Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 36 (7.9.1928)
- Date
- 1928-09-07
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 36 7. September Reichsarbeitsgemeinschaft und Reichsverband 15. Jahrgang Am 2. September traten in Berlin die Vertreter der jüdischen Landesverbände Deutschlands zum ersten Male zu einer Sitzung der in diesem Jahre geschaffenen Reichsarbeitsgemeinschaft zusammen. Diese Reichsarbeitsgemeinschaft soll, solange der Reichsverband als organisatorische Zusammenfassung der Landesverbände noch nicht ins Leben getreten ist, dessen Aufgaben erfüllen. Sie stellt allerdings nur einen ganz lockeren Zusammenschluß der Landsverbände dar und ist schon dadurch in ihrer Wirksamkeit beschränkt, daß sie Beschlüsse nur mit Einstimmigkeit fassen kann und über ein selbständiges Budget nicht verfügt. Den Landesverbänden gegenüber können daher Beschlüsse der Reichsarbeitsgemeinschaft im allgemeinen nur in die Form der Empfehlung gekleidet werden. Das Zusammentreten der Reichsarbeitsgemeinschaft schafft immerhin die Möglichkeit auf Gebieten, in denen die verschiedenen Landesverbände Deutschlands mitinteressiert sind, die Wege zu einem Zusammenarbeiten oder wenigstens einem einheitlichen Vorgehen der einzelnen Verbände vorzubereiten. Daß es zahlreiche Aufgaben dieser Art gibt, bewies die reichhaltige Tagesordnung der ersten Sitzung in Berlin, in der die meisten der deutschen Landesverbände vertreten waren, Preußen und Bayern durch mehrere Vertreter, die übrigen durch je einen Vertreter des Landes. Als erster Punkt der Tagesordnung wurde die Frage der Rabbiner- und Lehrer-Bildungsanstalten behandelt auf Grund eines eingehenden Referates des Herrn Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, München, dem dann am Nachmittag sich ein ausführlicher, von gründlicher Beherrschung des Stoffes zeugender Bericht des Leiters des Würzburger Lehrerseminars, Oberlehrer Stoll, anschloß. Es handelte sich einmal darum, daß die Bildungsanstalten für den Rabbiner- und Lehrerstand finanziell so ausgestaltet werden sollen, daß sie nicht mehr auf freiwillige Gaben angewiesen sind. Das Referat von Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer lief auf den Vorschlag hinaus, daß die Reichsarbeitsgemeinschaft, später der Reichsverband, die finanzielle Grundlage für die Erhaltung dieser Anstalten schaffen müsse. Er schlug vor, daß zu diesem Zwecke jeder Landesverband RM. 1.— pro Kopf der Bevölkerung für diesen Zweck aufwenden solle, damit könnten im wesentlichen die gesamten Bedürfnisse der drei Rabbiner-Bildungsanstalten und der Lehrerbildungsanstalten, soweit sie nicht schon durch eigene sichere Einnahmen gedeckt sind, bestritten werden. In der Aussprache zeigte sich, daß zwar die süddeutschen Verbände bereit waren, diese finanziellen Lasten auf sich zu nehmen (sie haben schon bisher in ihrem Etat gleich hohe oder höhere Beträge für diese Zwecke eingesetzt), daß aber der Preußische Landesverband, den auf Grund seiner Seelenzahl natürlich weitaus der höchste Betrag treffen würde, sich außerstande erklärte, in dem Budget eine entsprechend hohe Summe unterzubringen. Es wurde in der Aussprache von den übrigen Vertretern der süddeutschen Verbände mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Erfüllung der Aufgaben des Reichsverbandes, überhaupt aller größeren Gesamtaufgaben der deutschen Juden, im wesentlichen davon abhänge, daß es dem Preußischen Landesverband gelinge, seine Einnahmen entsprechend der Größe des Landes und der jüdischen Bevölkerung zu steigern . und daß dies voraussichtlich nur möglich sein würde, wenn auch der Preußische Landesverband zu dem System der direkten Besteuerung der jüdischen Bevölkerung übergehe, das bei den süddeutschen Landesverbänden allgemein eingeführt ist. Von seiten der preußischen Vertretung wurde demgegenüber auf die immer noch mangelnde staatliche Anerkennung ihres Verbandes und das damit zusammenhängende Fehlen eines direkten Besteuerungsrechts hingewiesen. Man hofft, daß mit der Verabschiedung des preußischen Judengesetzes, dessen Entwurf auf Grund der Beschlüsse der letzten preußischen Verbandstagung der Staatsregierung nunmehr vorliege, in absehbarer Zeit Körperschafts- und Besteuerungsrechte für den Preußischen Landesverband erworben werden können. Bis dahin allerdings wird man sich — eine recht betrübliche Konstatierung in der Sitzung der Reichsarbeitsgemeinschaft — bei der Übernahme und Durchführung gemeinsamer Aufgaben damit abfinden müssen, daß der größte der Landesverbände nur in ungenügender Weise finanziell beitragen kann. Infolge dieser Erkenntnis mußte dann auch die vom Referenten vorgeschlagene Resolution in eine bloße Empfehlung an die Landesverbände abgeändert werden, wobei für diejenigen Landesverbände, die aus Etatmitteln den für notwendig erachteten Mindestbeitrag für die genannten Anstalten nicht aufbringen können, die Schaffung einer Organisation zum Zwecke der einheitlichen Aufbringung freiwilliger Mittel für die sämtlichen in Betracht kommenden Anstalten ins Auge gefaßt wird. Man dachte dabei an eine Art „Notgemeinschaft“ der jüdischen Wissenschaft, die unter Ausschaltung der Einzelsammlungen für die Anstalten eine einheitliche Aktion in denjenigen Ländern entfalten soll, die durch ihre Landesorganisation nur ungenügende Mittel zur Verfügung gestellt haben. Der Ausbau im einzelnen soll weiteren Beratungen überlassen bleiben. Abgesehen von der finanziellen Seite des Problems war bezüglich der Lehrerbildungsanstalten die Aussprache aber auch auf das Inhaltliche und Organisatorische ausgedehnt. Die jüdische Lehrerbildung ist wie die gesamte Lehrerbildung in Deutschland infolge der auf Grund der Reichsverfassung nunmehr in allen Ländern in Durchführung begriffenen Neuorganisation vor große *v