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Das jüdische Echo · 1929-03-29 · 13 (29.3.1929) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
13 (29.3.1929)
Date
1929-03-29
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Das Jüdische Echo Nummer 15_29. März 16. Jahrgang Zur Naturgeschichte der „Jüdisch-Liberalen“ Die Vorgänge in Hannover Der jüdische Liberalismus behauptet seinem Wesen nach eine religiöse Bewegung zu sein; wenn man ihn nach seinen besten Vertretern beurteilt, kann man dies auch mit einer Einschränkung zugeben, nämlich der, daß dieser Bewegung die bewegten Anhänger fehlen. Der Liberalismus als religiöse Bewegung ist Sache weniger Gelehrter und Rabbiner, von denen zudem viele, und zwar die jugendlichen und gedankenreichen, in jüdischen Dingen ganz andere Wege gehen als die „Liberalen“ und vielleicht noch einiger kleiner jugendkreise; diese Art des Liberalismus darf aber mit dem, was man im allgemeinen als jüdischen Liberalismus bezeichnet, mit der Geisteshaltung, die sich ausprägt in den Verwaltungen der jüdischen Kultusgemeinden und anderer jüdischer Institutionen keineswegs verwechselt werden. Wenn man versucht einmal zu klären, was hier in den meisten Fällen den „Liberalismus“ kennzeichnet, so kann man, so leid einem dies tut und so entsetzt man darüber auch sein mag, nicht umhin, festzustellen, daß Gesinnung und Methoden eines großen Teils der liberalen Gemeindegewaltigen eingegeben und diktiert sind von einer geradezu grotesken Indifferenz in wahrhaft jüdischen Dingen, von einer nicht zu überbietenden Intoleranz, von einer übersteigerten Herrschsucht und Machtgier, von einem Egoismus, der zwar meist ein religiöses Mäntelchen umhängt, der aber, wenn es darauf ankommt, auch ganz offen und schamlos gezeigt wird. Solange sich solche Liberalen in der Macht sicher fühlen, sind sie zwar gewiß auch keine reinen und frommen Engel, aber man kann mit ihnen leben, weil man es muß; wenn ihnen aber die Vorherrschaft streitig gemacht wird, oder wenn sie nur befürchten müssen, daß dies geschehen könnte, dann enthüllen sie ihr wahres Antlitz, dann lassen sie die Maske fallen, dann sieht man, worin ihr Judentum und ihr Liberalismus in Wirklichkeit besteht, dann erkennt man in ihnen; die Konkursverwalter des Judentums. Übertreibungen, Phantastereien, hohle und unbegründete Schimpftiraden? Reden wir von Hannover! * * * In Hannover gelten für die Wahlen zum Vorstande und Repräsentantenkollegium der Synagogengemeinde die Bestimmungen des Judengesetzes des Königreichs Hannover aus dem Jahre 1842. Dieses enthält die Vorschrift, daß in einem Turnussystem jährlich 3—4 ausscheidende Mitglieder des Gemeindevorstandes in geheimer Wahl mit einfacher Majorität zu wählen sind. Das Statut der Gemeinde enthält ferner die Bestimmung, daß die Mitgliedschaft der Synagogengemeinde von der Aufnahme durch das Repräsentantenkollegium abhängig ist. Diese Aufnahme wurde nun, wie man sich denken kann, so gehandhabt, daß (ausschließlich) ausländische Juden nicht aufgenommen wurden und daß man von diesen nur solche zur Mitgliedschaft zuließ, von denen man einigermaßen lohnende Steuern zu erwarten hatte. Von etwa 500 Ostjuden sind infolgedessen nur 120 Gemeindemitglieder. Trotz fortgesetzter Angriffe und Beschwerden wurde dieser Zustand unverändert beibehalten. Immerhin konnten sich jedoch die Leiter der Gemeinde der Einsicht nicht verschließen, daß dieser Zustand höchst ungerecht sei und so hatten sie schon seit Jahren die Einführung eines Proportionalwahlrechts und die Abschaffung des Aufnahmeprinzips zugesagt, jedoch mit dem Hinweis auf das kommende preußische Judengesetz die Durchführung dieser Reformen immer wieder hinausgezögert und verschleppt. Vor einiger Zeit nun hatte man sich bereitgefunden, die Neuerung ernsthaft in Angriff zu nehmen. Die bisher herrschende Gruppe in der Gemeindeverwaltung, die etwa der Mittelpartei im Preußischen Landesverband entspricht, legte bestimmte Vorschläge für ein modifiziertes Verhältniswahlrecht sowie für die Beseitigung des Aufnahmeparagraphen dem Repräsentanteukollegium zur Beratung und zur Beschlußfassung vor. Bei Prüfung der ganzen Wahlrechtsfrage stellte es sich aber plötzlich heraus, daß nach dem heute noch gültigen Gesetz von 1842 sämtliche in Hannover wohnenden Juden, soweit sie einen eigenen Hausstand unterhalten, oder selbständig ein Geschäft betreiben, Mitglieder der Synagogengemeinde sind. Eine Entscheidung des Regierungspräsidenten von 1912 besagte ferner, daß das Gemeindestatut, das die Mitgliedschaft an die Aufnahme durch das Repräsentantenkollegium bindet, in keiner Weise berechtigt ist und mit dem gültigen Gesetz in Widerspruch steht. Angesichts dieses Tatbestandes schien die ganze Frage geklärt, nicht aber für die Liberalen. Um eine Änderung des Wahlmodus und Wahlrechts und damit die Beteiligung der Zionisten und Ostjuden an der Gemeindeverwaltung zu hindern, erschienen nämlich die liberalen Mitglieder der Repräsentantenversammlung und des Gemeindevorstndes in der Repräsentantenversammlung mit einer Liste von 30—40 Gemeindemitgliedern, in deren Namen sie erklärten, daß sie aus der Gemeinde austreten würden, falls das Statut, das die Mitgliedschaft in der Gemeinde von der Aufnahme abhängig macht, nicht beibehalten werde. Sie erklärten sogar, austreten zu wollen, falls von Regierungsseite die Bestimmungen des alten Hannoverschen Judengesetzes, welches das Aufnahmeprinzip nicht kennt, zwangsweise zur Durchführung gebracht werde. Auch der Hinweis, daß die Regierung niemals Statuten genehmigen würde, welche mit dem Gesetz in Widerspruch stehen, konnte die Liberalen nicht dazu bewegen, ihr Ultimatum zurückzuziehen. Vielmehr wiesen sie darauf hin, daß die 40 Unterzeichner 60 — 80 Prozent der gesamten Steuern für die Synagogengemeinde aufbringen und daß sie nicht gewillt wären weiter die

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