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Das jüdische Echo · 1921-12-02 · 48 (2.12.1921) · p. Seite 616

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
48 (2.12.1921)
Date
1921-12-02
Page
Seite 616 (sequence 8)
Language
German
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616 Das Jüdische Echo Nr. 48 Welt sah und sich ängstlich hütete, den amtlichen Ausdruck seiner Züge durch unvorschriftsmäßiges Mienenspiel zu verderben. Der ganze Mensch war wie aus Holz geschnitzt und sah in seiner Grandezza, die mit einem grünen Tirolerhütchen seltsam kontrastierte, mehr einem Sprossen des Herzogs von Alba ähnlich, als einem Nachkommen des Jsaak Mendez, der vor Jahrhunderten in Cordoba einen ansehnlichen Handel in arabischem Vollblut betrieben hat. Kein Wunder, also, wenn die Juden von Steinsfeld von dem ersten Eindruck wenig befriedigt waren. Dieser ersten Enttäuschung folgten indessen bald weitere. Der Landrichter Mendes lehnte die freundliche Einladung des Tierarztes und des Rabners, in ihrer Tarockpartie die Stelle seines Amtsvorgängers einzunehmen, mit höflicher Entschiedenheit ab und zog es vor, mit dem Revierförster und dem Rentamtsassessor Schafkopf zu spielen. Er ging auch weder in die Synagoge noch besuchte er einen jüdischen Geselligkeitsverein. Kurz: er ließ deutlich merken, daß es nichts gab, was ihn mit den Juden von Steinsfeld verbunden und zu ihnen hingezogen hätte. Er war ein durchaus gewissenhafter und rechtlich denkender Mann. Daß er an Strenge seinen Amtsvorgänger bedeutend überbot, hätte außer den Betroffenen selbst niemanden peinlich berührt, wenn nicht die Wahrnehmung zu machen gewesen wäre, daß sich diese Strenge gegen jüdische Sünder ganz besonders kehrte. Dieser Landrichter — das konnte ein Blinder sehen —■ ließ das Ghetto nicht als Milderungsgrund gelten, und hatte sein Amtsvorgänger die jüdischen Wucherer mit Geißeln geschlagen, so züchtigte sie der Landrichter Mendes mit Skorpionen. Immerhin: Dagegen war nicht allzuviel einzuwenden, wenn es auch nicht im Sinne absoluter Gerechtigkeit war; handelte es sich doch um Wucherer. Schlimmer war, daß Landrichter Mendes auch solche Leute wie Wucherer behandelte, die nichts weiter verbrochen hatten, als daß sie Händler und Juden waren. In einer großen Judengemeinde, wie es die Steinsfelder ist, bleiben die Spuren des Ghettos in der Sprache der Menschen länger haften als anderswo. Es war darum nichts Unnatürliches, wenn jüdische Parteien sich manchmal vergaßen und die deutsche Gerichtssprache mit irgend einem landfremden Ausdruck vermischten, wie er ihnen eben geläufig war. Auf solche sprachliche Entgleisungen reagierte der Landrichter Mendes mit einer ungeheuren Empfindlichkeit. Er rechnete sie den armen Leuten geradezu als Verbrechen an. Besonders konnte ihn der Gebrauch der in Steinsfeld noch sehr häufigen jüdischen Beteuerungsformel „ 0 s e r “ in Harnisch bringen. Als sich gar eines Tages eine Partei erkühnte, seiner wiederholten ernstlichen Rüge dieses Ausdrucks mit den Worten zu begegnen: „Herr Landrichter, ,Oser‘ sagt Schiller“, nahm er sie in eine Ungebührstrafe von solcher Höhe, daß sogar einer seiner bäuerlichen Beisitzer meinte: „Herr Landrichter, i c h an Ihrer Stell’ ließ die Judde redde, wie Ihne der Schnawel gewachse is.“ Dies war christlich gedacht. Allein Landrichter Mendes dachte in diesem Punkte absolut unchristlich. Diese Leute ließen alles Augenmaß dafür vermissen, wie die Art ihres Auftretens auf Nichtjuden wirken mußte. Es war doch einleuchtend, daß jeder Verstoß gegen die Gesetze der Sprache genau so Wasser auf die Mühle der Antisemiten treiben mußte, wie jeder Verstoß gegen die Gesetze des Anstandes und gegen die Strafgesetze. Was nützte es, daß ein Mann, wie er, der Landrichter Mendes, auch strengste Selbstzucht und absolut einwandfreies dienstliches wie außerdienstliches Verhalten die größten moralischen Eroberungen machte, wenn andere durch sträfliches Sichgehenlassen und Taktlosigkeiten aller Art das mühsam Gebaute wieder zerstörten?! Von solchen Erwägungen aus faßte es der Landrichter Mendes schon als einen persönlichen Affront auf, wenn eine jüdische Partei lebhafter gestikulierte, als er im Hinblick auf die Sachlage für angemessen hielt. Fiel sie vollends durch den Tonfall ihrer Sprache oder die von ihr gebrauchten Ausdrücke auf, so hatte der Landrichter Mendes die unabweisbare Empfindung: „Dieser Mann kompromittiert mich“ und wurde bei allem Bestreben, streng objektiv zu bleiben, ein Gefühl der Bitterkeit gegen den Betreffenden nicht los. Er schämte sich tief für ihn und ließ ihn seine Verachtung deutlich merken. So kam er, obwohl von den lautersten Absichten, geleitet, nicht selten zu unangebrachten Härten und Schroffheiten, ja zu ausgemachten Fehlsprüchen gegenüber jüdischen Parteien und machte sich dermaßen unbeliebt, daß schließlich in der ganzen Judengemeinde zu Steinsfeld keiner war, der nicht dem früheren Landrichter den Vorzug vor ihm gegeben hätte, selbst diejenigen nicht ausgenommen, die sich früher über ungerechte Behandlung beschwert hatten., Unter diesen Umständen hielt es die Lützelburgische Staasregierung eines Tages sowohl aus allgemein politischen Gründen wiie im Interesse der Rechtspflege für richtig, den alten Landrichter von Steinsfeld seinem gewohnten Wirkungskreis zurückzugeben, den Landrichter Mendes aber an einen Ort zu versetzen, wo es weder Mißstände ilm Pferdehandel noch mangelhaft assimilierte Juden gab.— „Nichts komischer als ein Judie, der jüdisches Wesen haßt“, meinte der Rabbiner von Steinsfeld, als er wieder mit dem Tierarzt und dem Landrichter beim Tarock im Cafe Germania saß. 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