Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVIII (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 63)
- Language
- German
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57 stina einen integrierenden Bestandteil der zionistischen Arbeit bildet und ist dafür, daß die Zionistische Organisation auch weiter die Verantwortung-für das hebräische Erziehungswerk in Palästina mittragen soll. In Anbetracht aber einerseits der Lage, in der sich der Chinuch in den letzten Jahren, insbesondere im laufenden Jahre durch die Verkürzung des Budgets von £ 76000 auf £.40,000 befunden hat und in Anbetracht der hierdurch eingetretenen inneren Erschütterungen im Chinuch, die das. Erziehungssystem zu einer völligen Zersplitterung bringen können, und andererseits in Anbetracht dessen, daß die Schuleinnahmen aus dem Lande selbst heute schon einen überwiegenden Teil des Eirziehungsbudgets ausmachen, und daß die leitenden Instanzen der Knesseth Israel, die sich immer weiter entfaltet, ihre Bereitwilligkeit erklärten, die Leitung des Chinuch zu übernehmen, und seine Einheitlichkeit und autonomen Charakter zu wahren, beauftragt das AK die Exekutive, den Plan der Übergabe des Chinuch an die Knesseth Israel laut den Bedingungen, die in den Beschlüssen des Waad Leumi vom 31. Mai 1932 festgelegt wurden, beginnend mit dem nächsten Schuljahr 5693 zu verwirklichen. . b) Das AC verpflichtet die Mitglieder der Zionistischen Organisation und alle zionistischen Körperschaften in Palästina, bei der Verwirklichung1 des Übergabeplanes zu helfen und fordert alle Teile des Jischuw auf, die Einheitlichkeit des Chinuch zu wahren und seine Zentralisierung in den Händen der Knesseth Israel zu sichern. 2, Das AC drückt seine Enttäuschung darüber aus, daß die Regierung den Forderungen der Exekutive und des Jischuw wegen Vergrößerung ihres Beitrages zu dem hebräischen Erziehungswerke aus dem Erziehungsbudget der Regierung nicht nachgekommen ist, obgleich die Regierung selbst die Berechtigung dieser Forderung nicht bestreitet und trotz der außerordentlichen finanziellen Not, in der sich der Chinuch heute befindet. Das AC ermächtigt die Exekutive, ihren Kampf gegen dieses Verhalten der Regierung gegenüber dem jüdischen Steuerzahler fortzusetzen und dem jüdischen Jischuw den ihm gebührenden vollen Anteil am Erziehungsbudget der Regierung zu sichern. F. Immigration. In Ausführung der Beschlüsse des 17. Kongresses wird bis zu einem Beschlüsse des nächsten Kongresses folgende Regelung der Zusammensetzung der Palästinaamts-Kommissionen getroffen: § 1. 1. Die Verteilung der den zionistischen Parteien zukommenden Sitze unter die einzelnen Parteien erfolgt nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die die Parteien des betreffenden Landes bei den Wahlen zum letzten Kongreß erhalten haben. 2. Eine Partei, die in ihrem Lande die zur Wahl eines Kongreßdelegierten erforderliche Stimmenzahl nicht erlangt, jedoch nicht weniger als 50% der zur Erlangung eines Delegiertenmandates erforderlichen Stimmen erhalten hatte, ist berechtigt, einen Vertreter in die PalästinaamtSrKommissionen zu entsenden, falls nicht weniger als 25 Mitglieder dieser Partei in der praktischen, ihrer Vorbereitung zur Auswanderung nach Palästina gewidmeten Hachscharaharbeit stehen. 3. Die Zahl der Vertreter einer Partei darf 50% der Gesamtvertretung aller Parteien nicht übersteigen. 4. Es ist erwünscht, daß unter den Vertretern jeder Hachseharah betreibenden Partei in der Palästinaamts-Kommission — sofern die Zahl dieser Vertreter mehr als 1 beträgt — einer die Chaluz organisation der betreffenden Partei repräsentiert. 5. Die beteiligten Parteien können in gemeinsamem Einvernehmen einen anderen Schlüssel festsetzen.