Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 348 (sequence 354)
- Language
- German
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MS Ihre Aufgaben : Die Aufstellung eines detaillierten Budgets und Vorlage des Budgets zur Bestätigung durch den Waad Leumi. Endgültige Regelung der Details irn Rahmen des durch den Waad Leumi bestätigten Budgets.. Die Ernennung von Beamten im Erziehungswesen. Die Ernennung des Leiters des Erziehungsdepartementes im Einvernehmen mit dem Waad Hachinuch, mit der Exekutive des Waad Leumi und der Exekutive der Jewish Agency. Die Ernennung von Lehrern, Direktoren und Inspektoren, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat der betreffenden Richtung. Die Ernennung von Beamten, Sekretären und anderen Angestellten des Departements. Die Kündigung von Beamten im Erziehungswesen. Die Kündigung diplomierter Lehrer, Schuldirektoren und Inspektoren aus pädagogischen Gründen nach Beratung mit dem Aufsichtsrat. Die Kündigung von Beamten, Sekretären und anderen Angestellten des Departements. Die Festsetzung der Gehaltsstufe für Lehrer usw. und der Arbeitsbedingungen nach Beratung mit dem Waad Hachinuch. Die Eröffnung neuer Schulen und die Schließung bestehender Schulen. Verhandlungen mit dem Erziehungsdepartement der Regierung. Waad Hachinuch: Der Waad Hachinuch besteht aus elf Mitgliedern: Acht Vertretern des Waad Leumi und der Jewish Agency, drei Lehrern, die von der Lehrerorganisation gewählt werden, je einer von jeder Richtung. Seine Aufgaben: Die Bestimmung der grundlegenden Richtlinien für die Erziehungspolitik im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Budgets. Feststellung eines gemeinsamen Minimalprogramms für Schulen aller Richtungen, je nach der Stufe (Kindergärten, Volksschulen, Mittelschulen usw.) und die Feststellung eines minimalen Stundenplanes zur Erfüllung des obengenannten Programms. Die Feststellung der maximalen Stundenanzahl in jeder Klasse nach pädagogischen Rücksichten. Bestimmung des Bildungsgrades der Lehrer in den verschiedenen Schulen. Meinungsäußerung über das von der Leitung vorgeschlagene Budget, bevor dieses dem Waad Leumi zur Bestätigung vorgelegt wird. Meinungsäußerung über die Ernennung des Direktors des Erziehungsdepartements, der Inspektoren und Instruktoren für Spezialfächer (wie zum Beispiel Werkunterricht, Zeichnen, Gesang und Turnen). Meinungsäußerung über den Vorschlag des Erziehungsstatuts oder über einen Vorschlag der Änderung des Statuts oder der Reglements. Meinungsäußerungen über Verordnungen der Regierung in Erziehungsfragen vor den endgültigen Verhandlungen der dazu bestimmten Institutionen mit der Regierung. Das Aufsichtskomitee. Jede Richtung, die sich der zentralen Leitung anschließt, besitzt ein eigenes Aufsichtskomitee. Seine Aufgaben; Das Auf Sichtskomitee jeder Richtung beschäftigt sich mit "den folgenden Angelegenheiten, soweit sie die Schulen der betreffenden Richtung angehen: Festsetzung eines Lehrplanes, der den vom Waad Hachinuch bestätigten Lehrplan ergänzt. Bestätigung von Kandidaten für Lehrposten, .Direktor- und Inspektorstellen. Meinungsäußerung über die Entlassung von Lehrern, Direktoren und Inspektoren. Entlassung von Lehrern aus religiösen Gründen. (Solch eine Entlassung muß der Leitung schriftlich mit Anführung der Gründe vorgelegt werden.) Unterbreitung von Vorschlägen über die Erziehungsbedürfnisse der betreffenden Richtung. (Solch ein Vorschlag muß der Leitung vor Ausarbeitung des Budgets vorgelegt werden.) Erziehungsdepartement. Der Leiter des Erziehungsdepartements ist der -Leitung für die Arbeit des Departements und für die Angelegenheiten des Schulnetzes aller Richtungen verantwortlich. Jede Richtung, die sich der zentralen Leitung anschließt, soll einen Oberinspektor haben, der der Stellvertreter des Leiters für die betreffende Richtung ist. Er behandelt die Angelegenheiten der Schulen seiner Richtung im Namen des Leiters, dem er verantwortlich ist. Der Stellvertreter hat das Recht, gegen einen Beschluß des Leiters des Departements an die Leitung zu appellieren, wenn er der Meinung ist, daß •dieser Beschluß oder diese Maßnahme, die alle Schulen betrifft, nicht im Sinne seiner Richtung ist.