Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVII (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 221 (sequence 225)
- Language
- German
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Betrag bewilligt, bevor diejenigen Erfahiungen gesammelt werden können, auf Grund deren die Art und der Umfang der zukünftigen Beteiligung festgestellt werden kann. Zu diesen Bedingungen gehören auch Vorkehrungen für die Aufrechterhaltung der Einheit des Schulsystems und für eine angemessene Kontrolle der Agency über das Erziehungs-Budget und die Erziehungs-Administration nach dem Übergang' auf die Knesseth Jisrael. In Übereinstimmung mit dem Keren Hajessod hat die Agency ferner vorgeschlagen, daß' die Gewährung einer Subvention seitens der Agency zur Voraussetzung hat, daßi seitens der Knesseth Jisrael keine Sondersammlungen in der Diaspora veranstaltet werden. Eine Darlegung der bei dem vorgeschlagenen Übergang des Erziehungswesens auftauchenden Probleme findet sich im Kapitel „Erziehung" dieses Berichtes. 13. Organisation des Jischuw. Die Verordnung für die jüdische Gemeinschaft in Palästina („Gemeindegesetz"), die in der „Official Gazette" vom 1. Januar 1928 veröffentlicht worden war, gewann konkrete Gestalt durch die Wahlen zur Assefath Haniwcharim, die in Palästina am 5. Januar 1931 stattfanden und zu folgenden Ergebnissen führten: Jüdische Arbeiterpartei (einschl. 4 auf der sephardischen Liste gewählter Arbeiter) 31 Bevisionisten (einschl. 5 Sephardim) 16 Sephardim 6 Misrachi 5 Allgemeine Zionisten 4 Frauen 3 Jemeniten 3 Poale Zion, Borochow, Haschomer Hazair je 1 _3_ 71 Die Assefath Haniwcharim hielt vom 9. bis 12. Februar ihre erste Session ab, in welcher die Frage des Überganges der Verantwortlichkeit für Erziehungs- und Gesundheitswesen von der Jewish Agency auf den Jischuw ein Hauptproblem der Diskussion bildete. Für das Unterrichtswesen wurde eine Kommission gewählt, die die Durchführbarkeit des Überganges prüfen und der nächsten Session der Assefath Haniwcharim einen konkreten, begründeten Vorschlag vorlegen soll, nachdem sie ihre Vorschläge mit den in Frage kommenden Gruppen diskutiert haben wird. Es wurde festgelegt, daß die Kommission diese Aufgabe in drei Monaten beenden soll. In bezug auf das Gesundheitswesen akzeptierte die Assefath Haniwcharim die in diesem Bericht unter Absatz 11 wiedergegebenen Vorschläge des gemeinsamen Komitees. 221