Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 19 (1932)
- Issue
- 49 (2.12.1932)
- Date
- 1932-12-02
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Das Jüdische „Ordnung in der Gewerbefreiheit“ — Das neue Erez-Israel — Aus der jüdischen Welt — Gemeinden- und Vereins-Echo — Geschäftliches — Spenden-Ausweis Münctaen, 2. Dezember 1932 19. Jahrgang Anzeigen: Die vlergoapaltene Millimeter-Zelle 30 Rpf. / Familien- Anzelgen Ermäßigung /Anzeigenganserstraße 64 / Telephon 73664/65 Postscheck - Konto: München 3987 Erscheinungszelt: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag. — Bezugspreis- Jährlich: RM. 8.—. halbjährlich: RM. 4.—. vierteljährlich: RM. 2.—. Einzelnummer 20Rpf. I Verlag, Auslieferung des ..Jüdischen Echos“: München. Plinganserstraße Nr. 64. „Ordnung in der Gewerbefreiheit“ Um die'Existenz des jüdischen Mittelstandes Die Fachverbände des selbständigen Mittelstandes, an ihrer Spitze das „Reichskartell des selbständigen Mittelstandes“, sind mit neuen Forderungen an die Öffentlichkeit getreten, die für die w.irtschaftspolitische Haltung der fraglichen Kreise kennzeichnend sind. Es ist nur selbstverständlich, daß diese Forderungen unter dem Motto stehen: „Die Privatwirtschaft sind wir.“ Sie wenden sich dementsprechend gegen alle kollektivistischen und großkapitalistischen Wirtschaftsformen. Die Tätigkeit des Staates als wirtschaftendes Subjekt sei auf ein Minimum einzuschränken. Hier begegnet sich das Programm des Mittelstandes mit wiederholten Erklärungen des Reichskanzlers. Er hat sich zuletzt auf einer Tagung von Vertretern des Berliner und märkischen Handwerks ebenfalls zu der Auffassung bekannt, daß die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand auf die Betriebe und Produktionszweige zu beschränken sei, deren Bedeutung für das Volksganze groß genug und deren Struktur einfach genug wäre, um eine zentrale Bewirtschaftung zu rechtfertigen und zu ermöglichen. Aber daneben bestellt eine grundsätzliche Übereinstimmung zwischen Mittelstandskartell und Reichsregierung offenbar noch in anderen Punkten, die weniger theoretischer Natur sind. Ihre praktische Bedeutung für den Mittelstand als soziale Gruppe, für die mittleren und kleineren Handel- und Gewerbetreibenden als wirtschaftliche Gruppe, kann gar nicht überschätzt werden. Sie kann es vor allem nicht von dem jüdischen Teil dieser sozialen und wirtschaftlichen Schicht. Auf die Gesamtheit der deutschen Juden bezogen, ist bekanntlich der Anteil _an dieser Schicht sehr beträchtlich. Es ist keine Übertreibung, wenn wir sagen, daß das deutsche Judentum heute noch mit seinem wirtschaftlichen Kern hierin wurzelt. Für das deutsche Volk in seiner Gesamtheit trifft das nicht zu. Deshalb ist es auch für die deutschen Juden von einer viel größeren Bedeutung als für das deutsche Volk schlechthin, auf welche Weise das Mittelstandsprogramm der Reichsregierung verwirklicht wird. Ohne Frage werden die Forderungen des Mittelstandskartells hiebei eine große Rolle spielen. Der Kanzler sagte im Verlauf seiner oben bereits erwähnten Rede vor den Berliner Handwerkern, die Verfassungsreform müsse das Volk dazu befähigen, seinen Willen nicht nur durch den Reichstag, sondern auch durch seine anderen Vertretungen geltend zu machen; dazu gehörten die Berufsvertretungen, die vom Volk selbst geschaffenen Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Sie würden mit zu Trägern des neuen Volksstaates werden. Die Verwirklichung dieses Gedankens würde eine viel straffere Organisation der berufsständischen Vertretungen, der Handels¬ und Handwerkskammern, der Innungen und der Unternehmerverbände erfordern, als wir sie heute haben. Ob man hierbei an einen Aufbau nach italienischem Muster denkt, ob man die „Kammer“ gegenüber der „Innung“ in den Vordergrund rükken will oder umgekehrt, das sind alles Fragen von sekundärer Bedeutung. Tatsache bleibt soviel, daß man eine deutsche „Carta del lavoro“ zu schaffen gedenkt, die den ständischen Gedanken in sich trägt. Es ist nun sehr interessant, welches Spiegelbild diese von der Regierung verfolgten und bei ihr zunächst rein politisch orientierten Pläne im Mittelstand selbst und seinen Organisationen haben. Es ist klar, daß dort an die Stelle der politischen Orientierung als wichtigster Faktor die wirtschaftliche tritt. Das sieht dann so aus: Das Reichskartell des selbständigen Mittelstandes steht nach seiner jüngsten Veröffentlichung nicht nur auf der Grundlage des Leitsatzes „Die Privatwirtschaft sind wir“, sondern es will sich noch nach einem zweiten Leitsatz orientieren, und dieser lautet: „Die Ordnung in der Gewerbefreiheit ist das Fundament zum Wiederaufbau.“ Ordnung in der Freiheit ist natürlich nur möglich als Beschränkung dieser Freiheit. Das Reichskartell hat sich wohl nur davor gescheut, gleich in seinem Leitsatz statt „Ordnung“ „Beschränkung“ zu sagen. Der Sache nach kommen aber seine Forderungen absolut auf eine solche Beschränkung hinaus. Es heißt da beispielsweise: „Gegen die unter dem Schutze der Gewerbefreiheit in den letzten Jahren entstandene Entartung großkapitalistischer und kollektivistischer Einzelhandelsbetriebe, auch mit handwerklichen Nebenbetrieben, fordern wir eine den Begriff Gewerbefreiheit in früherem Sinne genau abgrenzende Gewerbeordnung.“ Nun, diese Forderung, die sich gegen Warenhäuser und Konsumvereine richtet, ist alt. Sie braucht uns vom jüdischen Standpunkt aus nicht weiter zu belasten. Wir wissen ja, wie weit es Tatsache ist, daß auch jüdische selbständige Existenzen durch Betriebe dieser Art im Laufe der letzten Jahrzehnte vernichtet worden sind. Aber das Mittelstandskartell geht jetzt weit über diesen alten Programmpunkt hinaus zum Angriff vor, und da fängt die Sache tatsächlich an, für uns brennend zu werden. Es wird nämlich weiterhin gefordert, daß- -für die Eröffnung eines Ge-