Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 13/14 (31.3.1931)
- Date
- 1931-03-31
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Nummer 13/14 31. März 1931 18. Jahrgang Freiheit oder Hundert Friedhofschändungen In dem badischen Städtchen Schriesheim an der Bergstraße bei Heidelberg wurden vor wenigen Tagen zwei Kindergrabsteine auf dem jüdischen Friedhof umgeworfen und mit Kot beschmutzt. Die Gendarmerie hat zwei Täter festgestellt. — Mitglieder der Nationalsozialistischen Partei. Es ist die hundertste Friedhofschändung, die sich in der Nachkriegszeit in Deutschland ereignet. In Königsberg in Ostpreußen wurde am 17. März abends 10 Uhr, der jüdische Handlungsgehilfe Arthur Knopf überfallen und durch Stiche in die Herzgegend, ausgeführt mit einer Nagelfeile, lebensgefährlich verletzt. Knopf liegt bewußtlos im Krankenhaus, an seinem Aufkommen wird gezweifelt. Die Täter: zwei siebzehnjährige Gymnasiasten, Spirgat und Randelstedt, gehören dem nationalsozialistischen Jugendbund an, sie geben zu aus Antisemitismus gehandelt zu haben. In Duisburg kam es am 17. März nach nationalsozialistischen Versammlungen zu Ausschreitungen antisemitischen Charakters. Jugendliche Nationalsozialisten zogen in geschlossenen Trupps vor das jüdische Vereinshaus und bombardierten es mit Steinen. Eine Anzahl von Fensterscheiben wurde zertrümmert. Ehe das zu Hilfe gerufene Überfallkommando erschien, waren die Täter entkommen. In Groß-Bielefeld hat auf Antrag der Nationalsozialisten das neugewählte Stadtparlament beschlossen, das Schächten auf dem städtischen Schlachthof zu verbieten. Für den Antrag, der von dem nationalsozialistischen Stadtrat Höcker begründet wurde, stimmten die Vertreter sämtlicher Parteien. Das sind einige wenige Tatsachen aus der letzten Woche, die Judenverfolgung betreffend. * * * Das Preußische Oberverwaltungsgericht hat in einer Steuersache entschieden (siehe: Aus der jüdischen Welt), daß Rabbiner nicht Geistliche und nicht Kirchendiener sind. Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind inappellabel; durch die vorliegende ist eine dauernde rechtliche Benachteiligung der jüdischen Gemeinden endgültig herbeigeführt. In einer Verhandlung vor dem erweiterten Bezirksschöffengericht für Rheinhessen in Mainz waren 17 Mitglieder des Reichsbanners und 12 Nationalsozialisten wegen Zusammenrottung und Landfriedensbruch angeklagt. (Siehe den Bericht an anderer Stelle.) Die Nationalsozialisten hatten eine Nacht das Haus des jüdischen Kaufmanns Frank belagert, der die Reichsbannerleute zu seinem Schutz bei sich aufgenommen hatte, da er fortgesetzt belästigt und bedroht worden war. Amt- München, 26. März 193L lieber Schutz war ihm versagt worden. Das Gericht verurteilte vier Reichsbannerleute, darunter Frank, und zwei Nationalsozialisten den einen wegen Sachbeschädigung zu 100 RM., den anderen wegen Waffentragens zu 10 RM. Geldstrafe. Das sind zwei Urteile deutscher Gerichte aus der letzten Woche, die Judenverfolgung betreffend. =1= * * In der Reichstagssitzung vom 18. März stellte der sozialdemokratische Abgeordnete Biedermann fest, daß im Reichspostbetrieb die Agitation der Hakenkreuzler; unter Duldung und Förderung seitens der mittleren und höheren Aufsichtsbeamten in skandalöserWeise betrieben wird. Auffallend viele Posthelfer sind unter jenen Leuten, die auf den Straßen friedliche Bürger niederschlagen, auf sie einstechen und schießen. Einer dieser Burchen hat sich geäußert: „Was kann mir schon passieren, ich kann höchstens an ein anderes Postamt versetzt werden!“ Republikanische Beamte, die sich gegen die Hakenkreuzlerei wehren, werden boykottiert. Ein Amtsvorsteher tritt morgens mit dem Ruf „Heil Hitler!“ ins Amt. In der Nationalsozialistischen Fraktion des Reichstags sind drei Oberposträte. In diesem Zusammenhang wurde weiter darauf hingewiesen, daß eine Aufsichtsbeamtin, des Berliner Telephondienstes von einer Benachrichtigung des Überfallkommandos, das zum Schutz gegen Nationalsozialisten herbeigrufen wurde, sofort Herrn Dr. Josef Goebbels Kenntnis gab. Es wurde weiter festgestellt, daß Postbeamte wegen nationalsozialistischer Betätigung strafversetzt worden waren — in Stellen, um die sie sich lange vorher beworben hatten. Das ist ein Blick in die deutsche Verwaltung aus der letzten Woche, die Judenverfolgung betreffend. ' * * * Die „Organisationsabteilung“ der Nationalsozialistischen Partei, geleitet von Herrn Dr. Josef Goebbels, gibt „Führer- und Schulungsbriefe“ für die Funktionäre der Partei heraus. In der Nummer vom 15. März findet sich der folgende Satz: „Die naturgegebene Feindschaft des Bauern gegen den Juden, seine Feindschaft gegen den Freimaurer als Judenknecht muß bis zur Raserei aufgestachelt werden.“ Der Dresdener nationalsozialistische „Freiheitskampf“ hat den Mordversuch, den der Polizeiwachtmeister Pohl, an dem übrigens schon als Kind getauften Regierungsrat jüdischer Abkunft, Lassally mit kaltblütiger Überlegung verübt hat, nicht nur entschuldigt, sondern gutgeheißen. Die'