Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 257 (sequence 263)
- Language
- German
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257 tativ geregelt worden sei — in der Hauptstadt eines auf Grund eines Vötkerbundmandates verwalteten Landes, auf dem Schauplatz des Klagemauerkonfliktes selbst wieder aufgerollt würde. Wir warnten die Regierung davor, daß die Konferenz zum politischen und parteiischen Zwecke von Ad griffen auf das jüdische nationale Heim mißbraucht würde, dessen Interessen die Mandatarregierung zu schützen und zu fördern verpflichtet sei. Wir forderten, daß das jüdische nationale Heim von der Regierung mindestens jenes Maß von Rücksicht erfahre, das fremden Staaten gewährt würde, mit welchen Großbritannien in vertraglichen Beziehungen stehe und in bezug auf deren Interessen die Regierung dem Vernehmen nach Zusicherungen von den Veranstaltern der Konferenz verlangt und erhalten habe. Wir wiesen auf die Gefahr hin, die aus dem Widerhall einer unkontrollierten Debatte bei der Konferenz für das Leben wehrloser jüdischer Gemeinden in verschiedenen mohammedanischen Ländern von Marokko bis Jemen entstehen könne. Angesichts dessen, was folgte, kann wohl nicht behauptet werden, daß unsere Befürchtungen übertrieben waren. Es ist allgemein bekannt, daß abgesehen von einzelnen Äußerungen verschiedener Seiten während der Konferenz, eine ganze Sitzung nichts anderem gewidmet war, als einem heftigen Angriff gegen das jüdische Volk und die Politik des nationalen Heimes (folgen zahlreiche Zitate). Die Erklärung der Palästinaregierung vom 18. Dezember, dem Tage nach dem Schluß der Konferenz, sowie die Maßregeln gegen Abdul Rahman Azzam, einen der Wafdistischen Delegierten, unterstreichen noch die von der Regierung offen zur Schau getragene Gleichgültigkeit gegenüber der Sicherheit der jüdischen Bevölkerung Palästinas und der mohammedanischen Länder und gegenüber den Interessen des jüdischen nationalen Heimes. Nachdem die Regier rung es abgelehnt hatte, vor Eröffnung der Konferenz etwas zu unternehmen, während der Konferenz selbst aber judenfeindliche Agitation in heftigster und bedrohlichster Form ungestört hatte vor sich gehen lassen, erklärte sie in ihrem offiziellen Communiqué Nr. 49: „Insbesondere ergreift sie (die Regierung) die erste Gelegenheit, um öffentlich bekanntzugeben, daß sie die während des Kongresses über das Verhalten der italienischen Regierung in Tripolis gefallenen Äußerungen verurteilt. Die Regierung bedauert lebhaft, daß auf palästinensischem Boden unbegründete Anklagen gegen eine betreu.nd.ete Macht erhoben wurden." Andererseits deutet das Communiqué nur in allgemeinsten Ausdrücken an, daß „Reden gehalten wurden, die in Palästina eine störende Wirkung haben könnten" und daß sie solche Äußerungen bedaure. Es ist zu beachten, daß auf der einen Seite eine isolierte Erklärung eines einzelnen Delegierten über die Politik einer fremden Macht in einem hunderte von Meilen entfernten Land steht, dessen Regierung durchaus in der Lage ist, die möglichen Wirkungen dieser Propaganda zu beherrschen. Auf der anderen Seite steht eine dauernde skrupellose Propaganda des Hasses, der Entstellung, der Beleidigung und Verleumdung gegen das jüdische nationale Heim und die 175.000 jüdischen Bewohner des Landes, in welchem die Konferenz stattfand, Menschen, deren Interessen keine fremde Regierung verteidigt, die Schutz von der Mandatarmacht erwarten, unter deren Bürgschaft sie nach Palästina gekommen und sich hier niedergelassen haben. Wir wollen die Bedeutung einer Konferenz nicht übertreiben, der sicher der repräsentative Charakter mangelte und die nicht von offiziellen Delegierten irgendeines orientalischen Staates (mit alleiniger Ausnahme von Jemen) beschickt war. Andererseits gibt es Verhältnisse, in denen Worte Taten sind, und es wäre unsererseits leichtfertig, die tatsächliche Bedeutung der Konferenz auch in dieser Form vom Gesichtspunkt der jüdischen Interessen zu übersehen. Im vorliegenden Fall bleibt uns augenblicklich nichts übrig, als die ernste Beachtung Eurer Exzellenz auf die beklagenswerte Lage zu lenken, deren Entwicklung zugelassen wurde, und dem tiefen Bedauern der Jewish Agency für Palästina über diese Lage Ausdruck zu geben. 17