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Das jüdische Echo · 1931-07-31 · 31 (31.7.1931) · p. Seite 438

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
31 (31.7.1931)
Date
1931-07-31
Page
Seite 438 (sequence 6)
Language
German
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438 Das Jüdische Echo Nr. 31 5. Die britische Regierung beabsichtigt, den High Conimissioiier zu ermächtigen, aus Mitteln der Palästinaregierung Auslagen bis zur Höchstgrenze von 50 000 Pfund zur Deckung der Erfordernisse für die anzustellenden Untersuchungen, einschließlich aller notwendigen Vermessungen und Versuche, zu bewilligen. 6. Der Landentwicklungsdirektor wird Kostenvoranschläge, sowie Vorschläge über durchzuführende Arbeiten nach ihrer Berücksichtigungswürdigkeit geordnet ausarbeiten und spätestens bis Dezember 1931 dem High Commissioner einen Bericht hierüber vorlegen. Der High Commissioner wird diesen Bericht überprüfen und vor Erstattung von Vorschlägen an die Regierung die Jewisli Agency und die arabische Exekutive cinladen, Bemerkungen zu den praktischen Vorschlägen des Planes zu machen. Er wird ihnen ferner Gelegenheit geben, Vorstellungen bezüglich solcher Vorschläge zu erheben, über die zwischen dem jüdischen und dem arabischen Ratgeber des Landentwicklungsdircktors noch keine Übereinstimmung erzielt wurde. 7. Der Bericht des Landentwicklungsdirektors wird vom High Commissioner gleichzeitig mit den etwaigen Vorstellungen der Jewish Agency oder der arabischen Exekutive der britischen Regierung übermittelt werden, die entscheiden wird, ob die Vorschläge des Berichtes, bzw. welche von ihnen, berücksichtigt werden sollen und in welcher Weise dies zu geschehen hat. Das Gesetz über die Garantie der Landentwicklungsanleihe wird erst, nachdem der Bericht des Landentwicklungsdirektors bei der Regierung eingetroffen und gemeinsam mit den von jüdischer oder arabischer Seite erhobenen Vorstellungen überprüft sein wird, erledigt werden. Auf eine Anfrage des Abg. Ormsby-Gore, ob der Landentwicklungsplan irgendwelche Änderungen der in dem Briefe des Ministerpräsidenten an Dr. Weizmann vorgezeichneten Politik vorsehe, versicherte Unterstaatssekretär Dr. Shiels, daß die Erklärung über den Landentwicklungsplan den Bestimmungen der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Dokumente durchaus entspreche. London, 23. Juli. (,T.A.) ln der am 23. Juli abgehaltenen Sitzung des Unterhauses richtete der Abg. Kenworthy an den Unterstaatssekretär für die Kolonien, Dr. Drummond Shiels, die Anfrage, ob die neue Untersuchung über Möglichkeiten der Ansiedlung und Landentwicklung in Palästina sich auch auf unbesetzte oder unbebaute Ländereien jenseits des Jordans erstrecken werde. Dr. Shiels erwiderte, Transjordanien werde in diese Untersuchung nicht einbezogen werden, da es unter einem anderen Verwaltungssystem stehe als Palästina. An den Ministerpräsidenten MacDonald richtete Abg. Kenworthy die Anfrage, ob dem Unterhause Gelegenheit zu einer Debatte über die vorgeschlagene Landentwicklungsanleihe geboten werden würde. Die Anfrage wurde vom Minister für die Dominions, J. H. Thomas, beantwortet* Er erklärte, es sei beabsichtigt, im Parlament einen Gesetzvorschlag einzubringen, durch den das Parlament die Regierung ermächtigen soll, die Anleihe zu garantieren. Bei dieser Gelegenheit werde die Möglichkeit zu einer Debatte über den Landentwicklungsplan gegeben sein. Jüdische Besorgnis London, 23. Juli. (JTA.) Iler Instruktionsbrief, betreffend die Vorbereitungsarbeiten für den Landentwicklungsplan, den der Minister für die Kolonien, Lord Passfield, an den High Commissioner, Sir John Chancellor, gerichtet hat, enthält einen Passus, in dem es als eine der Aufgaben des Landentwicklungsdircktors bezeichnet wird, ein Verzeichnis jener Araber anzulegen, die „nachweislich von dem von ihnen früher besetzten Boden infoge des Umstands entfernt wurden, daß die Ländereien in jüdische Hände fielen.“ Dieser Passus des Instruktionsbriefes hat den Vorsitzenden der Politischen Kommission der. Zionistischen Vereinigung für Großbritannien und Irland, Paul Goodmann, veranlasst, ein Schreiben an Lord Passfield zu richten, in dem darauf hingewiesen wird, daß der Ausdruck „Ländereien, die in jüdische Hände fielen“, bei den Zionisten Englands den Eindruck erwecken werde, daß die Instruktionen Lord Passfields in dem Geiste ausgeführt werden sollen, der in dieser Formulierung zum Ausdruck kommt. Goodman bemerkt in seinem Schreiben, daß die Aufmerksamkeit der englischen Regierung wiederholt, allerdings erfolglos, auf die Frage der im Art. 6 des Palästina-Mandates vorgesehenen Zuweisung von Staatsländereien und Ödland zum Zweck geschlossener jüdischer Siedlung gelenkt wurde, und daß alle für jüdische Kolonisation in Palästina erworbenen Böden nicht nur gesetzmäßig und zu einem mehr als annehmbaren Preis erworben wurden, sondern daß auch in vielen Fällen den arabischen Pächtern außerdem eine Entschädigung gewährt wurde, obwohl eine solche gesetzlich nicht vorgesehen war. Der von Goodman kritisierte Satz ist tatsächlich in höchstem Maße geeignet, jüdische Befürchtungen inbezug auf die Ausführung des Planes zu erwecken; man wird die Entwicklung der politischen Lage in Palästina unter dem neuen Oberkommissar mit aller Reserve beobachten müssen. Kritische Bemerkungen von „Manchester Guardian“ London, 21. Juli. (JTA.) Von den großen englischen Tageszeitungen hat vorläufig bloß „Manchester Guardian“ zur Regierungserklärung über die Vorbereitung der Durchführung des Landentwicklungsplanes Stellung genommen. Das Blatt unterzieht in seinem Leitartikel vom 21. Juli diese Erklärung einer scharfen Krtitik und behauptet, die britische Regierung habe das Bodenproblem in Palästina nunmehr in einer Weise dargelegt, die „sich mit dem Geist des Mandats, das England die Pflicht auferlegt, eine dichte jüdische Siedlung zu ermutigen, nicht vereinbaren lasse“. Palästina sei ein kleines Land, die Regierung aber habe es noch kleiner gemacht. Die Araber hätten die Möglichkeit, zwischen dem Lande östlich und westlich des Jordans zu wählen; während Palästina stark bevölkert sei, sei Transjordanien ein leeres Land. Obwohl der arme Fellache auf einer neuen Pachtung jenseits des Jordans glücklicher leben könnte als in seinem alten Heimatsdorf, lehne es die britische Regierung ab, eine solche Lösung in Betracht zu ziehen, und behandle Transjordanien vollkommen als ein unabhängiges Gebiet, obwohl es rechtlich einen Teil des palästinensischen Mandatsgebietes bildet. Zum Schluß wird erklärt, der Landentwicklungsplan würde bessere Aussichtteil haben, wenn die britische Regierung ihre Ansichten in diesem wichtigen Punkte ändern würde.

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