Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 18 (1931)
- Issue
- 8 (20.2.1931)
- Date
- 1931-02-20
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Nummer 8 20. Februar 1951 18. Jahrgang Die neue Palästinaerklärung Sonnabend, den 14. d. M., wurde in London der bereits angekündigte Brief der Regierung an Dr. Weizmann veröffentlicht. Der Brief ist das Ergebnis der zwischen dem Kabinettskomitee unter Vorsitz Hendersons und der Jewish Agency geführten Verhandlungen. Der Brief ist nicht, wie ursprünglich beabsichtigt war, von dem Vorsitzenden des Komitees Henderson, sondern von Premierminister Macdonald unterschrieben. Damit ist den falschen Vermutungen, die an Hendersons Rolle in dieser Sache geknüpft worden waren (beabsichtigte Unterstellung Palästinas unter das Außenamt), der Boden entzogen, gleichzeitig enthält der Brief das Gewicht einer vom Gesamtkabinett gebilligten Äußerung des Chefs der Regierung. Der Brief lautet: 10, Downing Street, SW 1. Sehr geehrter Herr Dr. Weizmann, (1) Zur Beseitigung gewisser Mißverständnisse und Mißdeutungen, die hinsichtlich der im Weißbuch vom Oktober 1930 dargelegten und im Unterhaus am 17. November 1930 debattierten Politik der Regierung in bezug auf Palästina entstanden sind, und um gewissen kritischen Einwänden der Jewish Agency Rechnung zu tragen, habe ich das Vergnügen, die folgende Erklärung unserer Stellung zu überreichen, die als eine authentische Interpretation des Weißbuches gelesen werden soll in all den Fragen, mit denen dieser Brief sich beschäftigt. (2) Es ist behauptet worden, daß die Politik der Regierung eine ernstlicheAbkehrvon den Verpflichtungen des Mandates, wie sie bisher verstanden worden sind, bedeutet, daß sie die Mandatsverpflichtungen mißversteht und für die Folge eine Politik ankündigt, die nicht vereinbar ist mit den Verpflichtungen der Mandatarmacht gegenüber dem jüdischen Volke. (3) Die Regierung hielt es nicht für notwendig, in extenso die früheren politischen Erklärungen zu zitieren, aber sie verweist auf die Tatsache, daß das Weißbuch von 1930 sich nicht nur auf das im Jahre 1922 von der Jewish Agency akzeptierte Weißbuch bezieht und es bestätigt, sondern daß es auch anerkennt, daß das Mandat eine Verpflichtung gegenüber dem jüdischen Volke und nicht nur gegenüber der jüdischen Bevölkerung von Palästina ist. Das Weißbuch stellt in den Vordergrund meine Rede im Unterhaus vom 3. April 1930, in welcher ich in Worten, wie sie nicht klarer formuliert werden können, die Absicht der Regierung angekündigt habe, Palästina auch weiterhin in Übereinstimmung mit den durch den Rat des Völkerbundes bestätigten Mandatsbestimmungen zu verwalten. Diese Stellungnahme ist aufs neue bekräftigt und klargemacht worden durch meine Rede vom 17. November 1930. In meiner Rede vom 3. April habe ich mich folgendermaßen geäußert: „Die Regierung wird auch in Zukunft Palästina in Übereinstimmung mit den von dem Rat des Völkerbundes gutgeheißenen Bestimmungen des Mandats verwalten. Dies ist eine internationale Verpflichtung, und es kann keine Rede davon sein, sich ihr zu entziehen. Nach den Bestimmungen des Mandats ist die Regierung für die Förderung der Errichtung einer Nationalen Heimstätte für das jüdische Volk verantwortlich, wobei klar zu verstehen ist, daß nichts getan werden darf, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der in Palästina bestehenden nichtjüdischen Gemeinschaften oder die Rechte und den politischen Status der Juden in anderen Ländern benachteiligen könnte. Es handelt sich um eine doppelte Verpflichtung einerseits dem jüdischen Volke gegenüber, andererseits gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung von Palästina, und es ist der feste Entschluß der Regierung Seiner Majestät, in gleicher Weise allen Teilen der palästinensischen Bevölkerung Gerechtigkeit angedeihen zu lassen. Dies ist eine Pflicht, der sie sich nicht entziehen wird und zu deren Durchführung sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel anwenden wird.“ Diese Erklärung stellt nicht nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Mandats, sondern auch mit der Präambel zum Mandat, welche hierdurch ausdrücklich neu bestätigt wird. (4) Bei der Durchführung der Mandatspolitik kann die Mandatarmacht das Bestehen verschiedener Interessen und Standpunkte nicht übersehen. Diese sind tatsächlich an sich nicht unvereinbar, aber sie können nur dann ausgeglichen werden, wenn richtig erkannt wird, daß eine vollkommene Lösung des Problems von einer Verständigung von Juden und Arabern abhängt. Bis dies jedoch erreicht ist, muß unvermeidlicherweise bei der Festlegung der Politik die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts mitbestimmend sein. (5) Ein großer Teil der an dem Weißbuch geübten Kritik stützt sich auf die Behauptung, daß es ungerechte Anschuldigungen gegen das jüdische Volk und die jüdische Arbeiterorganisation erhebt. Die Regierung stellt ausdrücklich fest, daß ihr jede solche Absicht ferngelegen hat. Es wird anerkannt, daß die Jewish Agency immer bereitwillig an der Durchführung der Mandatspolitik mitgearbeitet hat- und daß die konstruktive Arbeit des jüdischen Volkes iii Palästina wohltuende Wirkungen auf die Entwicklung und die Wohlfahrt des Landes als Ganzen ausgeübt hat.