Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 16 (19.4.1929)
- Date
- 1929-04-19
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Nummer 16 19. April 16. Jahrgang Ritualmordhetze In aller Welt In Bayern Noch keine Aufklärung des Manauer Mordfalles Berlin, 11. April. (JTA.) Die Aufklärung des Manauer Mordfalles, der von den Nationalsozialisten und ihrer Presse zu einer beispiellosen Ritualmordhetze ausgeschlachtet wird, ist noch nicht gelungen. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat eine Belohnung von 3500 RM. für die Ergreifung oder Ermittlung des Mörders ausgesetzt. Die einheitliche Stellungnahme der gesamten Geistlichkeit hat schon jetzt einen großen Teil der Bevölkerung von der Unsinnigkeit der nationalsozialistischen Angriffe überzeugt, so -daß jeder einsichtige Bürger hinter dem grauenhaften Manauer Mord kein mystisches Religionsverbrechen sieht, sondern nur die rohe Tat eines Verbrechers, dessen Ahndung jeder Staatsbürger wünschen muß. Die gerichtliche Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bamberg stellt zu der Auffindung der Leiche des kleinen Karl Keßler in Manau bei Hofheim entgegen nationalsozialistischer Darstellung fest, daß Anhaltspunkte für einen „Blutmord“ nicht gewonnen werden können. Die Art der Tötung lasse nicht auf einen Ritualmord schließen. Es sei unrichtig, daß die rechte Halsseite des Knaben drei Versuchsstellen, die Ader zu öffnen, aufweise. Es handle sich nur um Fingernagelspuren. Von einem „Schächtschnitt“ über die Vorderseite des Halses könne nicht die Rede sein. Die Blutleere entspreche dem gewöhnlichen Verblutungstode. Die tödliche Verletzung war ein Stich in der linken Halsseite, der die großen Halsgefäße anschnitt. Der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden hat in Gemeinschaft mit der Bayerischen Rabbinerkonferenz folgende Erklärung veröffentlicht : Am 24. März 1929 wurde in Manau bei Hofheim (Unterfranken) ein fünfjähriger Knabe mit einer Halswunde tot aufgefunden. In Versammlungen und in der antisemitischen Presse wird Ritualmord behauptet. Die Bevölkerung wird damit in die höchste Erregung versetzt. Ob ein Mord oder ein Unglücksfall vorliegt, ist bisher nicht aufgeklärt. Wir haben das Vertrauen, daß die gründliche amtliche Untersuchung den Sachverhalt so schnell wie möglich klarstellt. Die Vertretung der bayerischen Judenheit weist hiermit die gegen die jüdische Religion und ihre Bekenner erhobene Anschuldigung des Ritualmordes feierlich und mit tiefer Entrüstung zurück. Die gleiche Anschuldigung wurde gegenüber dem Christentum in den ersten Zeiten seines Bestehens ebenso grundlos erhoben. Die jüdische Religion verkündet seit Jahrtausenden die Heiligkeit jedes Menschenlebens. Wir empfinden es als eine Schmach, daß wir auch heute noch gezwungen sind, uns und unser Bekenntnis gegen die Behauptung des religiösen Mordes zu verteidigen. München, den 14. April 1929 Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer Bayerische Rabbinerkonferenz Dr. Freudenthal In Polen Warschau, 11. April. (JTA.) Je mehr man sich den Pessachtagen nähert, um so größer wird die Kette der Ritualmordlegenden in Polen. Besonders symptomatisch ist der folgende Fall: In dem Städtchen Kartus-Beresa auf dem Wege zwischen Bialystok und Brest-Litowks wurde ein christliches Mädchen, das in einer Mazzothbäckerei beschäftigt war, vermißt. Der polnische Fleischermeister Jakob Zalewski hetzte die christliche Bevölkerung gegen die Juden auf und behauptete, die Juden hätten die Vermißte getötet, um ihr Blut für die Pessachkost zu verwenden. Eine aufgeregte christliche Menge versammelte sich in den Straßen und nahm eine drohende Haltung gegen die jüdische Bevölkerung ein. Der Judenschaft des Ortes bemächtigte sich eine starke Panik. Die Polizei untersuchte den Fall und fand schließlich die Vermißte frisch und munter im Hause des Hetzers, der somit als ein Provokateur gefährlichster Art entlarvt wurde. Der Staatsanwalt des Distriktes Pruszani erhob gegen Zalewski Klage wegen Unruhestiftung. Wie sehr die Ritualmordpropaganda die Köpfe einfacher Leute verwirrt, beweist der folgende Fall: Bei dem Bialystoker jüdischen Bürger Baruch Gefnerowicz war ein christliches Mädchen, Janina Jakuczek, als Dienstmädchen beschäftigt. Eines Tages verschwand sie. Nach einigen Tagen kam sie in Begleitung eines Polizisten in das Haus ihrer Dienstherrschaft zurück. Der Polizist forderte das Ehepaar Gefnerowicz auf, auf das Dienstmädchen besonders acht zu geben, wenn sie auch nur eine halbe Stunde vom Hause wegbleiben sollte, ihren Abgang der Polizei sofort zu melden. Schließlich erfuhren die Dienstgeber der Jabuczek, daß diese von einer früheren christlichen Dienstherrschaft vor den Juden gewarnt worden sei, daß die Jabuczek daraufhin zur Polizei ging und diese ersuchte, über sie zu wachen, da sie fürchte, die Juden würden sie aus Anlaß des Pessachfestes Schächten. Das Mädchen wurde daraufhin entlassen. Die Judenschaft des Städtchens Pelatin lebt seit einigen Tagen in schwerer Panik. Vor einigen Tagen haben unbekannte Personen mitten auf einem Platze, der ganz von Häusern von Juden umgeben ist, Kreuze aufgestellt. Der Vorsitzende der Gemeinde ließ die Kreuze wegbringen. Antisemitische Agitatoren hetzen die christliche Bevölkerung von Stadt und Umgebung gegen die jüdischen Einwohner auf. Die Christen hielten mehrere Kundgebungen unter freiem Himmel ab. Nach diesen Kundgebun- . gen wurden jedesmal jüdische Einwohner, die sich auf die Straße wagten, schwer mißhandelt. Der Kreis-Chef, der von den Juden gebeten wurde, die Ordnung herzustellen, erklärte, er könne nur dann für die Ruhe garantieren, wenn die Kreuze wieder auf dem Platz aufgestellt werden. Unter Protest der jüdischen Gemeinde wurden die Kreuze vor den Häusern der Juden wieder aufgestellt.