Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 11 (15.3.1929)
- Date
- 1929-03-15
- Page
- Seite 170 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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170 Das Jüdische Echo Nr. 11 naten 1927 belief, ist ein Rückgang in der Ausfuhr von 21 Prozent gegen das Vorjahr festzustellen. — Deutschland war an der Einfuhr Palästinas in den ersten neun Monaten 1928 mit £ 468.905 beteiligt, gegen £ 412.524 in der gleichen Zeit 1927. Es hat also eine Zunahme um 13,7 Prozent stattgefunden. Ausgeführt nach Deutschland wurden Waren im Werte von £ 39.395 gegen £ 49.732 1927. Die Folgen der Krisen zusammen mit dem Kapitalmangel im Lande wirkten einer stärkeren Belebung des Geschäftes mit Deutschland entgegen. Die „Industrie- und Handelszeitung“ gibt einen Überblick über die Lage der palästinensischen Industrie und stellt fest, daß die schwächeren Industrien weiter zurückgegangen sind, während die gesunden Industrien des Landes eine Stärkung erfahren haben. Der Produktionswert der jüdischen Industrien ist mit £ 200.000, der Ausfuhrwert ihrer Waren mit £ 130.000 angegeben. Der Schiffsverkehr Palästinas betrug 1928 539 Schiffe mit 1.314.648 t, gegen 498 Schiffe mit 1.152.399 t im Jahre 1927. Ein regelmäßiger Luftverkehr ist zwischen Kairo nach Bagdad über Gaza in Südpalästina eingerichtet worden, vorläufig vierzehntägig. Das Straßennetz Palästinas wird für den Automobilverkehr ausgebaut, der in steigende Konkurrenz mit der Eisenbahn getreten ist. 4 Aus der jüdischen Welt Der preußische Staat läßt am 14. März im Potsdamer Einstein-Turm eine Einstein-Büste aufstellen Berlin, 8. März. (JTA.) Der preußische Staat hat die von dem Bildhauer K. H. Isenstein geschaffene Einstein-Büste erworben, um sie am 50. Geburtstage des Gelehrten (14. März 1929) im Einstein-Turm bei Potsdam aufzustellen. Gleichzeitig hat das Provinzialmuseum in Hannover ein Exemplar dieser Büste erworben. Auch in der Kunstsammlung der jüdischen Gemeinde zu Berlin wird die Einstein-Büste in den nächsten Tagen zur Aufstellung gelangen. Die „Jüdische Rundschau“, Organ der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, bereitet aus Anlaß des 50. Geburtstages Einsteins eine dem großen Gelehrten und großen Juden gewidmete Jubiläumsnummer vor. Der Kartelltag des K. J. V. — Richard Lichtheim zum Präsidenten wiedergewählt Berlin, 6. März (JTA.) Der Kartelltag des K. J. V., der am 3. und 4. März in Frankfurt a. Main abgehalten wurde, fand nach der mit überwiegender Mehrheit beschlossenen Wiederaufnahme des Bundes zionistischer Korporationen seinen Fortgang mit einem großangelegten Referat des bisherigen Präsidenten Richard Lichtheim über das Thema „Die Lage im Zionismus und die Aufgaben des K. J. V.“. Die darauf folgende Aussprache, an der sich auch der Vorsitzende der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, Herr Kurt Blumenfeld, beteiligte, brachte eine interessante Auseinandersetzung über die aktuellen zionistischen Probleme. Es folgte dann die Wahl des neuen Präsidiums. Richard Lichtheim wurde einstimmig zum Präsidenten wiedergewählt, das übrige Präsidium bleibt unter Zutritt von drei neuen Mitgliedern bestehen. Der Kartelltag beschloß dann ein neues' Kartellstatut, das einige wesentliche Änderungen, enthält. Den Abschluß des Kartelltages bildete ein Palästinareferat von Dr. Walter Preuß, das eine Analyse der vergangenen Krise in Palästina und einen erfreulichen Ausblick für die nächste Zukunft gab. Der große Beifall, mit dem seine Ausführungen aufgenommen wurden, war ein deutlicher Ausdruck für den starken Palästinawillen des Kartells. Dieser Kartelltag war ein Schritt vorwärts auf dem Wege des K. J. V., wieder ein bedeutsamer Faktor im zionistischen Leben Deutschlands zu werden. Das Dresdner Oberlandesgericht bestätigt das Urteil gegen Rabbiner Dr. Goldmann. — Das Recht zur freien Religionsübung wird durch das sächsische Landesgesetz begrenzt Dresden, 8. März. (JTA.) Der Rabbiner der Leipziger jüdischen Gemeinde, Herr Dr. Felix Goldmann, hatte seinen Sohn an den Sonnabenden (Sabbattagen) nicht in die Schule geschickt. Gegenüber der Schulbehörde begründete er dies damit, daß sein Sohn dem Sabbat-Gottesdienst im jüdischen Tempel beiwohnen müsse und daß das Recht auf freie Religionsausübung verfassungsmäßig garantiert sei. Er wurde trotzdem zu einer Geldstrafe verurteilt, und dieses Urteil wurde vom Leipziger Gericht bestätigt. Dr. Goldmann ging bis zum Sächsischen Oberlandesgericht, das aber seine Revision verwarf. Es entschied, daß zwar Artikel 135 der Reichsverfassung die ungestörte Religionsausübung gewährleiste, aber nur mit der ausdrücklichen Einschränkung in Absatz 3, daß die allgemeinen Staatsgesetze hiervon unberührt bleiben. Eine ähnliche Einschränkung mache auch Artikel 136. Das Recht zur freien Religionsausübung findet also nach Ansicht des Oberlandesgerichts seine Grenze in den Bestimmungen der allgemeinen Reichs- und Landesgesetze. Da in Sachsen ein Rechtsanspruch auf Befreiung eines Schülers vom Unterricht an staatlich nicht anerkannten Feiertagen nicht bestehe, habe das Gericht die Revision verworfen. 6 Wochen Gefängnis für „.Judenrepublik“ Köln, 5. März. (JTA.) Der zwanzig Jahre alte kaufmännische Angestellte Wilhelm Kaiser, Geschäftsführer der Kölner Hitlergarde, wurde wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Er hatte in zwei Versammlungen von der „Judenrepublik“ gesprochen und die Behauptung aufgestellt, „die deutsche Republik sei durch und durch verjudet“. Der Gerichtsvorsitzende betonte in der Begründung des Urteils, man dürfe einer unreifen Jugend nicht alles verzeihen und zugutehalten. Historisch-wissenschaftliche Publikationen der Wiener jüdischen Gemeinde Wien, 6. März. (JTA.) Die historische Kommission der Wiener jüdischen Gemeinde setzt Zionisten, kauft und verbreitet den Schekel!