Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 352 (sequence 358)
- Language
- German
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352 7. Die Verhandlungen, in Erziehungsfragen mit der Palästina-Regierung werden durch den Waad Leumi im Einvernehmen mit oder unter Teilnahme der Leitung geführt. Die Verhandlungen mit dem Erziehungsdepartement der Regierung werden durch die Leitung im Einvernehmen mit dem Waad Leumi geführt. 8. Der Leiter des Erziehungsdepartements wird durch die Leitung im Einvernehmen mit dem Waad Leumi und der Exekutive der Jewish Agency ernannt. Der Leite führt die Beschlüsse der Leitung aus und ist ihr gegenüber verantwortlich. 9. Die Anstellung oder Entlassung von Lehrern und Schuldirektoren geschieht durch die Leitung nach Beratung mit den Orten und entsprechend dem Erziehungs statut. Auch die Ernennung und Entlassung von Beamten geschieht' durch die Leitung gemäß dem geltenden Statut. 10. Die Verträge mit den Lehrern, Schuldirektoren, Inspektoren und Beamten werden durch den Vorsitzenden der Leitung, als Bevollmächtigten des Waad Leumi, und durch den Schatzmeister des Waad Leumi unterzeichnet. 11. Die Leitung kann auch von Zeit zu Zeit verschiedene wirtschaftliche Aufgaben, wie Mieten einer Wohnung und Aufbringung des Mietzinses, Bedienung und Beschaffung von Schulgeräten, dem Schulort selbst übergeben, wenn die notwendigen Bedingungen bestehen und unter der Bedingung, daß die Regeln des Erziehungsdepartements und des Arbeit s statuts befolgt werden. 12. Die Beträge, die für die Erziehung seitens der Jewish Agency, der Pica, der örtlichen Stadt- und Gemeinderäte, geleistet werden, die Einnahmen an Schulgeld und aus besonderen Fonds und Spenden, werden in den Händen der Leitung konzentriert. 13. Die Beiträge für das Erziehungswesen seitens der örtlichen Stadt- und Gemeinderäte, sowie die örtlichen Einnahmen an Schulgeld werden auf Rechnung jedes Ortes gesondert gebucht. Die Leitung darf die Gelder eines Ortes nicht zur Deckung des Defizits eines anderen benützen. Ein Ort soll nicht durch die Nichtbezahlung der Lehrergehälter oder die Unterbrechung des Unterrichtes in einem andern Ort. wegen Nichtbezahlung der Schulgelder leiden. 14. Die Leitung legt dem Waad Leumi am Ende eines jeden Jahres einen Rechenschaftsbericht vor. 15. Die Leitung muß unverzüglich an die Ausarbeitung eines detaillierten Erziehungsstatuts gehen und dieses spätestens im Januar 1933 dem Waad Leumi und der Exekutive der Jewish Agency zur Bestätigung vorlegen. Solange das neue Statut nicht bestätigt isst, bleibt — in allen Fragen, die in diesem Protokoll nicht erwähnt sind — das allte aufrecht. Unterzeichnet: Dr. J. D. Berkson, für die Exekutive der Jewish Agency. Unterzeichnet: Dr A. Katzelnelson, M, Oströvsky, für den Waad Leumi der Knesseth Israel. Jerusalem, 3. Kislew 5693. 2. Dezember 1932.