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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 288

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 288 (sequence 294)
Language
German
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IRI
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288 und der Arbeiterorganisation über die Arbeitsbedingungen in der Fabrik geführt wurden. Dieser Streik brachte beiden Teilen großen Schaden und nur die Erkenntnis des materiellen Schadens machte ihm ein Ende. Auch hier müssen wir wiederholen, was in der Frage des Arbeitsverhältnisses in den Kolonien gesagt wurde. Unter den Arbeitsbedingungen, die im Lande herrschen, beim Fehlen jeglicher Arbeitsgesetzgebung, sind Lohnstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unvermeidlich. Wir müssen aber jene Instanz schaffen, die beim Ausbruch des Streiks und besser noch vor der Erklärung des Streiks vermitteln kann. Solch eine Vermittlung, die die Sachlage klärt, ohne einen für die Partner bindenden Schiedsspruch zu fällen, kann meist den Ausbruch des Streiks verhindern. Wir müssen auch in den Städten eine Regulierung der Arbeit durch von beiden Partnern anerkannte Arbeitsnachweise zu schaffen suchen. Die Organisierung solcher Stellen, die der rationalen Arbeitsteilung dienen, ist ein Gebot der Stunde. Insbesondere zwingt uns die Lage der Bauarbeit in Tel Aviv, baldigst den richtigen Weg zu finden. Das Verhältnis zwischen der Allgemeinen Jüdischen Arbeiterorganisation (Histadruth Haowdim) und anderen Arbeiterorganisationen. In der Berichtsperiode sind einige Streitfälle zwischen der Histadruth Haowdim und den Organisationen außerhalb der Histadruth zu verzeichnen. Die Streitigkeiten zwischen den Arbeitsnachweisstellen der Histadruth und den Institutionen des Hapoel Hamisrachi wurden durch Übergabe der Streitfälle an ein Schiedsgericht der nationalen Institutionen beendet. Am 20. März dieses Jahres wurde zwischen der Histadruth und dem Hapoel Hamisrachi ein für das ganze Land geltendes Übereinkommen geschlossen. Das übereinkommen anerkennt die Gleichberechtigung beider Organisationen und ist auf gegenseitige Hilfe in der Verteidigung der Arbeiterinteressen, gerechte Arbeitsverteilung, die Durchsetzung der jüdischen Arbeit in allen Teilen der Wirtschaft und die Vergrößerung der Alija und deren Aufnahme gegründet. Die Allgemeine Jüdische Arbeiterorganisation hat sich bereit erklärt, ein solches Übereinkommen auch mit der Organisation der Revisionistischen und Betar-Arbeiter abzuschließen. Die separatistischen Tendenzen der Leitung dieser letztgenannten Organisation haben aber eine solche Vereinbarung bisher verhindert.

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