische Echo Nummer 6 7. Februar 17. Jahrgang I f Bayerische Sozialdemokratie und Schächtgesetz Das Gesetz über das Schlachten von Tieren, deutlicher bezeichnet, das Schächtverbot, mit dem Bayern wieder einmal glorreich die Führung der deutschen Politik übernommen hat, ist zustande gekommen unter aktiver Mitwirkung der sozialdemokratischen Fraktion des Bayerischen Landtags; von der 33 Mitglieder zählenden Fraktion haben sich 11 vor der Abstimmung entfernt, 22 haben für die Regierungsvorlage gestimmt und ihr dadurch zur Annahme verholfen. Auch die im Antrag Scharnagl gegebene letzte Möglichkeit, den berechtigten Einwänden der jüdischen Bevölkerung Rechnung zu tragen, indem man das Staatsministerium des Innern zur Zulassung von Ausnahmen in besonderen Fällen ermächtigt hätte, wurde abgelehnt. Mit edler und bei ihr ihr ganz ungewohnter Konsequenz blieb die Sozialdemokratie bei dem einmal von ihr eingenommenen Standpunkt, den sie indessen in der Plenarsitzung vor der Abstimmung nicht einmal zu verteidigen für notwendig hielt. Fehlte es ihr dazu etwa an Mut? Es könnte freilich so scheinen und es hätte wahrhaftig auch viel Mut für einen rechten Sozialdemokraten dazu gehört, sich offen in eine Front mit Nationalsozialisten und Deutschnationalen zu stellen. Denn darüber kann doch kein Zweifel bestehen: die Versicherung des Flerrn Dr. Buttmann, daß sich seine Fraktion in dieser Frage nicht von judenfeindlichen sondern von humanitären Gesichtspunkten habe leiten lassen, ist so aufrichtig, daß sie nicht einmal ein politisches Kind glaubt, um so mehr als die Nationalsozialisten sich bei ihrer bisherigen Betätigung nicht gerade als Ritter der Humanität erwiesen haben; was die Sozialdemokraten eigentlich am wenigsten vergessen haben sollten. Deshalb fällt es auch sehr schwer, anzunehmen, daß die bayerischen Sozialdemokraten naiv genug gewesen wären, dieser Versicherung des Herrn Dr. Buttmann und der gleichwertigen des Herrn Professors Dr. Lent Glauben zu schenken und die Darlegungen des Herrn Dr. Högner im Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtags, wo er nach dem Bericht in der „Münchner Post“ betont hat, daß sich die Sozialdemokraten von jeder antisemitischen Tendenz vollkommen frei wüßten, können deshalb nur Erstaunen über so viel Harmlosigkeit erregen. Denn es kommt in politischen Dingen doch immer auf die Wirkung an. Es hört sich zwar ausgezeichnet an, was Herr Dr. Högner gesagt hat, aber es vermag nicht darüber hinwegzutäuschen, daß die Haltung der Sozialdemokraten, nach ihren Wirkungen beurteilt, antisemitisch ist, seine Versicherung will wenig mit der Tatsache übereinstimmen, daß die Sozialdemokratie sich in einer Frage, von der sie doch auch selbst zugeben wird, daß die Juden am stärksten betroffen werden, von ausgesprochen antisemitischen Absichten ins Schlepptau nehmen und sich bereitfinden ließ, ihre Mitwirkung zu einem Gesetz zu bieten, das von jedem Juden als antisemitische Maßnahme empfunden werden muß. All dies, obwohl der eigentliche auf Humaniät abzielende Zweck des Gesetzes durch eine Ausnahme für das Schächten, das nur 1,6 bis 2 Prozent sämtlicher Schlachtungen betrifft, kaum in Frage gestellt worden wäre — wenn es die Drahtzieher nicht eben gerade auf das Schächtverbot abgesehen hätten — und obwohl erhebliche rechtliche und politische Bedenken unbedingt die Sozialdemokraten von einer Zustimmung zu diesem Gesetz abhalten mußten. Niemand hat das klarer ausgesprochen als ein bayerischer Sozialdemokrat, Herr Dr. Philipp Löwenfeld, München, der in einem Artikel der „Münchner Post“ vom 28. Januar, also noch vor der Annahme des Gesetzes, das Wort zu dieser Frage ergriffen hat. Dr. Löwenfeld ist Dissident, schreibt also nicht pro domo, sondern nur aus der Sorge, „daß sich die Fraktion durch Anschluß an die von ihren Vertretern im Verfassungsausschuß vertretene Auffassung in Widerspruch setzen könne mit der lebendigen Tradition der Sozialdemokratischen Partei und mit jenen Grundsätzen, durch die die Sozialdemokratie groß geworden ist und durch deren Bekenntnis sie allein lebensfähig ist.“ Herr Dr. Löwenfeld weist überzeugend nach, daß die Rechtslage keineswegs SO' einwandfrei ist, wie Herr Dr. Högner meinte, der im Verfassungsausschuß sehr sophistisch — und unklug — erklärte: „Wenn das Reich besonderen Wert auf die Regelung der Materie lege, hätte es das seit 1926 tun können.“ Demgegenüber führt Dr. Löwenfeld aus: „Was zunächst die Rechtslage betrifft, so ist diese zwar etwas Formales, aber auch hier gehen die Dinge bereits ins Grundsätzliche. Es ist bekannt, daß die Rechtslage zum mindesten zweifelhaft ist. Ein angesehener bayerischer Rechtslehrer hat sein Gutachten dahin abgegeben, daß hier in Materien eingegriffen werde, die verfassungsmäßig das Reich erschöpfend regeln wollte. Die Sozialdemokratie kämpft programmäßig für die Rechtseinheit im Deutschen Reich, In Materien, in denen heute noch die Zuständigkeit der Länder eine zweifellose ist (Justiz), kämpft sie für die Aufhebung dieser Zuständigkeit. Der deutsche Einheitsstaat ist einer ihrer wichtigsten Programmpunkte. Wie kann es da verstanden werden, daß in einer Frage, in der die Zuständigkeit der Landesgesetzgebung zweifelhaft ist, die sozialdemokratische Fraktion einen bayerischen Belang4 mit aufrichten helfen würde, zumal wenn der Aufrichtung dieses ,Belanges4 noch andere Bedenken vom Standpunkte der Reichsverfassung entgegenstehen.“ Mit bemerkenswerter Deutlichkeit äußert sich Dr. Löwenfeld auch über die angeblich humanitären Bestrebungen, die zu diesem Gesetz führten: „Die Notwendigkeit dafür ist im Verfassungsv,

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