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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1931-01-01 · XVII (1931) · p. Seite 295

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVII (1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 295 (sequence 299)
Language
German
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IRI
…/9038125-9093591--2708-9089295
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2. Reform der Verwaltungsmethoden. Die Verwaltung des ErziehungsAverkes verteilt sich auf zahlreiche Instanzen: Die Exekutive, die Kassen Verwaltung, das Erziehungs-Departement, die Budget- und Finanzkommission der Regierung, den Waad Hachinnuch (Erziehungs-Rat) und die Waade Bate Hasefer (Schulräte), davon je einen für die Allgemeinen und die Misrachi-Schulen. Die Arbeiterschaft wiederum hat ihr besonderes leitendes Komitee (Waadath Hatarbuth), das sowohl in administrativen wie in Erziehungsfragen vollkommene Selbständigkeit besitzt. Die Befugnisse dieser Instanzen sind nicht durchweg klar definiert, und ihre Vollmachten stehen nicht immer im Verhältnis zu der auf sie entfallenden Verantwortung. Einige geringfügige Verbesserungen sind auf dem letzten Zionistenkongreß erreicht worden, so insbesondere hinsichtlich einer klaren Abgrenzung der Befugnisse; diese Änderungen werden jedoch vom Erziehungs-Departement der Regierung ebenso wie vom Leiter der Erziehung der Jewish Agency für unzureichend erachtet. Wünschenswert sind u. a. folgende Verbesserungen: Vereinfachung der Beziehungen zwischen dem Erziehungs-Departement und der Kassenverwaltung; Verminderung der Sitze im Waad Hachinnuch sowie die Ermöglichung einer angemessenen Vertretung der Elternschaft und der Gesamtbevölkerung in ihm; Schaffung einer engeren Verbindung zwischen den Waade Bate Hasefer, die die Parteigruppierungen repräsentieren, und der Zentralverwaltung, die durch den Waad Hachinnuch und das Erziehungs-Departement gebildet wird; stärkere Kontrolle seitens der Jewish Agency über die Anstellung von Lehrern; engere Angliederung der Verwaltung des Schulwerkes der Arbeiterschaft an die Zentralverwaltung. 3. Schulgebäude. Das Erziehungsbudget enthält keinen Posten für Schulbauten. In einigen Fällen sind Arrangements für die Errichtung von Schulgebäuden getroffen worden, indem wir uns verpflichteten, für die Dauer einiger Jahre bestimmte Beträge innerhalb des Budgetpostens für die Mieten darin zu investieren. Ohne die Befugnis, solche Verpflichtungen für eine längere Frist zu übernehmen, ist diese Methode unzulänglich. In vielen Fällen ist es notwendig, sich auf den Zufall einer Sonderspende zu verlassen. Während der letzten beiden Jahre wurden Schulräumlichkeiten verfügbar durch die Errichtung von Zentralgebäuden seitens des Emergency Relief Fund. In einer Anzahl von Fällen leisteten die lokalen Gemeinden, im allgemeinen durch Bereitstellung von Arbeitskräften und Materialien, ihren Beitrag zur Aufbringung des Fehlbetrages zwischen den Gesamtkosten des Gebäudes und den verfügbaren Spenden. (S. auch das Verzeichnis der errichteten Gebäude, Tabelle IX, S. 309.) Von vielen Plätzen kommen Anforderungen nach Schulgebäuden. In Jerusalem, Tiberias und Safed sind viele von den Gebäuden völlig unzureichend, und nur mit Schwierigkeiten wurde von der Regierung die Zustimmung erlangt, Schulunterricht in ihnen abzuhalten. In den neuen Siedlungen wie En Charod, Afule, Sch'chunath, Borochow usw. werden Schulgebäude benötigt, da dort keinerlei Schulräumlichkeiten im Ansiedlungs-Budget vorgesehen sind. 29.>

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