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Das jüdische Echo · 1927-05-13 · 19 (13.5.1927) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
19 (13.5.1927)
Date
1927-05-13
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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302 Nr. 19 Das Jüdische Echo terstützung des Palästinawerkes durch das gesamte jüdische Volk die Rede ist, so sind damit zweifellos Dinge berührt, die unumgänglich notwendig sind, um vorwärtszukommen. Die Stoßkraft, die Initiative und der unbeirrbare Wille zum Fortschritt liegen aber bei den Zionisten der ganzen Welt, die allen Widerständen zum Trotz die Bewegung so weit getragen haben, daß die Kundgebung mit Stolz festzustellen vermag: trotz aller Krisen und Widerstände sind die Grundlagen des jüdischen Nationalheims in Palästina gelegt. M. W. Der getaufte Rechtsanwalt Eine interessante Äußerung über getaufte Juden findet sich in der „Deutschen Republik“, der von Lobe, Haas und Wirth begründeten und von dem letzten redigierten Wochenschrift. Sie zeigt wieder einmal, daß der formelle Übertritt zu einer andern Religion nichts nutzt und beleuchtet schlaglichtartig die verworrene Situation des Judentums. Die „Deutsche Republik“ scheibt: „Der Jungdeutsche“, die Zeitschrift des Jungdeutschen Ordens, hat sich offenbar darüber lustig gemacht, daß Herr v. Sodenstern, der wackere Antisemit, sich in seinem Kampfe gegen den Jungdeutschen Orden vor Gericht von dem jüdischen Rechtsanwalt Bloch vertreten läßt. Darüber hat sich Herr Bloch aufgeregt, und er schickt dem „Jungdeutschen“ folgende Berichtigung: „Gemäß § 11 des Preßgesetzes ersuche ich zu Ihrem Artikel in der Zeitschrift „Der Jungdeutsche“ vom 7. März, „Gegen jüdische Hinterlist“, um Aufnahme nachstehender Berichtigung: 1. Ich bin nicht Rechtsanwalt Dr. Bloch, sondern Rechtsanwalt Bloch. 2. Ich bin nicht Jude, sondern Protestant. 3. Ich habe nicht ,Arm in Arm mit den Herren v. Sodenstern, v. Tschammer und v. Manteuffel unseren Feldzug gegen den Hochmeister des Jungdeutschen Ordens eröffnet, um völkische Belange gegen den verjudeten Jungdeutschen Orden zu verteidigen4, vielmehr bin ich in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt Vertreter der Herren v. Sodenstern, v. Tschammer und v. Manteuffel.“ Zu dieser Berichtigung schreibt nunmehr im Sinne des Herrn v. Sodenstern die „Deutsche Zeitung“ folgendes: „Über die Persönlichkeit des Herrn Rechtsanwalts Bloch, den übrigens Herr v. Sodenstern nicht für einen Juden gehalten hat, können wir noch folgendes mitteilen: Bloch ist Rittmeister der Landwehr-Kavallerie außer Dienst. Als Vizewachtmeister nahm er 1904 und 1905 an den Kämpfen in Südwestafrika teil, wo er sich das Militär-Ehrenzeichen II. Klasse am schwarzweißen Band erwarb, eine Auszeichnung, die — wie jeder alte Soldat weiß — vor dem Kriege an Mannschaften so selten verliehen wurde, daß man die Inhaber in wenigen Minuten aufzählen konnte. Bei Ausbruch des Weltkrieges meldete sich der Kavallerist Bloch bei der Infanterie und tat bis zu seiner Verwundung im Herbst 1916 als Zugführer, Kompagnieführer und Regimentsadjutant im Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 46 an der Front Dienst. Trotz seiner Verwundung blieb er noch fünf Monate bei der Truppe, bis die Ärzte seine Rückbeförderung in die Heimat forderten. Hier fand er Verwendung als selbständiger Referent im Reichs-Kolonialamt. Rechtsanwalt Bloch besitzt das Eiserne Kreuz I. und II. Klasse. Herr Major v. Sodenstern wählte ihn aber insbesondere auch deshalb zu seinem Verteidiger, weil er ihm aus seiner Zeit im Wiking bekannt war, weil er den Bund Wiking vor dem Staatsgerichtshofe, und zw_ar bis jetzt mit Erfolg, vertreten hat und weil Herr v. Sodenstern der Ansicht, daß es gut ist, wenn alle diese Dinge in einer Hand liegen.“ Jetzt ist aber der Rechtsanwalt Bloch in einer fürchterlichen Lage. Trotz seiner Berichtigung hält das Leiborgan seines Klienten, die „Deutsche Zeitung“, ihn immer noch für einen Juden, denn sie sagt ja ganz schüchtern, daß Herr v. Sodenstern ihn nicht für einen Juden gehalten habe. Jetzt muß Herr Bloch, wenn er Konsequenz, Tatkraft und Objektivität besitzt, seine Berichtigung auch der „Deutschen Zeitung“ schicken. Wir wissen nicht, aus welchen Motiven Herr Bloch seinen Glauben gewechselt hat. Wenn es aus religiöser Überzeugung geschah, achten und ehren wir diesen Schritt; wenn aber religiöse Überzeugung keine Rolle dabei spielte, dann wären wir versucht, ihm die Anekdote von dem Juden zu erzählen, der sich zuerst protestantisch und dann katholisch taufen ließ und, befragt über den doppelten Glaubenswechsel, erklärte: Ich weiß, was. ich tue. Wenn man mich frägt, was ich bin, dann sage ich Katholik, und wenn man mich frägt, was ich früher war, kann ich sagen Protestant. Herr Bloch muß es sich schon gefallen lassen, wenn man über seine Berichtigung ein wenig lächelt und sich freut, daß er sogar vom Leiborgan seines Klienten darüber belehrt werden muß, daß er mit seiner Erklärung, er sei Protestant, am Problem vorbeigesprochen habe. Da wir den Herrn Bloch nicht kennen, wissen wir nicht, ob er zu den Persönlichkeiten gehört, die sich ihrer Abstammung schämen. Uns sind die Christen und Juden lieber, die mit gutem Gefühl für die Werte der Tradition offen bekennen, aus welchem Hause sie kommen. Wer rot wird über seine Abstammung, wer sie verschweigt, ist ein Mensch ohne Würde. Aber was die „Deutsche Zeitung“ im übrigen über die Persönlichkeit des Herrn Bloch mitteilt, zwingt uns trotz seiner Entgleisung zu der Achtung, die wir jedem tapferen Soldaten entgegenbringen.“ Private kaufmännische Kurse Fernruf 23699 ■,l| Gegründet 1879 RUDOLF DUKUl MÜNCHEN Inhaber und Leiter Diplom-Kaufmann R. Bürck. Jeden Monat beginnen neue Kurse. Beste Referenzen. 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