Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 17 (24.4.1931)
- Date
- 1931-04-24
- Page
- Seite 260 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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260 Das Jüdische Echo Nr. 17 des heutigen „Tal“ gelegen waren. Ihre Erwerbsquelle war der Handel, vorwiegend mit Juwelen, Schmuck und Edelmetallen. Sie übten also die „gehobenen“ jüdischen Berufe aus und dürfen im ganzen als recht wohlhabend bezeichnet werden. Die angesehensten Familien waren die aus Wien gekommenen Wertheimers und die Mündels aus Kriegshaber. Der einzige nicht als Geschäftsmann tätige Jude in München war der Arzt und Orientalist Simon aus Geldern. Während des ganzen 18. Jahrhunderts war der rechtliche Zustand der Juden höchst unbefriedigend. Recht auf Religionsausübung stand ihnen nicht zu; eine Judengemeinde bestand nicht; nur als einzelne waren sie geschützt oder toleriert. Der erste Schritt zur Eingliederung der Juden in das bürgerliche Leben Münchens erfolgte 1805; es war das „Regulativ über die Münchener Judenschaft“. Das „Judenregulativ“ hält daran fest, daß die Juden nur geschützt sind., aber es radiziert den Judenschutz durch Eintragung in eine Judeninatrikel; der Briefschutz wird in einen Registerschutz umgewandelt. Der Judenschutz ist von nun ab vererblich, aber nur auf e i n Kind. Nachgeborene Kinder müssen warten, bis, durch kinderlosen Tod oder Wegzug, eine Matrikelnummer frei wird. Das Judenregulativ gestattet unter anderem die Privatandacht, es erklärt ausdrücklich, daß die Juden in jeder Straße wohnen dürfen, bestimmt, daß sie zur Verehelichung der Bewilligung der Polizei bedürfen und daß diese an den Nachweis eines Vermögens von mindestens 1000 Talern zu knüpfen sei; der Leibzoll wird aufgehoben, der Betrieb von Gewerben, mit Ausschluß des zünftigen Handwerks und der Handel mit gewissen Waren, wird erlaubt. Das Regulativ hat, wie man sieht, die Auffassung vom Judenschutz als einem nutzbaren „Regal“ noch nicht überwunden; man schätzte den Juden nicht als Staatsbürger, sondern als Quelle und Träger des Geldkapitals. Dieser Auffassung entspricht auch die tatsächliche Stellung der Juden, die nach Untersuchungen von Hümmert („Die finanziellen Beziehungen jüdischer Bankiers und Heereslieferanten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts“) und Sundheimer („Die jüdische Hochfinanz und der bayerische Staat im 18. Jahrhundert“) eine gewichtige Rolle in Bayern gespielt und zur Entstehung des modernen bayerischen Staates nicht unwesentlich Deigetragen haben. So hatte in den Jahren 1799 bis 1802 ein Münchener Jude, Aaron Elias Seligmann, als Generalentrepreneur der bayerischen Armee deren Gesamtverpflegung übernommen. Später wurde er Hofbankier, nachdem er mit seiner Familie zum Christentum übergetreten war, als Freiherr von Eichthal geadelt, sein Sohn Simon ist Hauptgründer der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank. Ein anderer bedeutender Finanzier war Jakob Hirsch. 1811 bis 1812 gab es in München 380 Juden, von denen ein großer Teil in den Kriegsjahren eingewandert war, auch damals bestanden Gegensätze zwischen den „alteingesessenen“ und den „zugewanderten“ Familien; jene wollten keinesfalls mit diesen verwechselt und für ihre Taten und ihr Verhalten verantwortlich ge- Personalia Am 18. April verschied in München Herr "Justizrat Dr. Eugen Beer, der frühere stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung der Israelitischen Kultusgemeinde München — ein macht werden, welchen Standpunkt sie verschiedentlich den Behörden zur Kenntnis brachten. Die im Münchener Judenregulativ eingeführte Judenmatrikel wurde durch das Judenedikt vom 10. Juni 1813 (Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen) auf das ganze Land ausgedehnt und daraufhin die Münchener Juden von der Polizeidirektion vorgeladen, um sich in die Matrikel eintragen, bzw. sich rektifizieren zu lassen und gleichzeitig einen Familiennamen anzunehmen, soweit dies noch nicht schon geschehen war. In die Matrikel wurden 61 Juden eingetragen, denen mit weiteren 130 Einträgen, die bis 1856 reichen, die auf eine künftig wegfallende Matrikelnumer vorgemerkten, bzw. über die Matrikelzahl aufgenommenen Juden folgen. 1818 erhielt die Münchener Judengemeinde die Erlaubnis zur Anlage eines Friedhofes und 1824 das Recht eine Synagoge zu errichten. Es ist klar, daß unter solchen Verhältnissen die jüdische Bevölkerung in München stagnieren mußte. Anfang 1848 wurden 152 Familien mit im ganzen 842 jüdischen Personen in München! gezählt. 1851 waren es gar nur 817. Kulturell aber und wirtschaftlich hatten sie in dieser Zeit einen großen Aufschwung genommen; war ihnen doch durch das Judenedikt jede erlaubte Erwerbsquelle eröffnet. Alle bürgerlichen Nahrungszweige (Feldbau, Handwerk auch das zünftige, Handel) standen ihnen offen. Verboten waren jedoch Güterhandel und Zertrümmerung, ferner der Hausierhandel. Zum Betrieb eines Gewerbes bedurfte man nach der damaligen Regelung jedoch ganz allgemein der behördlichen Genehmigung und zwar unterschied man Real- und Personalkonzession. Solche Konzessionen nun freilich wurden den Juden doch immer und immer wieder verweigert und nur größter Hartnäckigkeit und Zähigkeit konnte es gelingen die Schwierigkeiten zu überwinden. Eine große Enttäuschung brachte den Juden die reaktionäre „Gewerbeinstruktion“ vom 17. Dezember 1853, nach der die Erteilung der Genehmigung zum Betriebe eines realen Gewerberechtes Juden verweigert werden konnte, wenn ihrer Ansässigmachung Hindernisse entgegenstanden und dies war ja stets dann der Fall, wenn keine offene Matrikelnummer zur Verfügung stand. Auch die Einordnung in das zünftige Handwerk scheiterte, im wesentlichen an den Widerständen der christlichen Meister. Ferner bestanden noch eine Reihe von zivilrechtlichen Ausnahmebestimmungen gegen die Juden, so etwa das Verbot Forderungen gegen Christen an Christen zu zedieren, Trotz dieser Beschränkungen hatte sich der Wohlstand der Juden in München entwickelt, wenn es freilich auch immer Arme unter ihnen gegeben hat; das Vermögen der in den Jahren 1849 bis 1856 in München ansässig gewordenen Juden wurde mit durchschnittlich 20 950 fl. verzeichnet. Die Judenmatrikel wurde im Jahre 1861 aufgehoben. Von da an konnten die Juden nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze eine Familie gründen, sich ansässig machen und ihren Erwerb suchen, wo sie wollten. Sie waren freizügig geworden. Im Jahre 1869 schließlich wurde ihre Gleichberechtigung anerkannt. Heute zählt die jüdische Gemeinde in München über 10 000 Seelen. I. E. Mann, der seine ganze Persönlichkeit in den Dienst der jüdischen Öffentlichkeit gestellt hatte. Unter anderem wirkte er an de. Entstehung der München Loge mit; besonders betreute er während langer Jahre den Aussteuerverein. Die zahlreiche Beteiligung an seiner Beerdigung zeugte von der