Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 24 (15.6.1928)
- Date
- 1928-06-15
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das jüdische Echo Nummer 24 15. Juni 15. Jahrgang Zur Bamberger Tagung . Am 17. und 18. Juni wird wie alljährlich die Landesversammlung des Verbands Bayerischer Israelitischer Gemeinden zusammentreten. Die Tagung wird dieses Mal auf Einladung der Gemeinde Bamberg in dieser alten jüdischen Gemeinde stattfinden. Es ist eine schöne Einrichtung, daß der Landesverband seine Tagungen in den verschiedenen Gemeinden des Landes abhält und so die Fühlung zwischen Verband und Gemeinden überall im Lande aufnimmt und stärkt. Die Bamberger Tagung wird sich zunächst mit der Erledigung der Hauptaufgabe der alljährlichen Tagungen zu befassen haben, mit der Genehmigung des Finanzberichtes im vorangegangenen Jahr und mit der Festsetzung des Haushaltplanes für das laufende Jahr. Die den Delegierten bereits zugegangene Jahresrechnung 1927 läßt ersehen, daß die Erfüllung der Verbandsaufgaben weiterhin steigende Mittel in Anspruch genommen hat. Für die Zuschüsse zur Besoldung und Pensionen der Rabbiner und Lehrer im Lande hat der Verband etwa 174 000 Mark verausgabt, für Bauzuschüsse an die Gemeinden etwa 29 000 Mark, für soziale und kulturelle Aufgaben etwa 150 000 Mark, die weiteren Ausgabenposten betreffen Gemeindezeitung, Verwaltung, Darlehen und diverse Ausgaben. Im Hinblick darauf, daß aus Steuereingängen im Jahre 1927 dem Verbände etwa 463 000 Mark zugeflossen sind, war es möglich, dem im vorigen Jahr begründeten Landeswohlfahrtfonds neuerlich eine Zuweisung von 70 000 Mark zuzuführen, ebenso dem Pensionsfonds einen Betrag von 8 000 Mark. Der Betriebsfonds konnte in der bisherigen Höhe erhalten bleiben. Bei den vielseitigen Aufgaben, die dem Verbände, vor allem auch auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge obliegen, ist eine Stärkung der Fonds des Verbandes auch weiterhin dringend erwünscht. Der Staatszuschuß für die Zwecke des jüdischen Bekenntnisses, der seit mehreren Jahren in Höhe von 60 000 Mark dem Landesverband überwiesen wird — 10 000 Mark davon überweist der Landesverband an den Verband der Israelitischen Kultusgemeinden der Pfalz als dessen Anteil am Staatszuschuß -— ist im vergangenen Jahre nur zur Hälfte zur Auszahlung gelangt, während der Rest im laufenden Jahre überwiesen wurde. Angesichts der großen Aufwendungen, die ‘aus Steuermitteln der jüdischen Gemeindemitglieder für den Landesverband und für die gemeindlichen Kultuszwecke aufgebracht werden müssen und im Verhältnis zu den Zuschußleistungen des Staates für die christliche Kirche (über 30 Millionen Mark jährlich) erscheint der Staatszuschuß für das Israelitische Bekenntnis außerordentlich niedrig. Er ist es auch verhältnismäßig bei Berücksichtigung des Prozentsatzes der jüdischen Bevölkerung unter der Gesamtbevölkerung des Landes. Eine Erhöhung des Staatszuschusses als eine Forderung der Gerechtigkeit und Billigkeit sollte von dem Landesverband unter Hinweis auf seine immer weiter wachsenden Aufgaben unbedingt gefordert werden. Der Haushaltplan 1928, der mit einer Gesamtsumme von 574 000 Mark abschließt, zeigt diese Entwicklung deutlich. Der Verband übernimmt hiernach erstmals für das ganze Land eine Zuschußleistung von 70 Prozent zu den Rabbinergehältern, während er bisher lediglich bei den leistungsschwachen Rabbinatsbezirken Zuschüsse geleistet hat. Es soll ferner die Versorgungslast für die Beamten der Gemeinden, soweit sie nicht durch den Bayerischen Versorgungsverband gesichert werden können (nicht reichsdeutsche Beamte), auf Grund einer auf dieser Tagung zu beschließenden allgemeinen Regelung vom Landesverband übernommen werden. In steigendem Maße wird vor allem der Landesverband beansprucht für soziale und kulturelle Aufgaben verschiedenster Art. Neben der vom Landesverband selbst unterhaltenen Siechenanstalt in Würzburg erscheinen in dem Budget des Landesverbands eine große Zahl von Anstalten des Landes (Waisenhaus, Kinderheilstätten, Erholungsheime, Kranken- und Pfründnerhaus usw.) die vom Verband mit jährlichen Beiträgen in sehr beträchtlicher Höhe —• für die Waisenanstalt in Fürth allein ist ein Jahreszuschuß von 14 000 Mark vorgesehen — bedacht werden sollen. Daneben werden Mittel für die offene Fürsorge im Lande, ferner für die durch den Landesverband geförderten Provinzialkassen der Wanderfürsorge vorgesehen. Solange ein Reichsverband nicht besteht, müssen die Landesverbände ferner die Einrichtungen und Anstalten allgemeiner sozialer Fürsorge für das Reich im wesentlichen materiell unterhalten. So erscheinen im Voranschlag erhebliche Beiträge für die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, den Hilfsverein der deutschen Juden, den Jüdischen Frauenbund, die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge und Arbeitsnachweise und andere Organisationen. Neben den Wohlfahrtsaufgaben erfordern die kulturellen Aufgaben große Mittel. Für die Lehrerbildungsanstalten in Würzburg allein ist ein Verbandszuschuß von 50 000 Mark, für die Realschule in Fürth ein solcher von 10 000 Mark, für die drei Rabbinerseminare Beiträge von 15 000 Mark vorgesehen. Unter den Ausgaben für kulturelle Zwecke erscheinen ferner größere Beträge für Stipendien, für die Inventarisation jüdischer Kunstaltertümer, für historische und kunstwissenschaftliche Arbeiten, für Fortbildungskurse der Lehrer, für Wanderbibliotheken, für Jugendvereine und erstmals auch ein Posten „Zuschüsse für kinderreiche Familien“, der seine Entstehung wohl den erschreckenden Ergebnissen der jüdischen Bevölkerungsstatistik verdanken dürfte. Die wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen und Vereinigungen für das Reich sind besonders bedacht. Ein Betrag von 5000 Mark ist unter der Bezeichnung „Siedlungszwecke“ in den Etat eingesetzt, womit eine schon im Vorjahre besprochene und in diesem Jahr neuerdings auf der Tagung zur Behandlung kommende Frage der Schaffung jüdischer ländlicher Siedlungen in