Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVII (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 237)
- Language
- German
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dauerte bekanntlich bis zum November 1930. In diesem Monat wurden •der Jewish Agency für die im März 1931 endende Schedule-Periode 1480 Zertifikate bewilligt. Von besonderer Wichtigkeit für eine planmäßige Organisation der Palästina-Einwanderung ist natürlich die ordnungsgemäße Abwicklung ■der Emigration aus den Emigrationsländern und die sorgfältige Betreuung dieser nicht immer mit allen Schwierigkeiten der Immigration vertrauten Elemente. Diese Aufgabe erfüllen die in den wichtigsten "Emigrationsländern bestehenden Palästina-Ämter, die direkt dem Immigrations-Département der Jewish Agency unterstehen. Auch die Verteilung der Zertifikate vollzieht sich durch die Palästina-Ämter, die dabei von den Palästmaamts-Kommissionen unterstützt werden. Das Immigrations-Departement der Exekutive selbst nimmt die Verteilung der Zertifikate nach den einzelnen Ländern vor, nach Einholung des Rates «der Waadath Haalijah, in der die verschiedenen wirtschaftlichen Gruppen -des palästinensischen Jischuw vertreten sind. Die in der Berichtsperiode erhaltenen Zertifikate wurden auf 27 Länder in folgender Weise verteilt: Chaluzim Polen und Galizien 2196 Rußland 691 Rumänien 420 Aden (Jemen) 365 Deutschland 169 Lettland 126 Tschechoslowakei 130 Litauen 152 Andere Länder 268 4517 e r t i f i k a t e 100? allen Ländern 1073 Summe 5690 Aus dieser Aufstellung ist zu ersehen, daß ein gewisser Teil der .Zertifikate für Verwandte im arbeitsfähigen Alter (18—35 Jahre) ausgenutzt wurde, die von der Regierung nicht unter der Kategorie D des Immigrationsgesetzes („abhängige Verwandte") Zertifikate erhielten. Bei der gegenwärtigen Lage des Arbeitsmarktes ist beabsichtigt, die Einwanderung dieser Elemente, die im Lande bereits eine gewisse Hilfe ■durch ihre Verwandten vorfinden, besonders zu fördern. Es soll auch besonderer Wert darauf gelegt werden, die Einwanderung handwerklich gut qualifizierter Elemente mit eigenen Mitteln zu unterstützen. 8. Überführung der Neueinwanderer zur Arbeit. In der Berichtsperiode sind keine grundsätzlichen Änderungen bezüglich der Aufnahme der Neueinwanderer im Hafen und ihrer Überführung auf die Arbeitsplätze eingetreten. In den ersten Tagen nach der 16 253