Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 43 (28.10.1921)
- Date
- 1921-10-28
- Page
- Seite 550 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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550 Das Jüdische Echo Nr. 43 Zur Deckung der Kosten soll ein besonderer Kulturfonds des Gruppenverbamdes aus freiwilligen Spenden geschaffen werden. Buchau a. F., 23. Oktober 1921. Rabbiner Dr. Schlesinger. Die Wahlen zum Gruppenverbands-Tag. Die Wahlen zum Gruppen verbandstag fanden in der Ortsgruppe Nürnberg-Fürth am Donnerstag, den 20. Oktober statt und ergaben folgendes Resultat: Delegierte: 1. Dr. Geßner, 2. Dr. Mayer, 3. Fritz Vorhaus, 4. Hermann Messinger, 5. Zahnarzt Singer, 6. Emil Oberndorfer, 7. Leopold Birnbaum, 8. Alfred Bonne, 9. Dr. Liebstädter. Ersatzdelegierte: 1. Fräulein Vorhaus, 2. Max Jacoby, 3. Siegmund Lion, 4. J. Weißenberg, 5. Dr. Katz, 6. Rechtsanwalt Karpf, 7. Dr. Martin Lewin, 8. Fräulein Rose Fisch, 9. Adolf Schuhmann. Es ist damit zu rechnen, daß außer den Gewählten noch eine Anzahl weiterer Gesinnungs- . genossen zum Gruppenverbandstag kommen wird. Satzungen des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg. Wir bringen in dieser Nummer des „Echo“ nochmals das schon in Nr. 41 veröffentlichte vorläufige Statut des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg zur Kenntnis. Aus der an der Spitze abgedruckten Einladung zum Gruppenverbandstag geht hervor, daß dieses Statut Gegenstand der Beratung der Tagung sein dürfte. Änderungsanträge zum Statut sind an den Vorstand des Zionistischen Gruppenverbandes, Nürnberg, Fürtherstr. 87, zu richten. § 1. Die Zionistischen Ortsgruppen, die Ortsgruppen der laut Statut der Zion. Vereinigung für Deutschland anerkannten Föderationen, sowie diejenigen organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer solchen Gruppe sind, bilden, soweit sie sich innerhalb Bayerns und Württembergs befinden, den Zionistischen Gruppenverband für Bayern und Württemberg. Die organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer Gruppe sind, werden der nächsten Ortsgruppe zugezählt, die ihnen Gelegenheit zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder des Gruppenverbandes zu geben hat. § 2. Der Gruppenverband arbeitet für die Verwirklichung der zionistischen Idee innerhalb Bayerns und Württembergs und steht auf dem Boden des Basler Programms, welches in seinem Hauptsatze lautet: Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. § 3. Die Organe des Gruppenverbandes sind: I. Die Vorstandschaft, II. der Gruppenverbandstag. § 4. Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: 1. dem geschäftsführenden Ausschuß, 2. den Vertretern der Gruppen. § 5. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern, die vom Gruppenverbandstag in zwei getrennten Wahlgängen für die Dauer eines Jahres gewählt werden. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim. Sie kann durch Zuruf vorgenommen werden, wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses sollen am gleichen Orte wohnen. An diesem Orte soll sich auch das Büro des Gruppenverbandes befinden. § 6. Der Vorsitzende vertritt den Gruppenverband; er ist Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist berechtigt, zur Ausübung bestimmter Handlungen für den Gruppenverband dritten Personen Vollmacht zu erteilen. Im übrigen verteilt der geschäftsführende Ausschuß die Geschäfte unter sich nach freiem Ermessen. § 7. Die Zionistischen Ortsgruppen mit mehr als 100 Mitgliedern, sowie diejenigen anerkannten Föderationen, die innerhalb Bayerns und Württembergs mehr als 50 Mitglieder haben, entsenden je einen Vertreter in die Vorstandschaft, den sie dem Gruppenverbandstag unter gleichzeitiger Benennung eines Stellvertreters zu präsentieren haben. I Dentist I H.ULLMANN I München, Baaderplatz 1/1, Tel. 25904 I Spezialität: Laboratorium für feine Zahntechnik ■ L. Kielleuthner kgl. bayer. Hoflieferant 43 Maximilianstrasse 43 Bekanntes Haus für erstklassige Herrenbekleidung nach Mass