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Das jüdische Echo · 1927-10-07 · 40 (7.10.1927) · p. Seite 665

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
40 (7.10.1927)
Date
1927-10-07
Page
Seite 665 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 40 Das jüdische Echo / Blätter für die jüdische Frau 665 IV. Kontinentalbund der Mädchen Es ist wünschenswert, daß die Exekutive sich um eine Vereinbarung mit dem Kontinentalbund weiter bemüht. V. Palästina-Exekutive-Council in Palästina 1. Die Konferenz der Wizo wählt eine Palästina- Exekutive, die für die Durchführung der Palästina betreffenden Beschlüsse der Konferenz Sorge trägt und neue Vorschläge der Exekutive in London zu unterbreiten hat. Für die Periode 1927—1929 wählt die von der IV. Konferenz zu bevollmächtigende Kommission die Mitglieder für die Palästina-Exekutive. Zusatz: Die Londoner Exekutive wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Histadruth Arzith die neue Palästina-Exekutive zu wählen. 2. Die Konferenz wünscht, daß die Palästina- Exekutive einen Weg finde, mit den Vertreterinnen sämtlicher palästinischer Frauen-Landesorganisationen einen paritätisch zusammengesetzten Council zu schaffen, der den Vertreterinnen Möglichkeit eines Austausches gegenseitiger Informationen über gemeinsame Arbeitsgebiete gibt und daraus resultierende Vorschläge der Palästina-Exekutive zu unterbreiten hat. Zusatz zu V a) Die gewählte Exekutive der Wizo in Palästina ist verpflichtet, die Beschlüsse der Wizo-Konferenz in Palästina auszuführen. b) Alle neuen Arbeiten in Palästina müssen vor ihrer Inangriffnahme der Londoner Exekutive unterbreitet werden, welche gemeinsam mit Experten aus der Zionistischen Organisation verpflichtet ist, die Vorschläge zu prüfen. c) Die Palästina-Exekutive ist nur berechtigt, Arbeiten im Einverständnis mit der Londoner Exekutive durchzuführen. d) Die LondonerExekutive verpflichtet sich ihrerseits, alle Angelegenheiten, Palästina betreffend, zuerst mit der Palästina-Exekutive zu beraten. VI. Kontinentalverband mit neutralen Verbänden Die Konferenz billigt die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der kontinentalen Verbände zum Zwecke der Organisierung und Intensivierung der sozialen, kulturellen und propagandistischen Arbeit. a) Die Verbände, welche sich zu einer solchen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, verpflichten sich, die Beiträge für den Keren Hanaschim, an die sie sich bei der Konferenz gebunden haben, aufzubringen und außerdem den Organisationsbeitrag für das Hauptbüro in London abzuführen. b) Beträge, welche von diesen Verbänden für kulturelle und soziale inländische Zwecke aufgebracht werden, dürfen nicht mehr als 30% über das Budget des Keren Hanaschim hinausgehen. c) Die Verwaltung solcher Beträge und die Organisierung der Arbeit bleibt dieser Arbeitsgemeinschaft überlassen, welche der Wizokonferenz über die Geschäftsführung Rechenschaft ablegt und der Londoner Exekutive Bericht erstattet. VII. VIII. Die Konferenz gibt ihrer Freude und tiefen Genugtuung über den Erfolg Ausdruck, mit dem die zionistische Frauenorganisation „Hadassah“ in Kanada bisher für den Aufbau der landwirtschaftlichen Mädchenschule in Nahalal tätig gewesen ist. IX. Die Konferenz gibt ihrer Überzeugung Ausdruck, daß die „Hadassah“ in Kanada mit derselben Energie sich weiter bemühen wird, das Institut in Zukunft wie bisher immer mehr und mehr zu vervollkommnen. X. Die Konferenz spricht ihre Anerkennung aus über die Tätigkeit, die der Kulturverband und der Verband der rumänischen Frauen auf dem Gebiet der Heimarbeit bereits geleistet haben. XL Die Konferenz beauftragt die Exekutive der Wizo, die Frage der Heimarbeit in den verschiedenen Ländern zusammen mit der Zionistischen Exekutive zu studieren und die Einführung solcher Industrien, die Aussicht auf Erfolg in Erez Irael versprechen, zu fördern. XII. Die Konferenz begrüßt die Schaffung einer Histadruth Arzith der Wizo in Palästina und gibt ihrer Genugtuung Ausdruck über die von ihr bisher durchgeführten Arbeiten. Zur Weiterführung dieser Tätigkeit bewilligt sie für die nächsten zwei Jahre den Betrag von £ 1400. XIII. Die IV. Konferenz der Wizo begrüßt den Beschluß des Keren Kajemeth, eine Fläche von 500 Dunam Boden neben der Kolonie Neß Zionah zum Zwecke des Aufbaues eines Meschek Poaloth zur Verfügung zu stellen. XIV. Die Konferenz beschließt, mit dem Aufbau dieses Meschek auf dem Boden des Keren Kajemeth bei Neß Zionah sobald als möglich zu beginnen und für diesen Zweck für die nächsten zwei Jahre einen Betrag von £ 7000 auszuwerfen. XV. Die Palästina-Kommission befürwortet die Bewilligung der von der Leitung des Hostels verlangten je £ 500 pro Jahr für die nächsten zwei Jahre für die Vervollkommnung des Hostels, ferner £ 500 für Neubauten. XVI. Zwecks Vergrößerung des Londoner Bureaus werden £ 3000 bewilligt und für Propagandazwecke der Exekutive £ 1000 zur Verfügung gestellt. XVII. Die Arbeit der Kulturzentrale foll mit £ 100 im Jahre finanziert werden. Richtung und Projekte für die Kulturzentrale festzulegen, wird einer besonderen Besprechung Vorbehalten. VIII. a) Die IV. Konferenz der Wizo nimmt das ihr vorgeschlagene Budget in der Höhe von 41 712 £ an. b) Die Landesföderationen verpflichten sich ihrerseits, die ihnen auferlegten Quoten aufzubringen. \Menefte ^e(^§to6e(le ^offcurfcfmer &egx. 15Z4 . Qbhohtng ©cL 20519 in reicftffer ^elxScrr^ffraÖc 14/15

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