Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVII (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 210)
- Language
- German
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Das erste Mitglied der Exekutive, das von Zürich nach Palästina zurückkehrte, war Col. Kisch, der am 1. September 1929 eintraf und sofort tätige Schritte zur Wiederherstellung der Sicherheit für jüdisches Leben und Eigentum einleitete. Gleichzeitig war es notwendig, für die 9000 Flüchtlinge, deren Häuser zerstört worden waren oder die wegen der herrschenden Unsicherheit ihre Siedlungspunkte verlassen mußten, Hilfe zu schaffen. Späterhin übernahm Rabbi Meir Berlin namens der Exekutive diese Tätigkeit, die zuletzt einer besonderen, vom Hilfsfonds eingesetzten Verwaltung übertragen wurde (vgl. unten Nr. 3)- Unmittelbar nach den Unruhen setzte die Exekutive ein Rechtsschutzkomitee ein, um Personen, die in Verbindung mit Selbstverteidigung während der Unruhen angeklagt waren, zu beraten, die Ansprüche auf Entschädigung vorzubereiten und Material für die Untersuchungskommission zu sammeln. 2. Untersuchungskommission. Am 13. September ernannte die Britische Regierung eine Kommission, „um die unmittelbaren Ursachen zu untersuchen, welche zu dem Ausbruch in Palästina führten, und Vorschläge für die zur Vermeidung ihrer Wiederkehr erforderlichen' Schritte zu machen". Die Mitglieder der Kommission waren: Sir Walter Shaw, Vorsitzender; Sir Henry Betterton, Bart., C. B. E., M. P.; Mr. R. Hopkin-Morris, M. P.; Mr. H. Snell, M. P. Die jüdische Sache vor der Kommission wurde durch die folgenden Rechtsberater vorbereitet und dargelegt: Sir F. Boyd Merriman, K. C, M. P.; Lord Erleigh, K. C; Mr. W. Arthian Davies; Mr. S. E. Karminski; Mr. S. Horovitz; Mr. Leonard Stein. Die Exekutive hatte angenommen, daß die Kommission sich in den Grenzen ihres oben bezeichneten Aufgabenbereiches halten würde, und hatte Gründe für diese Annahme. Die Mitglieder der Kommission nahmen aber für sich das Recht in Anspruch, ihre Untersuchung auch auf allgemeine politische Fragen, insbesondere Boden- und Einwanderungsfragen, auszudehnen. In bezug auf die Natur des Ausbruchs erklärte die Kommission kategorisch, „der Ausbruch in Jerusalem am 23. August war von Anfang an ein Angriff von Arabern auf Juden, für welchen keine Entschuldigung in der Form früherer von Juden begangener Morde geltend gemacht werden konnte". Aber bezüglich der gleichen Frage gelangte die Kommission zu der überraschenden Folgerung, „daß der Ausbruch nicht vorbereitet war, und daß er eine Revolte gegen die britische Autorität in Palästina weder war noch zu sein beabsichtigte". An anderer Stelle dieses Berichtes werden noch andere Schlußfolgerungen der Kommission erwähnt werden, ebenso auch Maßnahmen, die die Exekutive zur Widerlegung dieses Berichtes getroffen hat. Der Bericht als ganzer wurde von der Judenheit als tendenziös und ungerecht verurteilt, eine Auffassung, die durch die später in der Permanenten Mandatskommission geäußerten Auffassungen weitgehend unterstützt wurde. Es soll hier nur kurz der Vorbehalt von Mr. (jetzt Lord) Snell erwähnt werden, in welchem er sich nicht nur von einem Teil der Kritik und der Schlußfolgerungen des Berichts lossagte, sondern ausdrücklich 206