Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1921-11-11 · 45 (11.11.1921) · p. Seite 571

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
45 (11.11.1921)
Date
1921-11-11
Page
Seite 571 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9103024-9215939--04439-9196005
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 45 Das Jüdische Echo 571 Ehefrauen bereits Besteuerter zahlen eine jährliche Mindeststeuer von Mk. 10.—. Die Steuer wird in Vierteljahrsraten erhoben. § 3 Die Einstufung der Besteuerten geschieht in jedem Fall durch besondere Abmachung mit dem dafür bestimmten Beamten der Ortsgruppe bezw. des Gruppenverbanides. Die in § 2 bestimmten Mindestsätze sind bei der Besteuerung zu Grunde zu legen. In besonderen Fällen kann auf Einhebung der Zionistensteuer verzichtet bezw. ein geringerer Betrag als die Mmdeststeuerstufe angesetzt werden. Die Anträge des Gruppenverbandsvorstandes bezüglich Gruppenverbands - Beitrag, Eingliederung der Sondergruppen und Presse (s. Nr. 43 des Jüdischen Echo) wurden unverändert angenommen. Dem Gruppenverbandsvorstand als Material überwiesen wurden die Anträge des Herrn Rabbiner Dr. Sehlesinger-Buchau, Antrag betr. die zionistische Erziehung, siehe Nr. 43 des Jüdischen Echo und folgender Antrag: „Der Gruppen verbandstag beschließt: Der Vorstand des Gruppenverbandes möge bei den maßgebenden Behörden Bayerns und Württembergs alle Schritte unternehmen, die ihm zur tatkräftigen allgemeinen Förderung des Keren Hajessod geeignet erscheinen.“ Außerdem wurde dem Gruppenverbandsvorstand folgende Erklärung der zionistischen Jugend überwiesen: „In der Erkenntnis, daß die Keren Hajessod- Aktion die wichtigste Aufgabe der Gruppen ist, haben die Ortsgruppenvorstände Arbeitsausschüsse zu ernennen, die nur aus Mitgliedern bestehen, welche gewillt sind, ihre ganze Kraft zur Erreichung des großen Zieles einzusetzen. Die Gruppen haben unverzüglich Revisionsaussohüsse zur Wahrung des Maaßerprinzips einzusetzen. Alle Kräfte sind für den Aufbau nutzbar zu machen. Sie können nur soweit in den Dienst anderer jüdischer Institutionen gestellt werden, als sie durch diese nicht zu ungunsten des Palästinawerkes absorbiert werden. Die Gruppenverbandsorgane haben für die Durchführung der Beschlüsse unserer Delegiertentage zu sorgen. V. J. St. Jordiana J. St. V. Kadimah Blau-Weiß Bar Koehba“ Satzungen des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg Angenommen vom Gruppen verbandstag 6. XI. 1921. § 1. Die Zionistischen Ortsgruppen, die Ortsgruppen der laut Statut der Zion. Vereinigung für Deutschland anerkannten Föderationen, sowie diejenigen organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer solchen Gruppe sind, bilden, soweit sie sich innerhalb Bayerns und Württembergs befinden, den Zionistischen Gruppenverband für Bayern und Württemberg. Die organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer Gruppe sind, werden der nächsten Ortsgruppe zugezählt, die ihnen Gelegenheit zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder des Gruppenverbandes zu geben hat. § 2. Der Gruppen verband arbeitet für die Verwirklichung der zionistischen Idee innerhalb Bayerns und Württembergs und steht auf dem Boden des Basler Programms, welches in seinem Hauptsatze lautet: Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. § 3. Die Organe des Gruppenverbandes sind: I. Die Vorstandschaft, II. der Gruppenverbandstag, § 4. Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: 1. dem geschäftsführenden Ausschuß, 2. den Vertretern der Gruppen. § 5. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern, die vom Gruppenverbandstag in zwei getrennten Wahigängen für die Dauer eines Jahres gewählt werden. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim. Sie kann durch Zuruf vorgenommen werden, wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses sollen am gleichen Orte wohnen. An diesem Orte soll sich auch das Büro des Gruppenverbandes befinden. Falls ein Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses während der Amtsdauer ausscheidet, kann sein Nachfolger durch schriftliche Abstimmung der dem Verbände angehörigen Ortsgruppen gewählt werden. § 6. Der Vorsitzende vertritt den Gruppenverband; er ist Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist berechtigt, zur Ausübung bestimmter Handlungen für den Gruppenverband dritten Personen Vollmacht zu erteilen.. Im übrigen verteilt der geschäftsführende Ausschuß die Geschäfte unter sich nach freiem Ermessen. § 7. Die Zionistischen Ortsgruppen mit mehr als 100 Mitgliedern, sowie diejenigen anerkannten Föderationen, die innerhalb Bayerns und Württembergs mehr als 50 Mitglieder haben, entsenden je einen Vertreter in düe Vorstandschaft, den sie dem Gruppenverbandstag unter gleichzeitiger Benennung eines Stellvertreters zu präsentieren haben. Es sollen jährlich wenigstens 2 Vollsitzungen des Vorstandes stattfinden. § 8. Die Vorstandschaft hat das Recht der Kooptation; doch darf die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder die Zahl der vom G.V. gewählten Mitglieder nicht übersteigen. § 9. Der Gruppenverbandstag ist jährlich durch den Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung erfolgt spätestens 3 Wochen vorher durch Bekanntmachung in der „Jüdischen Rundschau“ und im „Jüdischen Echo“ unter Angabe der Tagesordnung. 1. die Mitglieder der Vorstandschaft, 2. ein Beauftragter der Zionistischen Vereinigung für Deutschland. 3. die gewählten Vertreter der Gruppen. Jede Gruppe kann mindestens einen Vertreter für den Gruppenverbandstag wählen. In Gruppen mit mehr als 25 Mitgliedern kann für je 25 Mitglieder ein Vertreter gewählt werden. In Ortsgruppen mit mehr als 200 Mitgliedern kann die Wahl der Vertreter im Wege der Verhältniswahl erfolgen. § 11. Die Aufgaben des Gruppenverbandes sind: Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenbe-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.