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Das jüdische Echo · 1931-09-25 · 39 (25.9.1931) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
39 (25.9.1931)
Date
1931-09-25
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Das Jüdische Echo Nummer 39 25. September 1931 18. Jahrgang Sträfliche Säumnis Das „Kölner Jüdische Wochenblatt“ veröffentlicht über den Berliner Pogrom einen Artikel von parlamentarischer Seite, der die Vorgänge mit besonderer Sachkenntnis würdigt, und dessen Vorwürfe uns auch jetzt noch stichhaltig zu sein scheinen, nachdem die Preußenregierung ihre Entschlossenheit gezeigt hat, den Karren doch nicht noch weiter in den Dreck laufen zu lassen. Auf alle Fälle wird man die weitere Entwicklung der Angelegenheit noch abwarten müssen. D. Red. Was sich am Samstagabend der vergangenen' Woche am Kurfürstendamm in Berlin abspielte, muß jeden politischen Menschen mit Scham und Ekel erfüllen. Zum ersten Male ist es geschehen, daß organisierte Horden ein ganzes Stadtviertel unter Terror setzten, um gegen jüdische oder jüdisch aussehende Mitbürger mit Gewalt und Hinterlist tätlich zu werden. Zwar ist es schon vielfach zu kleineren Reibereien gekommen, die nicht schärfer zu beurteilen sind als die heute leider alltäglich gewordenen Auseinandersetzungen zwischen politischen Gegnern. Der Ausbruch in Berlin muß aber ganz anders eingeschätzt werden. Man geht wohl nicht fehl, wenn man ihn als ersten Versuch einer Herausforderung der staatlichen Macht betrachtet. Schon einmal hat es anläßlich der Aufführung des Remarque-Films solche Straßenkrawalle gegeben, die zu einer erfolgreichen Machtprobe für die Hitlerscharen sich auswuchsen. Die Bilanz aus den damaligen Vorfällen ist gezogen worden. Sie hat für Deutschland einen Verlust von mehreren Milliarden gebracht. Völlig ungeklärt ist die Haltung der Polizei gegenüber diesen beschämenden Vorfällen am Kurfürstendamm. Es ist in der Berliner Presse ohne Widerspruch behauptet worden, daß bereits am Mittwoch zuvor den polizeilichen Stellen bekannt gewesen sein muß, daß für den Samstag zumindest Demonstrationen geplant seien. Da augenblicklich in Berlin ein Verbot öffentlicher politischer Demonstrationen besteht, war es Aufgabe der zuständigen Stellen, diesen genauen Angaben nachzugehen; es war weiterhin der Zusammenhang dieser Demonstrationen mit dem jüdischen Neujahrsfest ohne weiteres gegeben. Gleichwohl wird übereinstimmend von der gesamten republikanischen Presse Berlins festgestellt, daß die Polizei zu spät eingegriffen hat; ja, es wird sogar gesagt, daß das Eingreifen selbst von einer kaum glaublichen Gemütlichkeit gewesen ist. Zwei Stunden hat es gedauert, bis die Ruhe wieder hergestellt werden konnte. Daran ist zweierlei zu ersehen. Erstens haben diese Ausschreitungen einen ganz ungewöhnlichen Umfang gehabt, zweitens waren die eingesetzten Polizeikräfte anscheinend völlig unzureichend. Welche dieser beiden Möglichkeiten auch zutrifft, es bleibt eine geradezu sträfliche Säumnis der Behörden festzustellen, die für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, für die Unversehrtheit jedes friedlichen Bürgers haftet. Wer die Verhältnisse im Berliner Polizeipräsidium kennt — und der Schreiber dieser Zeilen glaubt sie sehr gut zu kennen —, weiß, daß die leitenden Stellen, also der Polizeipräsident, der Vizepolizeipräsident und der Kommandant der Schutzpolizei nicht in den Verdacht kommen werden, den Rechtsradikalen gegenüber etwa die Zügel zu geben. Von diesen Stellen aus bis zu den ausführenden Polizeioffizieren ist aber ein beträchtlicher Weg, auf dem sehr viel des guten Willens verloren gehen kann. Es bedarf allerdings der eingehenden Untersuchung, wo der Schuldige sitzt, der durch seine Unterlassungen die Dinge derartig weit kommen ließ, wie es geschehen ist. Denn jetzt steht die Polizei vor Schadenersatzansprüchen, die an sie wegen ihrer Lässigkeit gestellt werden. Man kann nicht sagen, daß damit das Vertrauen zu den staatlichen Machtmitteln besonders gefördert wird, wenn es auch noch nicht sicher ist, ob die Gerichte diesen Klagen nachgeben werden. Jedenfalls haben die Vorwürfe gegen die Berliner Polizei eine solche Form, daß die Behörde aus ihrem bisher gewahrten Stillschweigen heraustreten muß. Mit ziemlich großer Sicherheit ist anzunehmen, daß die ganze Angelegenheit zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage von der einen oder der anderen politischen Parteigemachtwird. Bei dieser Gelegenheit hat es sich wieder einmal gezeigt, welchen Einflüssen die offiziösen Nachrichtenbüros unterworfen sind. Der amtliche Bericht über die beklagenswerten Vorgänge war von einer unglaublichen Dürftigkeit und Sparsamkeit; jede Auseinandersetzung zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten in irgendeinem Vorstadtwinkel, die über eine nachbarliche Auseinandersetzung nicht herausgeht, wird als Haupt- Staatsaktion aufgezogen. So kommt es, daß eine unerträgliche Vernebelung der öffentlichen Meinung stattgefunden hat. Daß diese Ereignisse von schlechter Wirkung auf das Ausland sein werden, hätte man sich vor ihrem Eintritt sagen müssen. Wie es immer in solchen Fällen ist, hat die Gesamtheit dann die Folgen zu tragen. Wenig überraschend ist es allerdings, daß selbst die bürgerlichen Zeitungen an der Bagatellisierung dieser pogromartigen Ausschreitungen teilnahmen. Sie laden damit eine Mitschuld auf sich, werden aus diesen Ereignissen sich Weiterungen zeigen. Diese dürften unvermeidbar sein. Die notwendigen Vorwürfe gegen die amtlichen Stellen sind aber nicht der alleinige Zweck dieser Ausführungen. Selbst wenn die polizeilichen Stellen mit der ganzen Schärfe ihrer Machtmittel durchgreifen, so steht noch lange nicht fest, ob sie von den Gerichten nicht nachträglich desavouiert werden. Wie oft ist schon gerügt worden, daß die Rechtssprechung durch ihre milden Urteile gegen

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