Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 31 (3.8.1928)
- Date
- 1928-08-03
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Nummer 31 3. August 15. Jahrgang Das Aktionskomitee zum Bericht In der Sitzung des Zionistischen Aktionskomitees vom 27. Juli wurde die von der zionistischen Öffentlichkeit lang erwartete Resolution zum Bericht der Jewish-Agency-Kommission mit überwältigender Stimmenmehrheit angenommen. Die Resolution «lautet: A Das Aktionskomitee der Zionistischen Organisation drückt den Mitgliedern der Joint Palestine Survey Commission für die von ihnen geleistete wertvolle Arbeit seinen besonderen Dank aus und begrüßt den im Bericht zum Ausdruck gekommenen Wunsch zur Zusammenarbeit aller Kreise des jüdischen Volkes beim Aufbau des jüdischen nationalen Heimes in Palästina in der Erwartung, daß eine solche Zusammenarbeit zu der erwünschten Beschleunigung und Stärkung des palästinischen Aufbauwerkes führen wird. Das AC konstatiert mit Befriedigung, daß die Kommission, in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Zionistischen Organisation, eine Reihe von politischen Forderungen aufgestellt hat, die sich auf die Verpflichtung der palästinischen Administration und der Mandatarmacht beziehen, für die Schaffung solcher administrativer und wirtschaftlicher Bedingungen im Lande Sorge zu tragen, die die Errichtung des jüdischen nationalen Heimes sicherstellen. B Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Empfehlungen der Kommission erklärt das AC, daß der Bericht in einigen wesentlichen Punkten der Notwendigkeit, gewisse wirtschaftliche Methoden mit den spezifischen Aufgaben und Bedingungen der Aufbauarbeit in Palästina in Übereinstimmung zu bringen, nicht hinreichend Rechnung trägt. B (1) Die Zionistische Organisation anerkennt den KKL als alleiniges Instrument der Bodenpolitik in Palästina. Demgemäß und entsprechend dem von den zionistischen Kongressen wiederholt festgestellten Prinzip der Auslösung des Bodens als Volksbesitz müssen alle aus öffentlichen Geldern der Jewish Agency zu erwerbenden Ländereien ins Gemeineigentum des jüdischen Volkes übergehen und allen Prinzipien des KKL, was Eigentum der Böden und ihre Vergebung an die Siedler betrifft, unterworfen werden. Um die Integrität des KKL zu wahren, soll der Erwerb von Böden aus zwei verschiedenen Fonds ausgeschlossen sein. Die Zionistische Organisation hat stets auch den privaten Bodenerwerb und die Förderung der Ansiedlung von Siedlern mit eigenen Mitteln als wichtig anerkannt. Ein diesem Zwecke dienendes Institut soll indes nicht laufend aus öffentlichen Mitteln unterhalten, sondern lediglich durch einmalige finanzielle Maßnahmen aktionsfähig gemacht werden. der Jewish - Agency «• Kommission B (2) Das AC verweist auf das der zionistischen Kolonisationsarbeit zugrunde gelegte Prinzip der Freiheit des Siedlers in der Bestimmung der sozialen Form seiner Wirtschaft und erklärt demgemäß, daß auch in Zukunft den Siedlern das Recht gewahrt werden muß, ihre Wirtschaftsform — Kwuzah, Moschaw oder andere Siedlungsform — zu wählen, wobei verstanden wird, daß jede Siedlungsform den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit und der Möglichkeit ökonomischer Selbsterhaltung genügen muß. B (3) Gemäß den Kongreßbeschlüssen betreffend dauernde Verstärkung der Einwanderung erklärt das AC als wesentlich, daß die jüdische Einwanderung nach Palästina sowohl durch die Jewish Agency als auch durch die palästinische Administration verstärkt und gefördert wird, und daß Arbeiter- Einwanderer ebenso wie Einwanderer mit eigenen Mitteln die erforderlichen Möglichkeiten erhalten, ins Land zu kommen und sich dort niederzulassen. B (4) Das AC erklärt, daß in allen von der Jewish Agency durchgeführten oder geförderten Arbeiten und Unternehmungen der Grundsatz der jüdischen Arbeit gewahrt bleiben muß. B (5) Die genaue Formulierung dieser auf die Sicherung der hebräischen Sprache sich beziehenden Resolution erfolgt später. Das AC erklärt demgemäß, daß die Anerkennung der in den vorstehenden fünf Vorschlägen niedergelegten Grundsätze der jüdischen Arbeit, der hebräischen Sprache, des nationalen Bodens, des Selbstbestimmungsrechtes der Siedler und der ständig wachsenden Einwanderung unabänderliche Grundlage für die Errichtung der Agency und für die Aufstellung ihres Arbeitsplanes ist. Indem das AC auf die vorstehenden Punkte besondere Aufmerksamkeit lenkt, erklärt es, daß der Bericht der Kommision in seinen allgemeinen Umrissen von wesentlicher Bedeutung für die Aufstellung eines Arbeitsprogramms der Jewish Agency ist. Der von der Kommission erwogene Plan der Errichtung eines Instituts für Industrie-, Pflanzungs¬ und Handelskredite mit einem Kapital von 750 000 bis 1 Million Pfund sollte mit möglichster Beschleunigung durchgeführt werden. C Das AC beschließt, daß unter Fortsetzung der begonnenen Verhandlungen zur Erweiterung der Jewish Agency gemäß den Beschlüssen des XIV. und XV. Kongresses und den vorstehenden Resolutionen unverzüglich die erforderlichen Schritte unternommen werden sollen. Die Exekutive wird aufgefordert, die Verhandlungen mit den jüdi-