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Das jüdische Echo · 1929-03-22 · 12 (22.3.1929) · p. Seite 182

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
12 (22.3.1929)
Date
1929-03-22
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
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182 Das Jüdische Echo Nr. 12 men. Kirjath Ariawim, das ehemalige Dilb, ist eine Siedlung des Keren Kajemeth von 4025 Dunam in Judäa, die 1920 gekauft wurden. Auf 110 Dunam sind hier bis Herbst 1922 etwa 29 000 Waldbäume gepflanzt worden. Außer der Adresse, welche die Glückwünsche und Namen der Stifter des ersten Hains im Einstein-Wald enthält, wurde Einstein ein Korb mit Früchten aus Palästina übersandt, Jaffa-Apfelsinen, Zitronen, Mandeln, Feigen, Datteln enthaltend, dazu Wein aus Rischon le Zion und Orangenhonig von Rechoboth. Blumen des Landes., Anemonen und Pfefferblüten, schmückten den derben Bienenkorb, an dem auf einem Spruchband aus Pergament der Glückwunsch Erez-Israels an den großen Gelehrten zu lesen war. Der erste Einstein-Hain zustande gebracht Berlin. Bei dem Berliner Komitee für. Schaffung eines Einstein-Waldes in Palästina sind bereits mehr als 1000 Baumspenden eingelaufen, so daß die Anlegung des ersten Hains (1000 Bäume) bereits gesichert ist. Die Urkunde über diesen ersten Einstein-Hain konnte dem Gelehrten an seinem 50. Geburtstag, 1. März, übermittelt werden. Der Einstein-Wald wird aus 10 Hainen (10 000 Bäumen) bestehen. Central-Verein und Jewish flgency Das Programm der nächsten Tagung des Hauptvorstands des Central-Vereins Berlin, 15. März. (JTA.) Am 23. und 24. März findet in Berlin eine Tagung des Hauptvorstandes des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens statt, die sich vor allem mit der politischen Lage unter besonderer Berücksichtigung des Nationalsozialismus und mit der Central- Vereins-Stellung zur Jewish Agency beschäftigen wird. Neben dieser Tagung finden zwei' Sitzungen des Arbeitsausschusses sowie eine Besprechung der Beamten des Central-Vereins statt. Über das Programm der Tagung schreibt die „Central- Vereins-Zeitung“ u. a.: „Nach dem Völkerbundsmandat für Palästina ist die Exekutive der Zionistischen Weltorganisation, die unter der Mandatarmacht England stehende Verwalterin der durch die Balfour-Deklaration garantierten nationalen Heimstätte (national home), solange nicht für diesen Zweck eine besondere Jewish Agency geschaffen ist. Infolge einer zwischen Professor Weizmann und Louis Marshall (Neuyork) getroffenen und von der Zionistischen Exekutive nach lebhaften Erörterungen, vorbehaltlich der Genehmigung des Zionistenkongresses, angenommenen Vereinbarung soll nunmehr die Alleinverwaltung der Zionisten durch die Jewish Agency, d. i. eine Körperschaft, abgelösCwerden, in der auch Nichtzionisten 50 Prozent der Sitze nach dem Beschlüsse der Zionistenkongresse eingeräumt werden sollen. Zum erstenmal ist also damit die Möglichkeit gegeben, daß Nichtzionisten gleichberechtigt mit Zionisten Palästina mitverwalten können. Der Vertrag Marshall-Weizmann stützt sich auf die Balfour-Deklaration. Aber keinem der nichtzionistischen deutschen Teilnehmer darf es verwehrt sein, seine Auffassung von der unerschütterlichen Bindung zwischen Judentum und Deutschtum, wie sie der Central-Verein vertritt, ohne jede Abschwächung aufrechtzuerhalten. Die Erörterung der Frage, inwieweit diese unsere Stellungnahme durch Beteiligung der deutschen Juden an der Agency gefährdet wird, wird den Hauptvorstand beschäftigen. Maßgebende nichtzionistische amerikanische Juden unter Führung von Louis Marshall und Felix M. Warburg haben sich für den Eintritt in die Jewish Agency ausgesprochen. Die englische Judenheit, an der Spitze der Jewish Board of Deputies, wird ebenfalls der Agency beitreten. In Deutschland hat bisher die Jüdisch-liberale Vereinigung den Eintritt abgelehnt. Referate von Professor Georg Bernhard (Berlin) und Rechtsanwalt Alfred Lichtenberg (Hannover), sowie rechtzeitig verschickte Materialunterlagen werden den Mitgliedern des Hauptvorstandes Gelegenheit geben, eine leidenschaftslose sachliche Prüfung vorzunehmen.“ Das Urteil gegen Halsmann annulliert Wien, 13. März. (JTA.) Der Oberste Gerichtshof der Bundesrepublik hat heute auf Grund des § 345 der Prozeßordnung das Urteil des Innsbrukker Schwurgerichts gegen den jüdischen Studenten Philipp Halsmann aus Riga aufgehoben und die Durchführung eines neuen Prozesses durch das Innsbrucker Schwurgericht angeordnet. Der Antrag des Verteidigers Halsmanns, Dr. Preßburger, den neuen Prozeß vor dem Wiener Landesgericht stattfinden zu lassen, wurde abschlägig beschieden. Die Kassation des Innsbrucker Urteils erfolgte mit der Begründung, daß verschiedene Anträge des Verteidigers, die für das Verfahren wesentlich waren, zurückgewiesen wurden. Erstens hatte das Innsbrucker/ Schwurgericht es versäumt, die Halsmannsche Familienkorrespondenz vorzulesen; ferner sind wichtige Zeugen nicht vernommen worden; drittens wurde die Vornahme eines neuen Lokaltermins abschlägig beschieden; viertens ist einem Antrag der Verteidigung auf Einholung eines Fakultätsgutachtens nicht stattgegeben worden. Dieses Fakultätsgutachten wäre für die Fragestellung, ob Halsmann schuldig oder unschuldig sei, vielleicht von Wert gewesen, da der Ausspruch der Sachverständigen dunkel gewesen sei. Folglich war dieses Sachverständigengutachten nicht zur unbedingten Verurteilung geeignet. Ferner war auch die Verteidigung daran behindert, ausreichende Gutachten über den Gesundheitszustand Max Halsmanns, des Vaters; Philipps, beizubringen, der nachweislich an einer Herzneurose gelitten hat und auch bei einem eventuellen Absturz das Opfer eines Unfalles gewesen sein kann. Baldige Freilassung Halsmanns? Wien, 15. März. (JTA.) Der Verteidiger Halsmanns, Dr. Preßburger, erklärte Pressevertretern, er hoffe., man werde Halsmann bald aus dem Gefängnis entlassen, ohne daß es noch zu einem neuen Prozeß vor dem Innsbrucker Schwurgericht kommen werde. Wahrscheinlich werde die Inns- Mülleimer Firmen, bedient Fueli der jüdiselien Stellenvermittlung Herzog-]IIax-Straße5/I t Telephon Ö388S

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