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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1931-01-01 · XVII (1931) · p. Seite 191

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVII (1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 191 (sequence 195)
Language
German
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IRI
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Man einigte sich dahin, daß das Regierungs-Komitee eine vorläufige „erläuternde Erklärung" entwerfen und der Jewish Agency zur Rückäußerung zusenden solle. 23. Am 11. Februar erklärte der Premierminister in Beantwortung einer Anfrage im Unterhause, die erläuternde Regierungserklärung zum Weißbuch werde veröffentlicht werden, jedoch nicht als Weißbuch, da sie auf diese Weise eine Bedeutung erhalten würde, „die ihr zu geben unerwünscht sei". Der hierdurch erweckte falsche Eindruck wurde jedoch am nächsten Tage durch eine neue Erklärung von Mr. MacDonald richtiggestellt, die besagte, daß sein Brief an Dr. Weizmann, der diese Erklärung enthalten sollte, veröffentlicht, dem Völkerbund vorgelegt und in die dem Oberkommissar erteilten offiziellen Weisungen aufgenommen werden würde; so werde die Erklärung, obwohl sie nicht die äußere Form eines Weißbuches erhalte, dennoch den Rang einer offiziellen Verlautbarung erhalten. Der Brief wurde am 13. Februar im offiziellen Verhandlungsbericht des Unterhauses abgedruckt und erschien am nächsten Tage gleichzeitig mit der darauf bezüglichen persönlichen Erklärung Dr. Weizmanns in der allgemeinen Presse. 24. Ein Vergleich zwischen dem Weißbuch vom Oktober und seiner „maßgebenden Interpretation" durch den Brief des Premierministers zeigt, daß die Regierung in der Mehrzahl der Fragen, die von der Jewish Agency in ihrer am 17. November unterbreiteten Kritik am Weißbuch berührt worden waren, dem Standpunkte der Agency weitgehend entgegengekommen ist. Hierfür seien die folgenden Beispiele angeführt: Brief des Premierministers Weißbuch vom Oktober 1930 : vom 13. Februar 1931 : In seiner Zusammenstellung der auf das Jüdische Nationalheim bezüglichen Artikel des Mandates übergeht das Weißbuch vollkommen die Präambel zu diesem, die ausdrücklich die „historische Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina" usw. erwähnt. Das Weißbuch enthält gewisse beleidigende Behauptungen und Andeutungen in bezug auf die jüdischen Leistungen in Palästina, insbesondere in bezug auf die Politik der jüdischen Arbeiter-Organisation. Der Brief des Premierministers enthält in Abschnitt 3 eine erneute ausdrückliche Bekräftigung der Präambel zum Mandat. Der Brief des Premierministers stellt formell jegliche Absicht beleidigender Behauptungen und Andeutungen in Abrede und erkennt an, daß „die Jewish Agency immer bereitwillig an der Durchführung der Mandatspolitik mitgearbeitet hat, und daß die konstruktive Arbeit des jüdischen Volkes in Palästina wohltuende Wirkungen auf die Entwicklung und die Wohlfahrt des Landes als eines Ganzen ausgeübt hat. Die Regierung schätzt den Wert der Arbeiter- und Gewerkschafts-Organisationen in Palästina und hat den Wunsch, diese in jeder Weise zu fördern." Das Weißbuch gab denjenigen Stellen Der Brief des Premierministers erklärt des Artikels 6 des Mandates, die sich deutlich, daß „die Verpflichtung, jü- 191

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