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Das jüdische Echo · 1921-10-28 · 43 (28.10.1921) · p. Seite 549

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
43 (28.10.1921)
Date
1921-10-28
Page
Seite 549 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 43 Das Jüdische Echo 549 § 2. Es werden für die Zionistensteuer Steuer stufen in jährlicher Höhe von Mk. 100.—, Mk. 150.—, Mk. 200.—, Mk. 250.—, Mk. 300.—, Mk. 500.— bis Mk. 1000.— und mehr festgesetzt. Minderbemittelte Jugendliche zahlen eine jährliche Mindeststeuer von Mk. 30.—. Ehefrauen bereits Besteuerter zahlen eine jährliche Mindeststeuer von Mk. 10.—. Die Steuer wird in Vierteljahrsraten erhoben. § 3. Die Einstufung der Besteuerten geschieht in jedem Fall durch besondere Abmachung mit dem dafür bestimmten Beamten der Ortsgruppe bezw. des Gruppenverbandes. Die in § 2 bestimmten Mindestsätze sind bei der Besteuerung zu Grunde zu legen. In besonderen Fällen kann auf Einhebung der Zionistensteuer verzichtet bezw. ein geringerer Betrag als die MiPdeststeuerstufe angesetzt werden. § 4 Die Zionistensteuer kann bei der Berechnung der Maasserbeträge für den Keren Hajessod in Abzug gebracht werden, doch ist hierfür dile Zustimmung der Zentralinstanz des Keren Hajessod in Deutschland erforderlich. Gruppenverbandsbeitrag. § 1. Die Mitglieder des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg sind laut Statut verpflichtet, Gruppenverbandsbeitrag zu zahlen. § 2. Die Ortsgruppen zahlen pro Kopf ihrer erwachsenen Mitglieder Mk. 10.—, für Ehefrauen und Jugendliche Mk. 5.— Gruppenverbandsbeitrag pro Jahr. § 3. In Gemeinden ohne Ortsgruppe wohnhafte Zionisten haben als Zuschlag zu ihren Abgaben an die Weltorganisation und an die Landesorganisation (Schekel, Landesbeitrag, Zionistensteuer) einen jährlichen Gruppenverbandsbeitrag von Mk. 25.— zu zahlen. Ehefrauen und Jugendliche werden mit jährlich Mk. 10.— angesetzt. Der Kassenwart des Gruppenverbandes ist berechtigt, von Fall zu Fall besondere Abmachungen zu treffen. Eingliederung der Sondergruppen. Die Sondergruppen im Bereich des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg müssen der Zionistischen Ortsgruppe ihrer Gemeinde als korporative Mitglieder angehören. Das Recht der Mitglieder der Sondergruppen, den Ortsgruppen persönlich als Mitglieder anzugehören, bleibt unberührt. Die Sondergruppen haben sich an der Finanzierung ihrer Ortsgruppen zu beteiligen. Die besonderen Bedingungen sind von Fall zu Fall zu vereinbaren. Presse. § L Die Mitglieder des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg sind verpflichtet, die „Jüdische Rundschau“ zu abonnieren. § 2. Ortsgruppenmitglieder erhalten die Zeitung im Sammelabonnement ihrer Ortsgruppe. In Gemeinden ohne Ortsgruppe wohnhafte Zionisten erhalten die Zeitung im Sammelabonnement des Gruppenverbandes. § 3. Das „Jüdische Echo“ ist das offizielle Organ des zionistischen Gruppenverbandes. Alle Mitglieder werden aufgefordert, es zu bestellen und für seine Weiterverbreitung Sorge zu tragen. Resolutionen zur Gemeindepolitik, zur Keren Hajessoö-Aktion und zu anderen Fragen der zionistischen Arbeit sind in Vorbereitung und werden dem Gruppenverbandstag vorliegen. Äntrag des Herrn Rabbiner Dr. Schlesinger betr. zionistische Erziehung. Ich stelle den Antrag, daß der am 6. November in München stattfindende Zionistische Gruppenverbandstag für Bayern und Württemberg beschließen möge: Um den allen Zentren zionistischen Lebens entlegenen Zionisten Bayerns und Württembergs die Möglichkeit einer intensiven zionistischen Gesinnungspflege und einer gründlichen Kenntnis der zionistischen Fragen und Aufgaben zu bieten, soll alljährlich wenigstens einmal ein 3—5tägiger volkstümlicher zionistischer Lehrkurs (zionistischer Volkshochschulkurs) abgehalten werden. Die im einzelnen. für die Teilnehmer wahlfreien Vorlesungen, Übungen, Aussprachen und Vorträge sollen behandeln: 1. hebräische Literatur und Sprache, 2. Erez Israel und sein Aufbau, 3. Theorie und Geschichte des Zionismus, 4. Fragen der zionistischen Politik und Propaganda. Alle Einzelheiten der Ausführung des Planes bleiben dem Vorstande des Gruppenverbandes überlassen. KREII-UCKO DAS HAU S|%nBihb~W%l%WTHEATINERSTR.16 TELEFON 27831 — 32 BIETET BESONDERE PREISVORTEILE IN KLEIDERSTOFFEN - SAMT UND SEIDE DAMEN- UND JUNG MÄDCHEN-KONFEKTION TEPPICHEN-GARDINEN-DECKEN

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