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Das jüdische Echo · 1928-04-20 · 16 (20.4.1928) · p. Seite 243

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
16 (20.4.1928)
Date
1928-04-20
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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Das Jüdische Echo Nummer 16 20. April 15. Jahrgang Die Reichslagswahlen Am 2U. Mai werden in Deutschland die Wahlen in den Reichstag sowie in viele Landesparlamente stattfinden. Der Ausgang dieser Wahlen wird für die Richtung der deutschen Innen- und Außenpolitik in den nächsten vier Jahren maßgebend sein. Die Schicksalsverbundenheit jedes einzelnenStaatsbürgers mit der allgemeinen Politik des Staates macht es begreiflich, daß in der gesamten Bevölkerung das Interesse für die Wahlbewegung außerordentlich groß ist. Die Zahl der Uninteressierten nimmt von Wahlperiode zu Wahlperiode ab. Allmählich hat sich auch in dem sonst im Vergleiche zu den westlichen Nachbarn unpolitischen deutschen Volke die Erkenntnis durchgerungen, daß es in der Hand der Bewohner des Deutschen Reiches liegt, wie seine Geschichte von den Regierenden gelenkt werden soll. Gemeinsam mit allen anderen Staatsbürgern sind auch die Juden in Deutschland als Angehörige des Staates, in dem sie leben und wirken, in dem sie ihre Existenz finden, an der Politik ihres Heimatlandes interessiert. Je nach ihrer Weltanschauung und nach ihren wirtschaftlichen und sozialen Interessen geben die einzelnen Juden den verschiedenen Parteien ihr Stimme. Zahlenmäßig bilden die Juden im Deutschen Reiche nur ein Prozent der Bevölkerung und überdies sind sie sozial verschiedentlich geschichtet, so daß weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit vorhanden ist, daß sich die Juden als Juden zu einer Partei zusammenschließen, die selbständig auf den Plan treten könnte. Als Gesamtheit haben die Juden keine spezifisch jüdischen Forderungen an die Parlamente des Reiches und der einzelnen Länder zu richten. Trotzdem haben alle Juden das gemeinsame Interesse, daß die Prinzipien der in der Verfassung ausgesprochenen Gleichberechtigung auch in der Verwaltung durchgeführt werden. Es ist eine alte Wahrheit, daß es in einem Staate in der Praxis mehr auf die Verwaltung als auf die geschriebenen Rechte ankommt. Darum müssen die Juden, einerlei ob der einzelne politisch rechts oder links eingestellt ist, allesamt in stärkster Weise bestrebt sein, daß die Handlung der Gesetze durch die Verwaltung von einer Regierung kontrolliert wird, deren Zusammensetzung den ehrlichen Willen garantiert, daß das geltende Gesetz dem Wortlaut und dem Geiste nach zur Anwendung gelange. Nun ist die Lage in Deutschland derartig, daß eine solche Garantie leider nicht von einer Rechtsregierung, mag sie sich auch in noch so feierlichen Worten auf die geltende Verfassung verpflichtet haben, geboten zu werden vermag. Überall, wo in den letzten Jahren Rechtsregierungen am Ruder waren, sei es im Reiche oder in den einzelnen Ländern, haben die Juden der verschiedensten politischen Überzeugungen und Richtungen die Schwere der Regierungsmethoden auf Schritt und Tritt zu spüren bekommen. Es liegt darum im eminenten jüdischen Interesse, daß sowohl im Reiche wie auch in den einzelnen Ländern Parlamentsmehrheiten zustande kommen, deren Ergebnis fortschrittliche, die Weimarer Verfassung ernst nehmende Kabinette sind. Daraus folgt, daß der einzelne jüdische Wähler oft unter Hintansetzung seiner persönlichen wirtschaftlichen und sozialen Forderungen bei der Entscheidung, wem er seine Stimmung geben soll, sich in erster Linie von der Tatsache leiten lassen muß, daß er Jude ist. Praktisch ist es unmöglich, daß ein Jude so tue, als ob er bei der Ausübung der rein staatsbürgerlichen Handlung, der Anteilnahme an der Wahl durch Stimmenabgabe, sein Judentum ganz außer acht lassen könnte. Die Wahlbeteiligung des jüdischen Staatsbürgers ist durch seine Zugehörigkeit zum Judentum bestimmt. Der seines Judentums bewußte Jude (und in dieser Hinsicht ist es gleichgültig, wie er sein Judentum auffaßt, für die Außenwelt sind die Juden eine einzige unterscheidbare Gemeinschaft) wird also, ob er will oder nicht, seine Stellung im Wahlkampfe zu den einzelnen Parteien davon abhängig machen, wie diese Parteien sich zu den Juden stellen. Selbstverständlich kann also kein Jude den radikalantisemitischen, gemäßigt antisemitischen oder geheim-antisemitischen Parteien seine Stimme geben. Damit ist aber auch der Grundsatz aufgestellt, den die jüdischen Wahlberechtigten am 20. Mai dieses Jahres zu beobachten haben. Für wen sich ein Jude, nach Ablehnung der judengegnerischen Gruppen, entscheiden wird, ist eine Privatangelegenheit und für eine Anschauung, die das Gesamtinteresse der Juden im Auge hat, genügt es, daß jüdische Stimmen nicht dazu beitragen, die Judenhasser in ihrer Macht zu stärken. Ideal ist natürlich eine derartige Wahlparole nicht. Doch besteht richtige Politik darin, das Mögliche im gegebenen Augenblick zu tun. Man darf sich darüber nicht täuschen, daß auch die fortschrittlichen Parteien Deutschlands keineswegs die richtige Einsicht für die besondere Lage der Juden haben. Das Um und Auf des Fortschritts besteht darin, daß diese Parteien zumeist die Judenfrage leugnen und daß für sie diese Frage nicht existiert. Die antisemitischen Parteien aber bejahen das Bestehen einer Judenfrage und sehen ihre Lösung in einer Niederhaltung und Unterdrückung des jüdischen Elementes im Deutschen Reich. An dieser Einstellung ist die Folgerung zu verurteilen, nicht aber die Erkenntnis, daß es tatsächlich ein jüdisches Problem gibt, obwohl die Juden nur den hundertsten Teil der Bevölkerung bilden. Die dem jüdischen Wähler am meisten entsprechende Partei wäre eine solche, die vor der Tatsache der auch in Deutschland existierenden Judenfrage nicht die Augen verschließt, und gewillt wäre, diese Frage im Einvernehmen mit den Juden zu behandeln. Da jedoch eine derartige Partei nicht vorhanden ist, so ist es tatsächlich nur das kleinere Übel, welches dem jüdischen Wähler angeraten wird, wenn man ihn auffordert, für jede Partei in Deutschland zu stimmen, sofern sie nicht antisemitisch ist.

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