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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1933-01-01 · XVIII (1933) · p. Seite 29

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVIII (1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 29 (sequence 35)
Language
German
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IRI
…/9038125-9093599--2787-9089375
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29 diger Bemühungen des Vorsitzenden des AC nicht Möglich, häufigere Sitzungen des AC zu veranstalten. Dies letztere Problem gibt seit Jahren zu Auseinandersetzungen Anlaß, ohne bisher restlos gelöst worden zu sein. Die Schuld lag nicht im Mangel an Einsicht oder gutem Willen auf irgend einer Seite, sondern in objektiven Umständen, die sich aus der Natur der zionistischen Arbeit, den geographischen Verhältnissen und der Größe des AC ergeben. Eine Tagung des AC im Winter oder Frühjahr bedeutet die Unterbrechung der Arbeit der Palästina- oder Londoner Exekutive, eine Störung der KH-Arbeit dort, wo sie von AC-Mitgliedern geleitet wird, und die Abwesenheit der überseeischen Mitglieder und der etwa amtlich dort befindlichen europäischen Führer (so im Winter 1932 der Herren Sokolow und Weizmann, die sich in Amerika, bzw. Südafrika befanden). Überdies ist jede Sitzung für die Zionistische Organisation mit sehr beträchtlichen Kosten verbunden, deren Höhe von der Zahl der AC-Mitglieder und besonders derjenigen aus fernen Ländern abhängt. Eine mögliche Lösung würde daher in der Verkleinerung des AC (welches in den letzten 10 Jahren von 25 auf 40, 52 und 58 Mitglieder vergrößert wurde) oder in der Schaffung eines kleineren AC-Ausschusses mit Beschluß- oder Beratungsrecht liegen. •b) Kongreß. Die Einberufung des Kongresses verursachte diesmal besondere Schwierigkeiten in bezug auf die.Wahl des Ortes. Auf Grund der Erwägungen politischer, wirtschaftlicher und administrativ-technischer Natur, die bei dieser Entscheidung stets beachtet werden müssen, ist die Entscheidung nach längeren Verhandlungen zugunsten von Prag gefallen. Die Leitung des vorbereitenden Kongreßbüros wurde wieder den Herren Dr. Franz Kahn und Dr. Fritz Ulimann anvertraut. B. Durchführung der Kongreßwahlen. Es ist eine der Aufgaben des Organisations-Departements, im Namen der Exekutive als höchste Wahlinstenz zu fungieren, das Wahlverfahren einzuleiten und zu überwachen, das Zustandekommen der Ha/uptwahlkommissionen in den einzelnen Wahlgebieten zu fördern, bei der Ausarbeitung der Wahlinstruktionen mitzuwirken, Wahlgruppen zu bilden, die Zahl der Delegierten festzusetzen, die Wahlberichte entgegenzunehmen und sie für die Prüfung durch das Kongreßgericht vorzubereiten. Diese Aufgabe ist diesmal noch dadurch kompliziert worden, daß der Kongreßanwalt, welcher zur Vorentscheidung von Wahlbeschwerden berufen ist, in der entscheidenden Periode durch wichtige Gründe an der Ausübung seiner Funktionen verhindert war. Während des Kongresses sorgt das Organisationsdepartement für eine den Beschlüssen des Kongreßgerichts entsprechende Zuweisung der anerkannten Delegiertenmandate an ihre Träger, eine Aufgabe, die unter dem proportioneilen Listenwahlsystem und bei den vielfachen Doppelwahlen und Mandatsverzichten, bzw. Übertragungen äußerst kompliziert ist und in kürzester Zeit mit peinlichster Genauigkeit bewältigt werden muß. Das Organisationsdepartement hat ausführliche Durchführungsbestimmungen zum Wahlreglement erlassen und die Arbeiten der Hauptwahlkommissionen durch Ausarbeitung von Ent-

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