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Das jüdische Echo · 1928-04-13 · 15 (13.4.1928) · p. Seite 230

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
15 (13.4.1928)
Date
1928-04-13
Page
Seite 230 (sequence 4)
Language
German
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230 Das Jüdische Echo Nr. 15 turgemäß ist dabei die ohnehin unsichere Grenze zwischen Freundschaftsdienst und Bestechung leicht überschritten worden. Das alles wird hier nicht gesagt, um die Barmats zu entschuldigen, sondern deshalb, weil wir uns verwahren wollen gegen die Scheinheiligkeit der sogenannten guten Gesellschaft Deutschlands, die auch keine anderen Grundsätze hat, und die sogar die Formen nicht besser zu wahren versteht, sondern es schweigend duldet, wenn die Ruhrindustriellen 750 Millionen einstecken. So darf abschließend festgestellt werden, daß der Barmatprozeß wider Erwarten weder für die reaktionäre noch für die antisemitische Wahlpropaganda Material geliefert hat. Um die Ehre der Nassauer Juden München, 30. März. Die Münchener Strafkammer hat bekanntlich in einem Beleidigungsprozeß von Nassauer Juden gegen den verantwortlichen Redakteur des Münchener Hitlerorgans „Völkischer Beobachter“, Czerny, der beleidigende Behauptungen über die Nassauer Juden verbreitet hat, ein freisprechendes Urteil gefällt und in einer aufsehenerregenden Urteilsbegründung selbst Verdächtigungen selbst gegen die Gesamtheit der Nassauer Juden, die in dem Prozeßmaterial keinerlei Grundlage hatten, ausgesprochen. Das Urteil der Münchener Strafkammer, das von der gesamten demokratischen Presse Deutschlands als unverständlich und ungeheuerlich bezeichnet worden war, ist nun von der Revisionsinstanz des Bayerischen Oberlandesgerichtes aufgehoben worden. Der Begründung des Entscheids des Oberlandesgerichtes ist zu entnehmen: Der „Völkische Beobachter“ hatte im vorigen Jahre behauptet, vor einem nationalsozialistischen Parteitag in Nassau a. d. L. seien „die Juden des ganzen Bezirks Nassau“ zur französischen Besatzungsbehörde gelaufen und hätten sie zu einem Verbot des Tages zu veranlassen gesucht. Die beiden Vorinstanzen hatten Czerny freigesprochen, da aus dem Ausdruck „die Juden des ganzen Bezirks“ nicht hervorgehe, daß alle Juden hätten beleidigt werden sollen. Dagegen hat das Revisionsgericht jetzt angenommen, daß „die Juden des ganzen Bezirks“ einen ausreichend abgegrenzten Personenkreis darstellten, der als solcher durchaus beleidigt werden könne. Die Urteilsbegründung der Strafkammer sei nicht frei von Mängeln und in sich widerspruchsvoll. Sie habe den Tatbestand nicht vollständig gewürdigt. Zwar habe der Artikel gewiß nicht behaupten wollen, daß sämtliche Juden des Bezirks sich unmittelbar oder mittelbar an die französischen Besatzungsbehörden gewandt haben. Der Richter hätte eben prüfen müssen, ob der Artikelschreiber nicht die Absicht oder das Bewußtsein gehabt habe, einen Verdacht auf die ganze Judenschaft des Bezirks Nassau zu werfen und sie einer verbrecherischen Handlungsweise zu bezichtigen. Ob der Angeklagte gerade die Privatkläger speziell gemeint habe oder nicht, komme rechtlich nicht in Betracht; er hätte sie ausdrücklich ausnehmen müssen. Aus diesen Gründen hat das Oberste Landesgericht die Angelegenheit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer zurückverwiesen. Der Konflikt in der amerikanischen Zionistischen Organisation N e u y o r k, 2. April. (JTA.) Der Konflikt in der amerikanischen Organisation hat sich in den letzten Tagen noch weiter verschärft. Allgemein sieht man in den jetzigen Geschehnissen eine Wiederholung des Zustandes, wie er im Jahre 1921 bestand, als Oberrichter Brandeis an der Spitze seiner Gruppe die amerikanisch-zionistische Organisation verlassen hat. Im Mittelpunkt der Presseerörterungen steht der Rücktritt von Dr. Stephen S. Wise, der nach dem Beispiel der Herren Rosenson und Berenson sowohl aus dem Administrativ-Komitee der Organisation als auch aus dem Komitee des United Palestine Appeal ausgetreten ist. Dr. Wise veröffentlicht eine längere Erklärung, in der er die Gründe seines Rücktritts darlegt und ausführt, sein Konflikt mit der zionistischen Leitung datiere noch aus der Zeit des 15. Zionistenkongresses in Basel her. Er habe sich schon damals gedrängt gefühlt, den Kongreß vor dessen Beendigung zu verlassen und nach den Vereinigten Staaten zurückzukehren, um dadurch in nicht mißzuverstehender Weise eine Verurteilung der Methoden der zionistischen Führerschaft, die es nicht vermocht hat, die jüdischen Forderungen bei der Mandatarmacht durchzusetzen, anzuzeigen. Mit seinem Rücktritt habe er just bis zur Ankunft Dr. Weizmanns in Amerika gewartet. Die jetzige Politik der zionistischen Führerschaft sei nicht die des Kompromisses, sondern die der Unterwerfung. In der Organisation selbst aber, schloß Dr. Wise, wird ein absolutistisches Regime geführt. Die zionistischen Frauen-Organisation Hadassah, die bei der letzten Konvention der amerikanischen Zionisten eine ausgesprochene Pro-Brandeis-Haltung eingenommen hatte, hat nun beschlossen, zu der Konferenz der Brandeisisten, die am 15. April in Washington beginnt, eine Delegation zu entsenden. Oberrichter Brandeis wird auf dieser Konferenz selbst das Wort ergreifen. Frau Irma Lindheim, die Präsidentin der Hadassah, hat in einer Erklärung festgestellt, daß die Führerinnen der Hadassah wohl in Opposition zu dem Präsidenten der amerikanischen zionistischen Organisation, Louis Lipsky, stehen, daß sie aber diese Opposition nicht auch auf die zionistische Führerschaft in London und Jerusalem ausdehnen. 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